Kindesunterhalt von Ex-Partner (kein Ex-Ehepartner)

  • Hallo, wo muss ich erhaltene Unterhaltsleistungen für ein gemeinsames Kind aus "unehelicher" Partnerschaft eintragen?

    Ich finde nur das Feld für Unterhaltsleistungen von Ex-Ehepartnern.

    Mit der Bitte um Hinweise, beste Grüße.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Kindesunterhalt von Ex-Partner (kein Ex-Ehepartner“ zu „Kindesunterhalt von Ex-Partner (kein Ex-Ehepartner)“ geändert.
  • Häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang sind, ob der Unterhaltsempfänger die Einkünfte versteuern muss bzw. ob derjenige, der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, diese Aufwendungen von der Steuer absetzen kann.

    Keine Versteuerung vom Unterhaltsempfänger

    Erhält ein Elternteil, z. B. die Mutter, vom Kindesvater Unterhaltszahlungen für ein Kind, müssen diese Einkünfte weder in der Steuererklärung angegeben noch versteuert werden. Kindesunterhalt ist im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt immer steuerneutral!

    Kein Absetzen durch den Unterhaltszahler

    Der Mindestsatz für den Kindesunterhalt beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2019 je nach Alter des Kindes monatlich zwischen 354 und 527 Euro. Das macht auf ein Jahr gesehen eine ordentliche Summe aus. Jedoch ist dieser finanzielle Aufwand leider nicht steuerlich absetzbar. Denn Kindesunterhalt könnte nur dann bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn für das Kind kein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht.

  • einmal hier schauen

    weitere Einkünfte ....

    Sorry, aber definitiv eine falsche Auskunft.


    Ich finde nur das Feld für Unterhaltsleistungen von Ex-Ehepartnern.

    Und auch nur das interessiert. Dein erhaltener Kindesunterhalt ist selbstverständlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Angabe zur Erfüllung der Unterhaltspflicht in Anlage Kind gibt es, die aber nur der Überprüfung dient, welcher Elternteil in welchem Umfang Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag hat (wesentliche Erfüllung der Unterhaltspflicht).

  • ?( hat die Suche so vorgeschlagen und gleich das Fenster aufgemacht

    Unterhaltsleistungen f ü r Kinder

    Ja, aber mit einer anderen Lösung, als Du sie oben dargestellt hast. Weshalb man diese Trefferlisten dann auch einmal vollständig überblicken sollte, da sich die Software meistens etwas dabei "denkt". ;)


    Und zu im Reiter zu den Eingabemasken wird nun einmal in diesem Zusammenhang kein direkter Treffer erwähnt.

    Und der bezieht bei der Anzahl von drei genutzten Suchwörtern eben auf Unterhaltsleistungen. Das passiert eben bei mehreren Suchwörtern.