Viele Rechnungen korrigieren: Umsatzsteuer ausweisen

  • Hey,


    habe gerade nen Breif vom Finanzamt bekommen.

    Da steht drin das ich nicht mehr Kleinunternehmer bin.

    Jetzt muss ich Umsatzsteuer asuweisen. Ist ja erstmal kein größeres Problem.

    Blöd nur das ich es für alle Rechnungen 2023 machen muss.

    Das sind bei mir knapp 1300 Stück.

    Gibt es eine Option das ich einfach alle Koriegren kann und einfach die richtige Mwst einsetzen oder muss ich Wirklich immer "Rechtsklick, Korrekturrechnug Stellen" klicken?

    Und dann die nächte frage. Das muss ich ja auch für alle eingangrechnungen auch machen damit dann die Umsatzsteuervoranmeldung richtig ist. Ich vermute mal das muss ich händisch machen. Vorteil von mir, bei mir ist alles 19%.


    Liebe Grüße

    Martin

  • irgendwie tust Du mir leid.

    ok, ist keine Hilfe für dein Problem, ABER! hast Du nicht schon 2022 kommen sehn dass sich das Geschäft so entwickelt dass "Kleinunternehmertum überschritten wird?

    Ich würde mich mit dem Sachbearbeiter beim FA zusammen setzen (Termin machen) und die Möglichkeiten durchgehen.

  • Ich würde mich mit dem Sachbearbeiter beim FA zusammen setzen (Termin machen) und die Möglichkeiten durchgehen.

    Das ist nicht dessen Job und das darf er grundsätzlich auch gar nicht. Steuerberatung machen Steuerberater.


    Gibt es eine Option das ich einfach alle Koriegren kann und einfach die richtige Mwst einsetzen oder muss ich Wirklich immer "Rechtsklick, Korrekturrechnug Stellen" klicken?

    Das würde ich erst einmal vorab mit meinen Kunden abklären.

  • Das würde ich erst einmal vorab mit meinen Kunden abklären.

    Der selbst wenn der Kunde "Nein" sagt muss ich es machen. Es steht im Breif drinnen das ich es machen muss.


    ok, ist keine Hilfe für dein Problem, ABER! hast Du nicht schon 2022 kommen sehn dass sich das Geschäft so entwickelt dass "Kleinunternehmertum überschritten wird?

    Jap hätte ich. Habe es anscheinend gekonnt ignoriert.



    Also ansich ist es für mich kein Problem das zu Korrigieren. Will es mir halt möglichst einfach und schnell machen.

  • Der selbst wenn der Kunde "Nein" sagt muss ich es machen. Es steht im Breif drinnen das ich es machen muss.

    Nein, Du musst USt zahlen, ggf. eben aus eigener Tasche als "Lehrgeld". Und dazu braucht es aus umsatzsteuerlicher Sicht keine Rechnungsberichtigung.

  • Nein, Du musst UST zahlen, ggf. eben aus eigener Tasche als "Lehrgeld". Und dazu braucht es aus umsatzsteuerlicher Sicht keine Rechnungsberichtigung.

    Also im Breif seht drinnen "Bereits erteilte Rechnungen bzw. Gitschriften sind zu berichtigen, soweit die zu Grunde liegenden Umsätze nach dem 31.Dezember 22 ausgeführt wurden."


    Ich hätte jetzt einfach bei meinen Artikeln die Mwst hinzugefügt. Der Endpreis würde ja gleich bleiben. Habe ich nen denkfehler?

  • Nein, Du musst UST zahlen, ggf. eben aus eigener Tasche als "Lehrgeld". Und dazu braucht es aus umsatzsteuerlicher Sicht keine Rechnungsberichtigung.

    Also im Breif seht drinnen "Bereits erteilte Rechnungen bzw. Gitschriften sind zu berichtigen, soweit die zu Grunde liegenden Umsätze nach dem 31.Dezember 22 ausgeführt wurden."

    Dann solltest Du einmal nach der gesetzlichen Grundlage diesbezüglich fragen.


    Ich hätte jetzt einfach bei meinen Artikeln die Mwst hinzugefügt. Der Endpreis würde ja gleich bleiben. Habe ich nen denkfehler?

    Nein, Du musst USt zahlen, ggf. eben aus eigener Tasche als "Lehrgeld". Und dazu braucht es aus umsatzsteuerlicher Sicht keine Rechnungsberichtigung.

    Einfach aus den vereinnahmten Beträgen die USt herausrechnen und gut ist es.


    Ich sehe da eher an anderer Stelle ein Vorsteuerproblem, das Du ohne neu zu buchen wohl kaum umschiffen kannst. Aber mache, was Du meinst.

  • Wenn der Endbetrag sich nicht ändert wird bei 1300 Rechnungen die Ust fällig, 19% vom Umsatz.


    Dazu musst du mit 1300 Rechnungsempfängern diskutieren wenn die alle ihre Rechnungen in der Buchhaltung ändern.


    Ist denn eigentlich die neue Rechnung von heute oder zum Leistungsdatum? 🙈

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Viele Rechnungen Korrigieren | Umsatzsteuer ausweisen“ zu „Viele Rechnungen korrigieren: Umsatzsteuer ausweisen“ geändert.
  • Einfach aus den vereinnahmten Beträgen die USt herausrechnen und gut ist es.

    1. Datensicherung anlegen vor Umstellung zur Regelbesteuerung. Bereits erfolgte Buchungen bleiben dabei wie ursprünglich gebucht bestehen.
    2. Denn bereits Gebuchtes wird in MB im nach hinein NICHT angefasst und NICHT umgebucht. Die Änderungen betreffen nur zukünftige Rechnungen.
    3. Die Summe der MWST buche auf Konto 1776 Umsatzsteuer 19 %, das zuvor auf sichtbar gesetzt werden muss über > Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Konten bearbeiten > Weitere Einstellungen > Konten Sichtbarkeit 1776 auf Haken bei > Standard oder Erweitert
    4. Bei Business Kunden ist es durchaus möglich eine Rechnungskorrektur vorzulegen mit MWST, da diese die MWST als Vorsteuer erstattet bekommen.
    5. Nachträglich gezahlte MWSt-Beträge verbuchen
    6. Rechnung nachträglich korrigieren
  • Soweit ich weiß, weil eine Firma angegeben wurde, genau eine und zwei Vereine. Der rest sollte alles Privat sein.

    Von so einem ungefähren Verhältnis war ich bei 1.300 Rechnungen und einem Schwirren unter und über der Kleinunternehmergrenze mal von ausgegangen.


    Weshalb das die einfachste und in meinen Augen sinnvollste Lösung ist:

    Einfach aus den vereinnahmten Beträgen die USt herausrechnen und gut ist es.

    Zum Prozedere bei der Software dann wohl SAMM.


    Aber auch bei Firmenkunden sollte man Rechnungsberichtigungen, zumal von Kleinstbeträgen, vorab klären, da dies bei denen durchaus Kosten verursachen kann. Und das wünscht nicht jeder.


    Und noch einmal als Hinweis:

    Ich sehe da eher an anderer Stelle ein Vorsteuerproblem, das Du ...

  • Und noch einmal als Hinweis:

    Ich sehe da eher an anderer Stelle ein Vorsteuerproblem, das Du ...

    Wäre nett, wenn du das dem User noch ausführen würdest, was genau du meinst.


    3. Die Summe der MWST buche auf Konto 1776 Umsatzsteuer 19 %, das zuvor auf sichtbar gesetzt werden muss über > Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Konten bearbeiten > Weitere Einstellungen > Konten Sichtbarkeit 1776 auf Haken bei > Standard oder Erweitert

    Die Frage ist, was man damit erreichen möchte.

    1) Eine USt-Meldung kann man damit nicht erstellen, denn dort ist die Bemessungsrundlage zu melden. Okay, die wird durch die Umbuchung natürlich auch gekürzt, wenn das Umsatzkonto als Gegenkonto verwendet wird (sollte so sein). Insofern doch richtig, zumal auch die EÜR korrigiert wäre. Die Arbeit macht doch trotzdem nur Sinn, wenn das FA neue Meldungen haben möchte?

    2) Wenn es darum geht, den Betrag zu ermitteln, kann man stattdessen besser den Taschenrechner bemühen.

    3) Die Umbuchung ändert nicht die Rechnungen und darum ging es hier ursprünglich, weil das Finanzamt diese korrigiert haben wollte.


    Angesichts dessen, dass das Finanzamt nun schon seine Feststellung getroffen hat, was soll denn jetzt noch bewirkt werden? Eine korrigierte Buchhaltung hat es anscheinend nicht angefordert oder (implizit) doch?

  • Eine korrigierte Buchhaltung hat es anscheinend nicht angefordert oder (implizit) doch?

    bisher wurde § 14 c UStG noch nicht erwähnt

    Der hat damit nun aber rein gar nichts zu tun.

  • Und noch einmal als Hinweis:

    Ich sehe da eher an anderer Stelle ein Vorsteuerproblem, das Du ...

    Wäre nett, wenn du das dem User noch ausführen würdest, was genau du meinst.

    Liegt doch auf der Hand. Da die Umsatzsteuererklärung ja nicht nur aus USt-BMG und USt besteht, sondern ggf. auch aus anrechenbarer VorSt, muss er ja auch diese dem FA gegenüber nachvollziehbar ermitteln, sofern er sie berücksichtigt/angerechnet wissen möchte. ;)


    2) Wenn es darum geht, den Betrag zu ermitteln, kann man stattdessen besser den Taschenrechner bemühen.

    Mein Reden:

    Einfach aus den vereinnahmten Beträgen die USt herausrechnen und gut ist es.