Umsatzsteuer Erstattung bei Wechsel zu Kleinunternehmerregelung

  • Hallo liebes Forum,


    Ich möchte in diesem Jahr zur Kleinunternehmerregelung wechseln, habe aber eine Umsatzsteuer-Erstattung aus dem Vorjahr erhalten (in dem Jahr habe ich noch keine Umsatzsteuerbefreiung gehabt).


    Ich habe in der Einrichtung die Kleinunternehmerregelung eingestellt und die Erstattung als Einnahme im Konto 1780 gebucht. In der Umsatzsteuererklärung des Jahres steht, dass ich die Erstattung zurückzahlen soll. Das ist seltsam, da die Erstattung ja aus dem Vorjahr kommt.


    Ist das rechtens? Oder geht das Programm davon aus, dass es sich um eine Quartals-Erstattung aus dem aktuellen Jahr handelt (wg Kto 1780)? Kann ich das Konto 2780 aktivieren? Wie? Würde mir das helfen?


    Auch kann ich scheinbar nicht die Kleinunternehmerregelung deaktivieren oder zurückstellen nachdem ich die EÜR gemacht habe. Oder gibt es da einen Hack :)


    Beste Grüße,

    filmwerk

  • Ich möchte in diesem Jahr zur Kleinunternehmerregelung wechseln, habe aber eine Umsatzsteuer-Erstattung aus dem Vorjahr erhalten (in dem Jahr habe ich noch keine Umsatzsteuerbefreiung gehabt).

    Wann für welche Anmeldung bzw. für welchen Zeitraum? 10-Tage-Regelung zu beachten?


    Ich habe in der Einrichtung die Kleinunternehmerregelung eingestellt und die Erstattung als Einnahme im Konto 1780 gebucht. In der Umsatzsteuererklärung des Jahres steht, dass ich die Erstattung zurückzahlen soll. Das ist seltsam, da die Erstattung ja aus dem Vorjahr kommt.

    Nach Prüfung des vorherigen Punktes käme ja ggf. auch noch 1790 in Betracht, oder?


    Auch kann ich scheinbar nicht die Kleinunternehmerregelung deaktivieren oder zurückstellen nachdem ich die EÜR gemacht habe. Oder gibt es da einen Hack :)

    Nein, aber eine gesetzliche Vorschrift des UStG, die den Wechsel immer nur zum 01.01.eines Veranlagungszeitraums zulässt. Sofern eben die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

  • Hi,


    ich bin kein Bilanzierer.


    Es geht um das Steuerjahr 2022 in dem ich zur Kleinunternehmerrgeleung wechseln wollte. Ich habe in dem Jahr auch eine SteuerEstattung aus dem Jahr 2021 erhalten.


    1790 könnte passen, dann als einnahme buchen.


    Angeblich kann ein Wechsel rückwirkend erfolgen.


    Steuersparbuch. :)

  • Angeblich kann ein Wechsel rückwirkend erfolgen.

    Aber nur, wenn insoweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllt sind und Du keine USt gesondert in Rechnung gestellt hast. Ansonsten würdest Du die gesondert in Rechnung gestellte USt nach § 14c Absatz 2 UStG schulden und abführen müssen. Das UStG ist, wie eigentlich das gesamte Steuerrecht, kein "Wünsch Dir Was".


    Steuersparbuch. :)

    Ich hatte den Thread schon verschoben. Es wäre schön, wenn Du aber auch mal selber im richtigen Unterforum starten würdest. ;)

  • Zitat

    Auch kann ich scheinbar nicht die Kleinunternehmerregelung deaktivieren oder zurückstellen nachdem ich die EÜR gemacht habe. Oder gibt es da einen Hack :)

    Hierbei geht es um das Programm. Habe ich in der Einrichtung im Steuersparbuch die Kleinureg angekreuzt und die EÜR gemacht, findet sich keine Möglichkeit zurück zur 19% Regelung

  • Zitat

    Auch kann ich scheinbar nicht die Kleinunternehmerregelung deaktivieren oder zurückstellen nachdem ich die EÜR gemacht habe. Oder gibt es da einen Hack :)

    Hierbei geht es um das Programm. Habe ich in der Einrichtung im Steuersparbuch die Kleinureg angekreuzt und die EÜR gemacht, findet sich keine Möglichkeit zurück zur 19% Regelung

    Weil ein Wechsel innerhalb des Jahres vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, lassen auch die Programme eine entsprechende Wahl immer nur beim Anlegen der Datei zu. Im Zweifel ist neu zu buchen, da sich ggf. auch andere Konsequenzen, z.B. innerhalb der EÜR, ergeben können.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Umsatzsteuer Erstattung bei Wechsel zu Kleinunternehmen“ zu „Umsatzsteuer Erstattung bei Wechsel zu Kleinunternehmerregelung“ geändert.