EU-Eingangsrechnung (privat) buchen

  • Moin, moin,


    leider konnte ich mir auch nach intensiver Recherche nicht selbst behelfen. Ich bin umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer (führe mein Unternehmen mit meinem Namen) und erstelle meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach SKR03. Ich habe (unwissend, dass auch der Einkauf als Firma) als Privatperson bei einem Händler aus Österreich Ware gekauft. Diese Rechnung weisst 19% Umsatzsteuer aus. Ich weiß nun leider nicht, ob und wie ich diese Rechnung überhaupt buchen kann. Ich fände es unsinnig, alles zu retournieren und die Ware nochmal (ohne Umsatzsteuer nach Reverse-Charge-Verfahren) zu kaufen. Sonst buche ich EU-Rechnungen über 3123. Ich bin mir unsicher, ob ich ggf. 3400 Wareneingang 19% Vorsteuer dafür nutzen dürfte.


    Danke für Eure Hilfe.


    EDIT: falsches Forum, bitte löschen oder verschieben

  • Danke für deine Rückmeldung! Das Konto 3425 klingt für mich erstmal plausible. 3123 habe ich in der Vergangenheit vor allem für z.B. Adobe Cloud Rechnungen genutzt, deren Leistung ich als Unternehmer entgegennehme. Durch Nutzung von 3123 wird dann ja automatisch 1577 und 1787 bebucht.


    Allgemein war ich mir unsicher, ob ich die Rechnung überhaupt verwenden kann, wenn ich die Ware (gedanklich für mein Unternehmen) gekauft habe. Gleichermaßen hilft mir deine Antwort aber auch deshalb, weil 3425 für den Zweck treffender klingt, als 3123.

  • Moin,


    das Konto 3425 ist meist ein Automatikkonto. Wenn Du diese Konto nutzt, wird die Umsatzsteuer quasi gleichzeitig wieder als Vorsteuer abgezogen. also Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug heben sich auf. Auf diesem Konto buchst Du aber Netto-Rechnungen von EU-Lieferanten.
    In Deinem Fall hilft Dir das nicht weiter. Du würdest durch diese Buchung Deine gezahlt USt nicht geltend machen können. Du müsstest also normalerweise den Lieferanten bitten, Dir eine neue Rechnung auf Deine Firma mit Deiner USt-ID auszustellen.

    Das scheint bei Dir aber auch nicht der richtige Weg zu sein.

    Irritierend an Deiner Rechnung ist nämlich der UST-Satz von 19%, das ist nicht der österreichische Ust-Satz (20%), sondern der deutsche. Also prüfe mal, ob Du eine Rechnung von einem deutschen Filialsitz der österreichischen Firma bekommen hast, denn sonst könnten auf der Rechnung keine 19% USt ausgewiesen.

    Gruß

    Chris

  • Danke Chris für deine Nachricht. Die Netto-Rechnung-Bedingung habe ich tatsächlich auch in dem Zuge dann recherchiert und tatsächlich war das mit den 20% ein guter Hinweis. Es sind in der Tat 19% USt. ausgewiesen UND auf der Rechnung ist folgendes Passus angehängt.


    Es handelt sich um einen innergemeinschaftlichen Fernverkauf gem. Art. 14 RL 2006/112/EG.

    EU-OSS MSI Österreich, ATU6...
    Versendungsland: Österreich, ATU6...


    Heisst das wiederum, dass ich die Rechnung wie eine inländische Rechnung behandeln darf?

  • Aber hat der Rechnungsbetrag nicht trotzdem netto zu sein? Oder denke ich gerade verkehrt...

  • hat der Rechnungsbetrag nicht trotzdem netto zu sein?

    Begründet womit?

    Du bist nachweislich Unternehmer der zum Steuerabzug berechtigt ist.

    Und.

    Wenn noch weitere Fragen diesbezgl. sind, einmal darüber nachdenken ob es nicht doch besser wäre einen Fachbetrieb mit der Beantwortung zu beauftragen, oder...

  • Du bist nachweislich Unternehmer der zum Steuerabzug berechtigt ist.

    Diesen Nachweis hat er aber scheinbar beim Lieferanten nicht so deutlich erbracht, sprich keine USt-ID übermittelt.


    Es handelt sich um einen innergemeinschaftlichen Fernverkauf gem. Art. 14 RL 2006/112/EG.


    Ein innergemeinschaftlichen Fernverkauf ist die Beförderung von Waren von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen, an einen privaten Endabnehmer als Kunden.
    Diese Rechnung kannst Du also schwerlich in Deine betriebliche Buchhaltung einpflegen, sebbas .

    Maxundmoritz hat Dir ja schon freundlicherweise den §1a UStG verlinkt, der den Innergemeinschaftlichen Erwerb definiert.

    ...die Lieferung an den Erwerber...ist nach dem Recht des Mitgliedstaates, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, ...steuerfrei

    Wenn dies nicht zutrifft, ist es kein iE und Du kannst auch nicht einfach auf 3425 buchen.


    Gruß
    Chris



    Gruß
    Chris