Hallo Forencommunity,
meine Frau nutzt seit Jahren das Steuer Sparbuch um unsere Steuer fertig zu machen und einzureichen. Bisher hatten wir hier keine Probleme und waren sehr zufrieden. Nun konnte meine Frau meine Bescheinigungen nicht mehr abrufen (2 unterschiedliche Elster-Konten). Soweit erst einmal nichts Wildes, ggf. war die bisherige Berechtigung abgelaufen o.Ä.). Sie hat mir also aus dem Steuersparbuch eine neue Berechtigungsanfrage geschickt. Auf der Elster-Seite wollte ich nun die Berechtigung erteilen. Was ich hier jedoch mehr als fragwürdig fand, war, dass die Berechtigungsanfrage nichts mit meiner Frau zu tun hatte.
Im Anhang seht ihr einen Screenshot der Berechtigungsanfrage. Hier steht weder etwas von meiner Frau, noch vom WISO Steuersparbuch noch von Zwecken des Abrufs. Ich würde also mit der Einwilligung Buhl als Firma - unabhängig von der Nutzung der Software - berechtigen meine Bescheinigungen abzurufen. Es gibt hierbei leider auf Elster.de keine Details die man zu der Anfrage abrufen kann.
Die folgenden Fragen drängen sich hierbei für mich auf:
- Frage an Buhl: Davon ausgehend, dass die Intention der Berechtigung nicht ist, auf breiter Front Steuerdaten von Einzelpersonen abzurufen: Sollte der angezeigte Text auf Elster nicht anders lauten, damit klar wird, zu welchem Zweck die Berechtigung erfolgt?
- Wenn die Berechtigung so erteilt würde, würde ich davon ausgehen, dass die Verarbeitung der Daten nicht durch die mir bekannten DSGVO Seiten von Buhl betroffen sind (https://www.buhl.de/datenschutz/ sowie https://www.steuer-web.de/static/datenschutz/), da diese sich a) auf die Nutzung der WISO Software oder b) die Nutzung der Webseite beziehen. Der Abruf bezieht sich aber auf keines von beidem, da die Firma einfach als Ganzes berechtigt wäre.
Ich würde mich freuen, wenn dies jemand für mich aufklären könnte. Weil ohne Böswilligkeit zu unterstellen, finde ich die Anfrage schon sehr, sehr spooky.
Vielen Dank im Voraus!