Einkommensteuererklärung Arbeitszimmer und Arbeitslosigkeit mit anschließender Selbständigkeit

  • Guten Tag zusammen!

    Ich habe eine Frage zu dem Thema Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit. Ich habe bereits einige Fragen und Antworten dazu in dem Forum gelesen, aber mein Problem kann ich leider damit nicht lösen.


    Ich war 2022 für vier Monate (September - Dezember) und 2023 für einen Monat (Januar) arbeitslos gemeldet. Diese Zeit hatte ich intensiv genutzt um mich fortzubilden (inklusive Fortbildung) und neu auszurichten. Die Arbeitslosigkeit hat in eine Selbstständigkeit gemündet und wurde dadurch beendet. Ich habe ein Gewerbe gegründet und zahle mir aktuell noch kein Geschäftsführer Gehalt aus, falls das eine Rolle spielt.


    Ich habe gelesen, dass ich das Arbeitszimmer, welches ich aktuell zu 100% beruflich nutze auch für die Zeit in der ich arbeitslos war, als Werbungskosten ansetzen darf. Nach Eintragung in WISO Steuer Web unter Verwaltung/Arbeitszimmer bekomme ich allerdings diese Meldung/Warnung:

    Zitat

    Aufwendungen für das Arbeitszimmer werden nicht berücksichtigt.

    Bitte denken Sie daran, als Freiberufler bzw. Selbständiger den Bereich Einnahmen-Überschuss-Rechnung auszufüllen. Denn nur dort werden die Kosten berücksichtigt.

    Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.


    Wie bereits erwähnt, war ich die letzten vier Monate 2022 arbeitslos, daher ist das nicht möglich.

    Muss ich das Arbeitszimmer anders eintragen?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Ich war 2022 für vier Monate (September - Dezember) und 2023 für einen Monat (Januar) arbeitslos gemeldet. Diese Zeit hatte ich intensiv genutzt um mich fortzubilden (inklusive Fortbildung) und neu auszurichten. Die Arbeitslosigkeit hat in eine Selbstständigkeit gemündet und wurde dadurch beendet. Ich habe ein Gewerbe gegründet ...

    Was ja dann insoweit wohl eher für vorweggenommene Betriebsausgaben spricht.


    ... und zahle mir aktuell noch kein Geschäftsführer Gehalt aus, falls das eine Rolle spielt.

    Das gibt es bei einem normalen Gewerbe sowieso nicht.

  • Nach Eintragung in WISO Steuer Web

    :rolleyes: dass alle so auf das Web abfahren

    Und sich später wundern/ärgern, dass dies und das nicht funktioniert, obwohl es doch "eigentlich" funktionieren müsste.

    Egal:

    Auch als selbständiger Unternehmer kannst Du, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, in Deiner EÜR Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer buchen.

    Da gibt es den abziehbaren Anteil Sachkonto 4288 und den nicht abziehbaren Anteil Sachkonto 4289 jeweils im EKR03

  • Auch als selbständiger Unternehmer kannst Du, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, in Deiner EÜR Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer buchen.

    Er möchte anscheinend nicht buchen, sondern nutzt die vereinfachte EÜR. Und diese gibt es auch in der Web-Version ebenso wie das Arbeitszimmer unter dem Punkt Verwaltung. Ob ein Hilfesteller die Web-Version jetzt mag oder nicht, ist bei der Beantwortung der Frage in diesem Fall absolut irrelevant.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommensteuererklärung Arbeitszimmer und Arbeitslosigkeit“ zu „Einkommensteuererklärung Arbeitszimmer und Arbeitslosigkeit mit anschließender Selbständigkeit“ geändert.
  • Vielen Dank!

    Damit ich das richtig verstanden habe: Das Arbeitszimmer wird somit über die Gewerbesteuererklärung als vorweggenommene Betriebsausgabenaufgelistet? Damit tauch das Arbeitszimmer in meiner privaten Steuererklärung überhaupt nicht mehr auf?

  • Damit ich das richtig verstanden habe: Das Arbeitszimmer wird somit über die Gewerbesteuererklärung als vorweggenommene Betriebsausgabenaufgelistet? Damit tauch das Arbeitszimmer in meiner privaten Steuererklärung überhaupt nicht mehr auf?

    Nein, das hast Du falsch verstanden. Es ist ganz normal im Rahmen der EÜR zu Deiner ESt-Erklärung berücksichtigen. Ob daneben zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung erforderlich wird oder Sinn macht, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.

  • Vielen Dank.


    Wo müsste das dann eingetragen werden? Unter Selbständige/selbständige Arbeit finde ich leider nichts was vorweggenommene Betriebsausgaben ähnelt. Es gibt für dieses Jahr schließlich auch keine Freiberufliche Tätigkeit. Unter Arbeitnehmer/Werbungskosten/Arbeitsmittel? oder Sonstige Ausgaben und dies dann tabellarisch aufführen? Leider erschließt es sich mir noch nicht ganz.

  • Okay, verstehe. Leider findet sich keine Rubrik für GmbH / Kapitalgesellschaft. Ich kann lediglich die freiberufliche Tätigkeiten finden, sowie "Weitere" und "Nebenberufliche". Beide Beschreibungen passen da leider nicht.

  • Leider findet sich keine Rubrik für GmbH / Kapitalgesellschaft. Ich kann lediglich die freiberufliche Tätigkeiten finden, sowie "Weitere" und "Nebenberufliche". Beide Beschreibungen passen da leider nicht.

    Weshalb man das dann ja sinnvoller Weise im Startpost erwähnen sollte, denn so kann man die Antworten in die Tonne kloppen und fängt bei Null an. :censored:

  • Ohje, entschuldigen Sie bitte! Ich weiß ihr Mühe zu schätzen und den Aufwand der dahinter steckt. Mir war nicht bewusst, dass es unterschieden wird.


    Hätten Sie vielleicht nochmal einen Tipp für mich, wie ich das am Besten mit der Information der GmbH eintrage?

    Vielen Dank!