Welchen Umfang muss eine EÜR haben?

  • Hallo,

    bin gerade dabei, die erste EÜR zu erstellen. Ist es denn wirklich notwendig, jede Einnahme und Ausgabe anzugeben, also jeden Posten einzutragen

    oder kann man dem Gesamtbetrag zum 31.12. eintragen?

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „EÜR Fragen“ zu „EÜR“ geändert.
  • Wie könnten Deine Angaben von einer Außenstehenden Person geprüft werden, wenn mehr als eine Buchung vorliegt?

    indem sich die (Ausenstehenden, also Buchprüfer) nebst den diversen Konten, auf denen ja mehrere die Dinge des Betriebsbedarf=Ausgaben und die Konten auf denen Ausgangsrechnungen = Einnahmen gebucht werden ansehen.

    Also Blei Graphitstifte gekauft und bar bezahlt ist eine Buchung. Datum, Betrag, 4930 Bürobedarf an 1000 Kasse Text: Blei Graphitstifte.

    Also Antwort: Ja es ist auf jeden Fall ratsam jede Einnahme u.Ausgabe einzeln zu erwähnen/buchen. Auch wenn für EÜrechner keine Pflicht dazu besteht.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „EÜR“ zu „Welchen Umfang muss eine EÜR haben?“ geändert.
  • bin gerade dabei, die erste EÜR zu erstellen.

    Aber trotzdem bitte Themen hier im Forum auch aussagefähige Überschriften geben, damit potentielle Helfer auf einen Blick das Thema des Threads erkennen können. Ich habe die Überschrift mal abgewandelt.


    Die Grundsätze des § 22 UStG schlagen hier mal auf die EÜR durch und sind natürlich zu beachten.