Zweitausbildung richtig angeben um Schulkosten teilweise zurückerstattet zu bekommen

  • Ich mache meine erste Steuererklärung für 2023. Ich bin die erste hälfte des Jahres schon arbeiten gegange, habe also bis August 2023 auch einen Lohnsteuerbescheid.
    Im September 2023 habe ich dann eine zweite Ausbildung zum Grafik Designer angetreten. Meine Schulleitung hat mir gesagt, dass ich wohl 30% der Schulkosten von der Steuer absetzen kann. Jetzt habe ich alle meine Daten angegeben aber finde keine Option in der ich die Zweite Ausbildung angeben kann.

    Deswegen meine Frage, wo muss ich meine Zweite Ausbildung bei der Steuererklärung angeben.

  • Im September 2023 habe ich dann eine zweite Ausbildung zum Grafik Designer angetreten. Meine Schulleitung hat mir gesagt, dass ich wohl 30% der Schulkosten von der Steuer absetzen kann.

    Die sollten sich dann lieber auf das Zurückziehen, was sie beherrschen. Steuertipps dürften sie ohnehin nicht geben. Die entsprechende Vorschrift des § 10 greift nur für Kinder eines Steuerbürgers, für die dieser auch einen Kinderfreibetrag erhält.


    Für Dich stellen eigene Ausgaben im Rahmen mit einer Zweitausbildung vorweggenommene Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit dar.

  • Ich mache meine erste Steuererklärung für 2023. Ich bin die erste hälfte des Jahres schon arbeiten gegange, habe also bis August 2023 auch einen Lohnsteuerbescheid.

    Du meinst eine Bescheinigung! Der Bescheid des Finanzamtes bezieht sich zudem auf das ganze Steuerjahr.

    Im September 2023 habe ich dann eine zweite Ausbildung zum Grafik Designer angetreten. Meine Schulleitung hat mir gesagt, dass ich wohl 30% der Schulkosten von der Steuer absetzen kann.

    Und wie kommen die auf 30%?

    Deswegen meine Frage, wo muss ich meine Zweite Ausbildung bei der Steuererklärung angeben.

    Fortbildungskosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:


  • Im September 2023 habe ich dann eine zweite Ausbildung zum Grafik Designer angetreten. Meine Schulleitung hat mir gesagt, dass ich wohl 30% der Schulkosten von der Steuer absetzen kann.

    Und wie kommen die auf 30%?


    Die entsprechende Vorschrift des § 10 greift nur für Kinder eines Steuerbürgers, für die dieser auch einen Kinderfreibetrag erhält.

    § 10 Absatz 1 Nr. 9 EStG

    Zitat

    9. 30 Prozent des Entgelts, höchstens 5 000 Euro, das der Steuerpflichtige für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld hat, für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule entrichtet, mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. 2Voraussetzung ist, dass die Schule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, und die Schule zu einem von dem zuständigen inländischen Ministerium eines Landes, von der Kultusministerkonferenz der Länder oder von einer inländischen Zeugnisanerkennungsstelle anerkannten oder einem inländischen Abschluss an einer öffentlichen Schule als gleichwertig anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt. 3Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich. 4Der Besuch einer Deutschen Schule im Ausland steht dem Besuch einer solchen Schule gleich, unabhängig von ihrer Belegenheit. 5Der Höchstbetrag nach Satz 1 wird für jedes Kind, bei dem die Voraussetzungen vorliegen, je Elternpaar nur einmal gewährt.