Ich habe im September geänderte Bescheinigungen für die Rentenbezugsmitteilung des Mannes für 2021 und 2022 erhalten. Die Steuererklärungen für beide Jahre sind bereits gemacht und die Bescheide haben wir erhalten. Müssen die Steuererklärungen jetzt nachträglich nochmals gemacht werden, zumal nicht ersichtlich ist, was sich geändert haben soll?
MfG