Arbeitszimmer und Nebenkosten absetzen

  • Hallo zusammen,


    ich bin Anfang des Jahres in eine neue Wohnung eingezogen, in der ich mir ebenfalls ein Arbeitszimmer eingerichtet habe (angenommen 25% der Gesamtfläche).

    Demnach möchte ich bei der Steuererklärung Mietkosten absetzen inkl. Nebenkosten.

    Hierbei die erste Frage: Kann ich Anteilig die Nebenkostenvorrauszahlung (und Heizkostenvorauszahlung) für die Steuererklärung nutzen, oder muss ich auf die Nebenkostenabrechnung warten, mit den exakten Werten?


    Darüber hinaus möchte ich aber nun als Mieter generell Nebenkosten absetzen (20% der haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerksleistungen?). Hierbei weiß ich inzwischen, dass ich auf die Nebenkostenabrechnung warten muss. Aber diese kommt vermutlich erst viel später im Jahr. Wie wird das praktikabel gehandhabt? Spät abgeben, und hoffen, dass die Abrechnung davor fertig ist?


    Geht das so? Werden dann die Nebenkosten nicht doppelt berücksichtigt?

    Als Zahlenbeispiel:

    Nebenkostenvorauszahlung: 1000€

    Heizkostenvorrauszahlung: 2000€

    tatsächliche Nebenkosten: 1200€

    davon haushaltsnahe Dienstleistungen: 400€

    Handwerksleistungen: 500€

    andere: 300€

    tatsächliche Heizkosten 1700€


    Kann ich nun 750€ (25% der Vorauszahlungen) als Arbeitszimmer absetzen und 180€ generell als Nebenkosten absetzen? Das kann ich mir kaum vorstellen.

  • Hierbei die erste Frage: Kann ich Anteilig die Nebenkostenvorrauszahlung (und Heizkostenvorauszahlung) für die Steuererklärung nutzen, oder muss ich auf die Nebenkostenabrechnung warten, mit den exakten Werten?

    Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Worauf muss man dann warten? ?(


    Darüber hinaus möchte ich aber nun als Mieter generell Nebenkosten absetzen (20% der haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerksleistungen?).

    Wobei ja i.d.R. nur der geringste Teil auf Kosten i.S.d. § 35a EStG entfällt.


    Hierbei weiß ich inzwischen, dass ich auf die Nebenkostenabrechnung warten muss.

    Nein, Muss man nicht.


    Aber diese kommt vermutlich erst viel später im Jahr. Wie wird das praktikabel gehandhabt? Spät abgeben, und hoffen, dass die Abrechnung davor fertig ist?

    Einfach mal die Forumssuche nutzen. ;)

  • Woher weiß ich dann, wie groß der Teil der Nebenkostenvorauszahlung für § 35a EStG verwendbar ist?

    Null, zumal die meistens aus den Rücklagen bezahlt werden. Und die Zuführungen zu dieser sind unbeachtlich. Wofür die ist, das ergibt sich aus dem Vertrag bzw. den Vereinbarungen.


    Falls jemand noch eine Meinung zur Hauptfrage (Nebenkosten doppelt absetzen) hat, wäre ich sehr dankbar :)

    Es darf nie etwas "doppelt" abgesetzt werden. Und im Übrigen gibt es ja auch noch den § 35a Absatz 5 Satz 1 EStG.

  • Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Worauf muss man dann warten? ?(

    Ich hab mir gerade die selbe Frage gestellt wie der TE jedoch unter den Aspekt, dass mein Arbeitszimmer aufgrund Umzug nicht mehr vorhanden ist. Ich hab schon gefunden, dass das Zufluss-/Abflussprinzip bei regelmäßigen Zahlungen wohl 10 Tage Kulanz bietet, aber wie ist es mit Schlussrechnungen?


    Hintergrund: Aufgrund Energieeinsparungen und zu hoch angesetzten Abschlägen bekomme ich Geld zurück bei der Heizung und die Schlussrechnung kam erst jetzt im Januar für 2023. Ich glaube jedoch, dass die Berechnung falsch ist wegen der Energiepreisbremse, weil ich beinahe nichts bezahle. Wie setze ich das sauber an? Entweder einfach "flexibel" die Schlussrechnung eingeben für 2023 (und noch die Prüfung durch das Energieunternehmen abwarten) oder kann ich diese in Buhl irgendwie im nächsten Jahr 2024 angeben? Oder nur die Abschläge eingeben, weil das Arbeitszimmer habe ich ja nicht mehr. Damit würde ich m.E. aber gut mogeln...oder hab ich oder der Staat dann einfach Pech je nachdem was die Schlussrechungskorrektur ergibt?



    Zusammengefasst:

    1. Arbeitszimmer zum 31.06.23 beendet
    2. Schlussrechnung für Energie zum 18.01.24 bekommen
    3. Prüfung der Rechnung in Arbeit, kann je doch noch dauern und ich erwarte eine Korrektur

    Ich hab nur Infos ähnlich diesem hier gefunden: Arbeitszimmer ansetzen im ersten Jahr nach Umzug - welche Nebenkostenabrechnung? - Einkommensteuer - Buhl Software Forum



    Viele Grüße,

    Nils

  • Moin.


    Mein Arbeitszimmer aufgrund Umzug nicht mehr vorhanden seit 07/2023. Ich hab schon gefunden, dass das Zufluss-/Abflussprinzip bei regelmäßigen Zahlungen wohl 10 Tage Kulanz bietet, aber wie ist es mit Schlussrechnungen?


    Hintergrund: Aufgrund Energieeinsparungen und zu hoch angesetzten Abschlägen bekomme ich Geld zurück bei der Heizung und die Schlussrechnung kam erst jetzt im Januar für 2023. Ich glaube jedoch, dass die Berechnung falsch ist wegen der Energiepreisbremse, weil ich beinahe nichts bezahle. Wie setze ich das sauber an an auch wenn später eine Rechnungskorrektur erfolgt? Entweder mit der Steuererklärung warten und einfach die Schlussrechnung in 2024 in 2023 erfassen oder kann ich diese in Wiso im nächsten Jahr 2024 angeben? Oder darf ich nur die Abschläge eingeben? Damit würde ich m.E. aber gut mogeln...oder hab ich oder der Staat dann einfach Pech je nachdem was die Schlussrechungskorrektur ergibt?



    Zusammengefasst:

    1. Arbeitszimmer zum 31.06.23 beendet mit Umzug.
    2. Schlussrechnung für Energie zum 18.01.24 bekommen, wobei ich beinahe alle Abschläge zurückbekomme.
    3. Prüfung der Rechnung ist in Arbeit, kann je doch noch dauern und ich erwarte eine Korrektur mit einer normalen Summe.

    Ich hab nur Infos ähnlich diesem hier gefunden:

    Arbeitszimmer ansetzen im ersten Jahr nach Umzug - welche Nebenkostenabrechnung? - Einkommensteuer - Buhl Software Forum

    Arbeitszimmer und Nebenkosten absetzen - Einkommensteuer - Buhl Software Forum




    Viele Grüße,

    Nils