Nachzahlung bereits nur nach Eingabe des Lohnsteuerbescheides 2022

  • Hallo liebe Foristen,


    ich mache seit Jahren meine Steuererklärung mit der Software. Jedes Jahr habe ich bereits nach Eingabe der Lohnsteuererklärung eine Nachzahlung in der Berechnung.

    Ein paar Eckdaten:


    • Arbeitgeber in Bayern, Wohnhaft in Bayern
    • Jahresbrutto 120,000€
    • Steuerklasse 1
    • Ganzjährig beschäftigt
    • Gesetzlich versichert
    • Nicht Kirchensteuerpflichtig (Ausgetreten)
    • Keine Kinder, nicht verheiratet
    • Betriebliche Altersvorsorge (AVWL), keine gesonderten Vermögenswirksame Leistungen
    • (Weg zur Arbeit nur ca 3Km)

    ... ganz normaler Arbeitnehmer, nichts besonderes zu berücksichtigen.


    Nach Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung 2022 sagt mir das Programm, dass ich ca 480€ nachzahlen muss. Die Vorsorgeaufwendungen werden ja automatisch übernommen (Kranken- und Pflegeversicherung). Daran liegt es also nicht. Ich kämpfe mich dann Jahr für Jahr mit Werbungskosten und Wohnungsnebenkosten (als Mieter) runter, sodass ich zwischen 20 und 100€ nachzahlen muss. Der Bescheid vom Amt und Berechnung der Software passen bis auf wenige Euro auch immer zusammen. Von daher würde ich erstmal einen Fehler ausschließen - Aber ich muss IMMER nachzahlen.


    Ist das normal? Die Frage, ob ich überhaupt eine Steuerklärung machen muss, steht auf einem anderen Blatt Papier. Das müssen wir hier nicht klären.

    Ich habe einige Beiträge dazu gelesen aber irgendwas in der Veranlagung war dann doch immer anders.


    Ich danke euch!

  • Üblich nicht. Aber da es jedes Jahr so ist, scheint da ja System hinter zu sein. Den Grund kannst nur Du mit Hilfe amtlicher Lohnsteuertabelle und ggf. AG-Unterstützung ergründen. Die o.g. Daten geben insoweit nichts her.

  • Hallo ihr beiden,

    Danke für eure Antworten. Stimmt - in der Nachzahlungszusammensetzung kann ich mir anzeigen lassen, wo es herkommt. Tatsächlich - Es kommt aus der Soli Berechnung:



    Sollte ich da mal nachfragen beim AG? Ist halt ein großes DAX UNternehmen - Ich denke, dass das erstmal alles richtig zu sein scheint, aber wer weiß.

    Ich habe mal in die Datei von 2021 geschaut - Auch da war es der Soli.

  • Ich denke, dass das erstmal alles richtig zu sein scheint, aber wer weiß.

    Ich habe mal in die Datei von 2021 geschaut - Auch da war es der Soli.

    Das kannst Du doch selber ausrechnen. Aber der AG sollte es Dir schon erklären können, denn der haftet da insoweit ggf. auch.

  • Die Hauptursachen für einen zu geringen Einbehalt beim Soli sind schwankende Monatsgehälter und /oder Einmalzahlungen. Ob es die gegeben hat,

    weiß man ja selbst. Die Frage an den AG ist eher, warum kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt wurde.

  • Die Frage an den AG ist eher, warum kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt wurde.

    Der macht doch nur Sinn bei überhöhtem Lohnsteuerabzug und ist auch nur dazu vorgesehen. Ist dagegen der Lohnsteuerabzug zu gering, stellt sich eher die Frage der Haftung des AG.

  • Hi,


    Sorry. Ja, ich meine Lohnsteuerbescheinigung. Ja, es gibt Sonderzahlungen, wie Erfolgsbeteiligung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld aber das wird in der jeweiligen monatlichen Verdienstabrechnung bereits besteuert/verrechnet und sollte nach meinem Verständnis dann auch in der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt sein.

  • ... und sollte nach meinem Verständnis dann auch in der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt sein.

    Das ist beim Soli etwas kompliziert geregelt, weil da unterjährig tatsächlich nur das Gehalt des jeweiligen Abrechnungsmonats betrachtet werden darf.

    Ich habe ja deshalb auch im Beitrag #3 bewusst nach dem Soli gefragt.