Kürzere Nutzungsdauer von PCs - Neuanschaffungen früher möglich?

  • Hallo zusammen,


    nachdem 2021 die neuen Abschreibungsregeln in Kraft getreten sind, habe ich direkt davon Gebrauch gemacht und meinen neuen PC auf einen Schlag abgeschrieben (Nutzungsdauer 1 Jahr).


    Jetzt ist der PC 2,5 Jahre alt und ich denke darüber nach, einen neuen anzuschaffen. Dabei stelle ich mir die Frage, ob es steuerlich unbedenklich ist, wenn ich mir jetzt einen neuen PC kaufe und diesen dann wieder auf einen Schlag mit der Steuererklärung für 2023 abschreibe. Ich möchte verhindern, dass das Finanzamt meckert, weil vielleicht immer noch von einer (theoretischen) Nutzungsdauer von 3 Jahren ausgegangen wird. Oder bedeutet die Neuregelung automatisch, dass die Nutzungsdauer tatsächlich (und nicht nur auf dem Papier) nur noch 1 Jahr beträgt und ich demnach grundsätzlich jedes Jahr einen neuen PC kaufen und in dem Jahr auch komplett abschreiben könnte?


    Für eine kurze Hilfe bin ich dankbar!


    Viele Grüße,

    Jan

  • Sehe ich auch so. Ich hatte gehofft, jemand könnte die Annahme definitiv bestätigen oder hat ggf. sogar selbst schon diesen Fall erfolgreich beim Finanzamt durchgekriegt.

  • Es könnte (mir passiert) eine Nachfrage vom FA kommen was mit dem Wirtschaftsgut geschehen ist.

    Wovon bei Betriebsvermögen und einem sorgsam arbeitenden Mitarbeiter der Finanzverwaltung auszugehen sein sollte. Die EÜR ist ja auch kein Selbstbedienungsladen. Abgesehen davon ist weg eben nicht weg, sondern drängt einem insbesondere bei BV die Frage der Verwendung auf (Verkaufserlös oder unentgeltliche Wertabgabe). Da ändert auch der BMF-Erlass nichts dran, sondern legt insoweit bei kürzerer AfA gerade eine intensivere Prüfung nahe.

  • Sehe ich auch so. Ich hatte gehofft, jemand könnte die Annahme definitiv bestätigen oder hat ggf. sogar selbst schon diesen Fall erfolgreich beim Finanzamt durchgekriegt.

    Und eine Steuerberatung bezüglich Steuergestaltung machen wir hier auch nicht. Im Übrigen könnte man auf den Gedanken kommen, einmal genauer bezüglich des Umfangs der beruflichen/betrieblichen und privaten Nutzung hinzuschauen.

  • Naja, der PC könnte ja theoretisch kaputt gegangen sein. Aber ich möchte mich auch ungern wegen eines halben Jahres in die Nesseln setzen.

    Lese ich hier richtig heraus, dass nach 3 Jahren (ehemalige Regelnutzungsdauer) sich die (potenziell unangenehmen) Rückfragen des FA eher in Grenzen halten dürften? Zumindest war es in der Vergangenheit so, dass nach den 3 Jahren niemand nachgefragt hat, wenn ich dann einen neuen PC abgeschrieben habe.

  • Sehe ich auch so. Ich hatte gehofft, jemand könnte die Annahme definitiv bestätigen oder hat ggf. sogar selbst schon diesen Fall erfolgreich beim Finanzamt durchgekriegt.

    Und eine Steuerberatung bezüglich Steuergestaltung machen wir hier auch nicht. Im Übrigen könnte man auf den Gedanken kommen, einmal genauer bezüglich des Umfangs der beruflichen/betrieblichen und privaten Nutzung hinzuschauen.

    Der Umfang wird genauso deklariert, wie es den Tatsachen entspricht (8-10 Stunden pro Tag berufliche Nutzung, private Nutzung 1 Std./Tag bzw. 3 Std./Tag am Wochenende). Insofern käme ich nicht auf die Idee, hier auch nur ansatzweise 90-100% anzusetzen.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.