Guten Tag zusammen!
Ich habe eine Frage zu dem Thema Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit. Ich habe bereits einige Fragen und Antworten dazu in dem Forum gelesen, aber mein Problem kann ich leider damit nicht lösen.
Ich war 2022 für vier Monate (September - Dezember) und 2023 für einen Monat (Januar) arbeitslos gemeldet. Diese Zeit hatte ich intensiv genutzt um mich fortzubilden (inklusive Fortbildung) und neu auszurichten. Die Arbeitslosigkeit hat in eine Selbstständigkeit gemündet und wurde dadurch beendet. Ich habe ein Gewerbe gegründet und zahle mir aktuell noch kein Geschäftsführer Gehalt aus, falls das eine Rolle spielt.
Ich habe gelesen, dass ich das Arbeitszimmer, welches ich aktuell zu 100% beruflich nutze auch für die Zeit in der ich arbeitslos war, als Werbungskosten ansetzen darf. Nach Eintragung in WISO Steuer Web unter Verwaltung/Arbeitszimmer bekomme ich allerdings diese Meldung/Warnung:
ZitatAufwendungen für das Arbeitszimmer werden nicht berücksichtigt.
Bitte denken Sie daran, als Freiberufler bzw. Selbständiger den Bereich Einnahmen-Überschuss-Rechnung auszufüllen. Denn nur dort werden die Kosten berücksichtigt.
Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
Wie bereits erwähnt, war ich die letzten vier Monate 2022 arbeitslos, daher ist das nicht möglich.
Muss ich das Arbeitszimmer anders eintragen?
Vielen Dank im Voraus!