Einfuhrumsatzsteuer buchen

  • Ich habe als Freiberufler für den Import eines Arbeitsmittel Einfuhrumsatzsteuer gezahlt. In meiner EÜR (In Wiso Steuer Mac) kann ich das Konto 1588 aber nicht auswählen und auch über die Kontoverwaltung nicht aktivieren. Gibt es da noch einen Trick?


    Danke, Ole

  • Ich habe jetzt noch etwas rumprobiert, als freie Buchung ging es dann, nur bei Ausgabe war das Konto nicht auszuwählen... dabei ist es ja eigentlich eine Ausgabe und ging auch vom Geschäftskonto ab.... Aber so wird es auch in der Übersicht direkt bei der Vorsteuer angezeigt, sollte also passen...


    Vielen Dank dennoch

  • warum dann EUSt separat auf 1588 buchen?

    Sollte doch über 3125 automatisch USt/VSt umgebucht werden

    Was hat das denn mit Einfuhrumsatzsteuer (Zoll) zu tun? Das sind doch zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.

  • Das sind doch zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.

    sicher?

    Zitat

    Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entspricht in etwa der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer. Wenn Güter (körperliche Gegenstände) aus einem Drittland in ein Zielland eingeführt werden, wird ebenfalls eine Art Mehrwertsteuer berechnet. In diesem Fall heißt die Umsatzsteuer aber Einfuhrumsatzsteuer.

  • Das sind doch zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.

    sicher?

    Ja.


    welche ein Unternehmer natürlich gleich als VSt. geltend machen kann, oder bei B2C abführen muss

    Und trotzdem gelten da ganz andere Regelungen. Oder warum ist die wohl in den Erklärungsvordrucken gesondert zu erfassen? Da kommt nämlich ggf. auch schnell mal jemand vorbei, um einmal genauer hinzuschauen.


    2021-12-23-muster-USterklaerung-2022.pdf

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einfuhrumsatzsteuer“ zu „Einfuhrumsatzsteuer buchen“ geändert.
  • Die Einfuhrumsatzsteuer können sich Unternehmen als Vorsteuer erstatten lassen. Dazu dient die laufende Umsatzsteuer-Voranmeldung beziehungsweise die jährliche Umsatzsteuererklärung. Das gilt allerdings nur für den Käufer der Sendung


    Ich buche solche 13b Fälle auf 3125 und hatte bisher noch keine Probleme.

    Aber jeder wie er meint

  • Die Einfuhrumsatzsteuer können sich Unternehmen als Vorsteuer erstatten lassen.

    Wobei aber ganz andere Bedingungen gelten als beim § 13b USTG.


    Dazu dient die laufende Umsatzsteuer-Voranmeldung beziehungsweise die jährliche Umsatzsteuererklärung. Das gilt allerdings nur für den Käufer der Sendung

    Du merkst schon den Unterschied?


    Ich buche solche 13b Fälle auf 3125 und hatte bisher noch keine Probleme.

    Keine Probleme damit haben bedeutet nicht, dass es so zutreffend ist. Die Einfuhrumsatzsteuer hat rein gar nichts mit dem § 13b UStG zu tun. Und wie schon gesagt, gelten für beide Tatbestände vollständig unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Auch bezüglich der möglichen Anrechnung im Rahmen der Vorsteuer. Das sollte auch Dir beim Lesen der verlinkten Fundstellen eigentlich klar werden. Und hier im Forum gilt immer noch die Regel, dass die rechtlich zutreffenden Lösungen zur Art der Erfassung den Fragestellern erläutert werden. Da ist vollkommen irrelevant, dass man es schon immer anders gemacht hat und es bisher noch niemanden aufgefallen ist oder es vielleicht auch im Einzelfall dieselbe steuerliche Auswirkung hat.


    Aber jeder wie er meint

    Nein eben nicht. Hier gibt es nur eine richtige Lösung und diese hat UroDoc76 für sich gefunden.