Viele Rechnungen korrigieren: Umsatzsteuer ausweisen

  • Hallöchen,


    habe mich mit ner Freundin zusammengestezt die Buchhaltung macht.


    Theroretisch wer es möglich das ich einfach nen Taschenrechner nehme und das einfach ausreche was ich zahlen muss.

    Problem wird sein wenn jemand mal vorbei kommt und das sich anschaut. Dann wollen die nehmlich das auch auf jeder rechnung sehen.


    Ich habe jetzt also angefangen jede Rechnung zu Stornieren und eine neue zu machen mit der Umsatzsteuer. Zum Schluss bleibt der betrag gleich also auch kein Problem. Bloß die eine Firma hat jetzt theroretisch nen nachteil weil die nachbuchen können. Dafür können die jetzt 10€ Steuern verbuchen.


    Also jedammt viel arbeit und Zeit. Aber aus fehlern lernt man.




    Ich danke euch für die hilfe

  • Problem wird sein wenn jemand mal vorbei kommt und das sich anschaut. Dann wollen die nehmlich das auch auf jeder rechnung sehen.

    Zum wiederholten Male: Nein, das werden sie nicht, weil es für diese Aufforderung keinerlei gesetzliche Grundlage gibt. Du hast die USt aus Deinen Erlösen abzuführen, nicht mehr und nicht weniger. Die kannst Du, wie mehrfach erläutert, aus Deinen vereinnahmten Beträgen ruckzuck herausrechnen.


    Ich habe jetzt also angefangen jede Rechnung zu Stornieren und eine neue zu machen mit der Umsatzsteuer. Zum Schluss bleibt der betrag gleich also auch kein Problem. Bloß die eine Firma hat jetzt theroretisch nen nachteil weil die nachbuchen können. Dafür können die jetzt 10€ Steuern verbuchen.

    Die haben 10€ mehr Vorsteuer und zahlen ein Vielfaches für das Prüfen und Nachbuchen. Lass es einfach sein und glaube uns. Absolut überflüssige Arbeit. Im Zweifel kommt die aus Vereinfachungsgründen und Geringfügigkeit in die Grundablage.


    habe mich mit ner Freundin zusammengestezt die Buchhaltung macht.

    Wenn Sie Buchhaltung macht, dann sollten sie das alles auch wissen.


    Also jedammt viel arbeit und Zeit. Aber aus fehlern lernt man.

    Es ist vollkommen unnötige Arbeit, die jedweder Rechtsgrundlage entbehrt. Deine Arbeitsleistung solltest Du lieber in andere Dinge investieren.

  • Zitat von MartinAntrag


    habe mich mit ner Freundin zusammengestezt die Buchhaltung macht.


    Wenn Sie Buchhaltung macht, dann sollten sie das alles auch wissen.

    Nee, das ist recht speziell. Sie geht eben erst einmal vom Standard aus, wenn es nicht passiert wäre. Allerdings hätte sie dann sagen sollen, dass sie es für solch eine Fall auch nicht genau weiß, so sie sich nicht wirklich sicher ist.

  • erklärst Du auch warum "unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis" nichts damit zu tun hat?

    Warum soll ich erklären, was Du im § 14c UStG selber lesen kannst?

    Ganz unrecht hat miwe4 mit seiner flapsigen Antwort nicht. Im genannten Paragrafen geht es um den umgekehrten Fall: In den Rechnungen steht Steuer, obwohl dort keiner stehen dürfte oder zu hohe. Man sollte einen Paragrafen nie nur aufgrund seines Titels heranziehen und wenn er noch so passend klingt. ;)

  • Nee, das ist recht speziell. Sie geht eben erst einmal vom Standard aus, wenn es nicht passiert wäre. Allerdings hätte sie dann sagen sollen, dass sie es für solch eine Fall auch nicht genau weiß, so sie sich nicht wirklich sicher ist.

    Spielt eigentlich keine Rolle, aber ich muss widersprechen. Jemand "vom Fach" muss das wissen oder aber ganz (Steuerberatungsgesetz) die Hände davon lassen. Für Leute die in dem Bereich arbeiten, ist das ihr täglich Brot. Gerade mit dieser Thematik hat man da im Jahr mehrfach zu tun.


    Aber mich wundert weiter, dass dies anscheinend sein einziges Problem ist. ?(

  • Ganz unrecht hat miwe4 mit seiner flapsigen Antwort nicht.

    War nicht flapsig, sondern ernst gemeint. Man könnte nur den Gesetzestext abschreiben:

    Zitat

    (1) Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), ...

    Zitat

    (2) Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), ...


    Und letztlich führen derartige falsche Hinweise bei Hilfesuchenden nur zur Verwirrung.