Einkommensteuererklärung ohne Emailadresse abgeben

  • Hallo,


    wenn ich versuche meine EkSt-Erklärung in Steuersparbuch 2023 über ELSTER abzugeben, erscheint hier im zweiten Schritt "Einstellungen für ELSTER" ganz unten das Feld "E-Mail für Benachrichtigungen vom Finanzamt". Ohne Angabe einer Emailadresse kann ich vermutlich die Steuererklärung nicht absenden.

    In den persönlichen Einstellungen steht im Hinweistext, dass man die Emailadresse braucht, wenn man einen elektronischen Steuerbescheid erhalten möchte. Wie teile ich dem Programm mit, dass ich das nicht möchte, um die Erklärung ohne Emailadresse absenden zu können?

  • Ohne Angabe einer Emailadresse kann ich vermutlich die Steuererklärung nicht absenden.

    Richtig.


    Wie teile ich dem Programm mit, dass ich das nicht möchte, um die Erklärung ohne Emailadresse absenden zu können?

    Gar nicht. Du kannst allenfalls eine Fake-Adresse angeben, was aber in meinen Augen keinen Sinn macht. Diese einmalige Benachrichtigung über das Vorliegen der Bescheiddaten wird Dein Email-Account doch verkraften.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „EkSt-Erklärung ohne Emailadresse abgeben“ zu „Einkommensteuererklärung ohne Emailadresse abgeben“ geändert.
  • Ich hatte keine Bedenken wegen einer möglichen Flut von Emails, sondern es ging mir darum, dass ich nicht abschätzen kann, welche rechtlichen Folgen das haben kann, z.B., wenn ich eine Email erhalte und darauf nicht reagiere, bzw. reagieren kann. Da ich in den letzten Jahren immer wieder mal über längere Zeit keine Emails kontrollieren kann, wollte ich kein unnötiges Risiko eingehen.


    Als ich soeben noch eine Steuererklärung mit Steuersparbuch 2022 abgegeben habe, kam die gleiche Frage nach einer Emailadresse. Das hat mich überrascht, denn ich meine, dass es bisher und damit auch mit der Version 2022 ohne ging.

    Kann es sein, dass der Zwang zur Angabe einer Emailadresse erst mit einem Update hinzugekommen ist?

  • Vielleicht ist das eine gute Gelegenheit, dieses System insgesamt etwas zu beleuchten.

    Ich nehme an, dass diese Information und die Bereitstellung des Bescheids unabhängig von der WISO-Software und eine reine ELSTER-Funktionalität ist.

    Wenn das so ist, dann müsste man über die Bereitstellung des Steuerbescheids auch über die bei ELSTER hinterlegte Emailadresse informiert werden. Falls man die Benachrichtigung dort deaktiviert, bzw. nicht aktiviert hat, muss man vermutlich regelmäßig selbst aktiv werden und bei ELSTER nachsehen, analog zum regelmäßigen Prüfen des Briefkastens an der Haustür.


    Mich macht allerdings etwas stutzig, dass bei WISO zwangsweise eine Email angegeben werden muss, da es für Teilnehmer, die die Bescheide per Post erhalten wollen, unnötig ist.


    Außerdem merkwürdig: Im Programm steht neben dem Eingabefeld für die Emailadresse ein roter Stern, aber keine Erläuterung dazu. Auf Webseiten gibt es solche Sternchen, wenn ein Feld ein Pflichtfeld ist, aber das ist dann meistens angegeben.


    Und um die Fragerunde komplett zu machen: Bei Daten erfassen -> Persönliches kann man eine Emailadresse angeben, welche ebenfalls für die Abgabe per ELSTER und den elektronischen Bescheidabruf notwendig sei. Dort ist es aber nicht verpflichtend und im Hinweistext steht, dass das orginale Formular der Finanzverwaltung gar kein Feld für eine Emailadresse hat.

  • Das ist eine Email als Info, auf die keinerlei Reaktion erwartet wird.

    Hm, wie ist denn das, wenn der Bescheid als PDF geliefert wird?

    Dann holt erst ich den Steuerbescheid mittels Software oder im Elster-Account. Das müsste er aber so oder so, also kein mehr an Tätigwerden.

  • Dort ist es aber nicht verpflichtend und im Hinweistext steht, dass das orginale Formular der Finanzverwaltung gar kein Feld für eine Emailadresse hat.

    Dann lass es doch ganz einfach.

    Du kannst allenfalls eine Fake-Adresse angeben, ...

    Und gut ist es.


    Da gibt es wirklich wichtigeres zu behandeln.

  • Dann holt erst ich den Steuerbescheid mittels Software oder im Elster-Account. Das müsste er aber so oder so, also kein mehr an Tätigwerden.

    Nee ,ich meine, wenn der Bescheid im ELSTER-Account ist, dann gilt er doch als zugestellt, oder. Und daraus ergeben sich doch schon Folgen bzgl. Einspruchsfrist, Zahlung von Nachzahlungen etc.

    Aber dann bekommt man die E-Mail auch von ELSTER. Sprich, auch da muß eine hinterlegt sein und man sollte dann schon regelmäßig ins Postfach schauen (wie auch in den Briefkasten). Am besten man nimmt dafür eine Mailadresse, die nicht so verbreitet ist für allerlei NL etc..

  • Nee ,ich meine, wenn der Bescheid im ELSTER-Account ist, dann gilt er doch als zugestellt, oder.

    Ja.


    Und daraus ergeben sich doch schon Folgen bzgl. Einspruchsfrist, Zahlung von Nachzahlungen etc.

    Ja, aber nicht zwingend aus dieser Email. Das ist ein netter Service der Software. Aus seinem Elster-Account, bei dem er zwingend mit Email registriert ist, bekommt er ohnehin eine Email über den Eingang eines digitalen Bescheides.


    Solche User hatten wir doch schon, deshalb verstehe ich jetzt die nochmalige Diskussion dazu nicht: Abgabe mit Email-Adresse

  • Ja, aber nicht zwingend aus dieser Email. Das ist ein netter Service der Software.

    Das kann nicht alleine so sein. Zum einem spricht dagegen die Beschreibung des Feldes (E-Mail für Benachrichtigungen vom FA) und zum anderen ist das ja auch Pflichtfeld bei direkter ELSTER-Abgabe (da gibt es keine Buhl-Benachrichtigungen dann).

    Solche User hatten wir doch schon, deshalb verstehe ich jetzt die nochmalige Diskussion dazu nicht: Abgabe mit Email-Adresse

    Na ja, ich sehe da schon einen Unterschied in der Fragestellung hier und dem anderen Thread.

    Aber wie auch immer: auch aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, hier die korrekte E-Mail zu hinterlegen bzw. auszuwählen (man kann hier ja auch die andere bereits im Programm erfasste E-Mail in den Stammdaten auswählen).