Warm- und Kaltwasserzähler richtig einrichten.

  • Hallo zusammen,

    wir müssten unsere Warm und Kaltwasserzähler neu anpassen damit die Software auch richtig rechnet. Jedoch weiß ich nicht genau wie ich das richtig bewerkstelligen soll.

    Folgende Konfiguration ist im Objekt vorhanden:

    - Kaltwasseruhr

    - Warmwasserzähler für das gesamte erzeugte Warmwasser

    - Warmwasserzähler Einliegerwohnung

    - Kaltwasserzähler Einliegerwohnung


    Wie bringe ich der Software das nun richtig bei ?

    Mein Schritt wäre jetzt :

    1x Hauptzähler Kaltwasser,
    1x Hauptzähler Warmwasser,
    1x Summenzähler für Kalt und Warmwasser der Einliegerwohnung anlegen


    Wäre das so korrekt ?


    Gruß Frank

  • Warmwasserzähler für das gesamte erzeugte Warmwasser

    Kein Warmwasserzähler sondern ein Wärmemengenzähler am Warmwasserspeicher incl. Zirkulation anbringen lasse. Wird für die Abrechnung benötigt.

    Warm- und Kaltwasserzähler je Wohnung.

    Summenzähler kann entfallen.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Wie bringe ich der Software das nun richtig bei ?

    Mein Schritt wäre jetzt :

    1x Hauptzähler Kaltwasser,
    1x Hauptzähler Warmwasser,
    1x Summenzähler für Kalt und Warmwasser der Einliegerwohnung anlegen

    Wenn ich es richtig lese, gibt es eine Hauptwohnung (selbst bewohnt?) sowie eine Einliegerwohnung.


    Nach deiner Aufstellung denke ich, dass du nur für die Einliegerwohnung Zähler verwenden willst, ist das so?


    Generell musst du jeder Wohnung einen Kalt- und einen Warmwasserzähler anlegen, denn nur dann kannst du korrekt abrechnen.


    Solltest du evtl. für das Warmwasser einen vor dem Boiler montierten Gesamtwarmwasserzähler haben, dann kann man den der ELW damit verknüpfen.


    Sollte es ein Zweifamilienhaus sein wo du selbst drin wohnst, ist es laut Gesetz nicht notwendig, für die Energieberechnung Warmwasser einen Wärmemengenzähler einzubauen. Wenn generell Mieter dort wohnen, ist es erforderlich. Hast du so einen Vorrichtung?

  • Hallo, ja das ist richtig die Hauptwohnung bewohnen wir selber und müssen nur die Einliegerwohnung abrechnen.

    Vor dem Boiler ist ein Gesamtwarmwasserzähler sowie in den Zuleitungen zur Einliegerwohnung jeweils ein Kalt und Warmwasserzähler.

  • Vor dem Boiler ist ein Gesamtwarmwasserzähler

    Ist nicht relevant, da keine Energiemesser. Es sei denn, man mach eine Nebenrechnung mit Excel.

    Für eine Einliegerwohnung jedoch nicht erforderlich.

    Was ist mit Heizungsabrechnung ?

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  • müssen nur die Einliegerwohnung abrechnen

    Das ist ein Fehler, denn ABRECHNEN muss man das ganze Haus, Ausdrucken der Abrechnung kann dagegen nur für die ELW sein. Das heißt, du musst doch alle Verbrauchswerte eingeben, das sind die 100% um dann die korrekten Nebenkosten für den Mieter zu berechnen. Alles andere kannst du vergessen, das entspricht nicht der Betriebs- und Heizkostenverordnung.



    Vor dem Boiler ist ein Gesamtwarmwasserzähler sowie in den Zuleitungen zur Einliegerwohnung

    Ich hatte es vorher angegeben, dass dann, wenn dort die Gesamtmenge für das Warmwasser gemessen wird und für die ELW ebenfalls ein separater Warmwasserzähler vorhanden ist, dass dann dein eigener Verbrauch rechnerisch "Verbrauch Boilerzähler abzüglich WW-Zähler der ELW", dein WW-Verbrauch ist, das kann man im Vermieter sicherlich auch entsprechend einstellen, im HV kein Problem.


    Ebenfalls hast du einen Kaltwasserzähler für die ELW und für dich keinen? Wenn nein, gibt es technisch eine Möglichkeit, in deinen Kaltwasserstrang einen einzubauen? Wenn ja, mach das, dann bist du auf der sicheren Seite. Damit könntest du den Verbrauch korrekt nach Vorgaben abrechnen.


    Wie Blumenmeer vermerkte, wie sieht es mit den Heizkosten aus, gibt es Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler an den Heizkörper? Denn wenn du Warmwasserzähler hast, muss ja irgendwie die "Wärme" her kommen, und das muss auch abgerechnet werden. Da solltest du uns eine Info geben.



    Ist nicht relevant, da keine Energiemesser. Es sei denn, man mach eine Nebenrechnung mit Excel.

    Was soll das denn bedeuten, gehe doch vorsichtiger mit deinen Meinungen um.



    Für eine Einliegerwohnung jedoch nicht erforderlich.

    Keine Ahnung was du damit sagen willst.

  • Hallo,

    Das ist ein Fehler, denn ABRECHNEN muss man das ganze Haus, Ausdrucken der Abrechnung kann dagegen nur für die ELW sein. Das heißt, du musst doch alle Verbrauchswerte eingeben, das sind die 100% um dann die korrekten Nebenkosten für den Mieter zu berechnen. Alles andere kannst du vergessen, das entspricht nicht der Betriebs- und Heizkostenverordnung.

    So meinte ich das auch, erfassen tue ich alles, nur Ausdrucken nur die ELW.

  • Hallo,

    Ich hatte es vorher angegeben, dass dann, wenn dort die Gesamtmenge für das Warmwasser gemessen wird und für die ELW ebenfalls ein separater Warmwasserzähler vorhanden ist, dass dann dein eigener Verbrauch rechnerisch "Verbrauch Boilerzähler abzüglich WW-Zähler der ELW", dein WW-Verbrauch ist, das kann man im Vermieter sicherlich auch entsprechend einstellen, im HV kein Problem.

    Da ich vor dem gleichen Problem stehe wie elnaso, möchte ich hier nochmal nachfrage.

    Wie lässt sich die Logik abbilden? ich habe keine Möglichkeit gefunden.

    Meine Installation habe ich mal schematisch (s. Anhang) dargestellt.

  • Wie lässt sich die Logik abbilden?

    Wie das im Vermieter geht weiß ich nicht, doch wäre beim Warmwasser Zähler 2 abzüglich Zähler 3 der Verbrauch für die Wohneinheit 2. Beim Hausverwalter, womit ich arbeite, ist das kein Problem, da braucht man nichts separat auszurechnen.


    Regulär darf man keine Verbrauchsabrechnung mit einem nicht vorhandenen Zähler, hier KWZ Wo 2 machen. Wenn rechnerich kein weiterer Zähler fehlt, kannst du das über die Differenzberechnung machen, heißt, die gesamte messbare Wassermenge werden nach einer bestimmten Formel vom Hauptwasserzähler abgezogen, der dann ermittelte Verbrauch musst du einem virtuellen Zähler dann eintragen.

    Das kann man nicht über das Programm machen, da würde ich dir raten, dass mittels Excel zu bestimmen.


    Nur, wie du das im Vermieter eingeben musst, da bitte einmal in der Literatur nachlesen, denn da gibt es Summen zähler und was weiß der Teufel noch alles. Umständlich aber machbar.

  • Musterabrechnung mit Hilfs-Allgemeinzähler:

    Annahme:

    Stromkosten: 100,-€

    Hauptzähler: 100 kWh

    Wohnung je 1 Person

    Wohnung EG: 20 kWh

    Wohnung OG wird selbst errechnet mit: 80 kWh


    Das gleiche läßt sich mit einem Warm- oder Kaltwasserzähler machen.


  • Meine Installation habe ich mal schematisch (s. Anhang) dargestellt.

    Hilfs-Zwischenzähler Kaltwasser :

    Hauptzähler - WE1 = WE2

    Hilfs-Zwischenzähler Warmwasser:

    Warmwasserzähler Gesamt - WE1 = WE2

    Da brauche ich den Hauptzähler nicht, denn mehr Warmwasser gibt es nicht.

    Kaltwasser beinhaltet Warmwasser

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  • Danke für die Hilfe und den Hinweis, aber ich verstehe es nicht.
    Kannst Du mir bitte die Schritte skizzieren? Irgendwie bin ich wohl zu blöd dafür.

  • Danke für die Hilfe und den Hinweis, aber ich verstehe es nicht.

    Schicke bitte eine Backup-Datei an ferienwohnung_binz@web.de, ich schaue gerne einmal drüber.

    Bin aber erst am 20.2. wieder im Hause.

    Sorry, dass ich so spät antworte, aber leider funktioniert die Benachrichtigung von abonnierten Beiträgen offensichtlich nicht.

    Aktuell habe ich nichts, was ich schicken könnte, da ich kreuz und quer diverse Ansätze probiert habe. Aus Not bin ich wieder auf Excel ausgewichen, da ich eine Abrechnung erstellen musste.

    Was wären denn grob die Schritte? Ich würde es nochmal versuchen und etwas ordnen wollen und könnte dann eine Backup-Datei schicken.

  • Sorry, dass ich so spät antworte, aber leider funktioniert die Benachrichtigung von abonnierten Beiträgen offensichtlich nicht.

    Die funktioniert bestens. Prüfe die Einstellungen (Einstellungen und Privatsphäre: Benachrichtigungen). Und ggf. Deinen SPAM-Filter.

    Ok danke, habe ich gefunden und eingestellt. Ich dachte, dass ein Abonnieren reichen würde.

  • Ich hatte heute ein Telefonat mit dem Support.

    Der Mitarbeiter sagte mir, dass ich mir fiktive Zähler anlegen müsste, deren Werte ich mir selbst errechnen muss.

    Ein zukünftiges Update wird wahrscheinlich hierfür eine Lösung bieten, aktuell geht es aber noch nicht.

    Ich habe also Excel als Zwischenlösung verwendet, um mir die fiktiven/virtuellen Zähler zu berechnen.

    Danach hat folgender Aufbau funktioniert.

    Begeistert bin ich nicht, aber zumindest habe ich jetzt mal eine Lösung.

  • Ich hatte heute ein Telefonat mit dem Support.

    Der Mitarbeiter sagte mir, dass ich mir fiktive Zähler anlegen müsste, deren Werte ich mir selbst errechnen muss.

    Das ist eine schlimme Nachricht, denn es gibt eine Betriebskostenverordnung und da steht klar drin, dass dann, wenn ein Zähler fehlt, keine Verbrauchsabrechnung erfolgen kann und darf.

    Gleichzeitig gibt es aber eine Regelung, dass dann, wenn 1 Wasserzähler fehlt, mittels Messdifferenzberechnung den Verbrauch eines virtuellen Zählers berechnen kann. Hier geht es nicht darum, den Verbrauch des Hauptzählers abzüglich der Verbrauchsmenge aller Wasserzähler ist gleich virtuellem Zähler. Das wäre direkt angreifbar.

    Umso irrsinniger ist es, dass man dann zwei fehlende Wasserzähler berechnen soll, wie soll das gehen?


    Wie soll denn das gehen...nicht, das sollte klar sein. In deinem Fall bist du gesetzlich gehalten, die Abrechnung der Verbrauchswerte mittels Wohnfläche = Grundaussage oder mittels Anzahl Personen abzurechnen, wenn diese Konstellation im Mietvertrag steht.


    Eine andere Abrechnung entspräche nicht den Vorgaben. Bitte schau dir die Betriebskostenverordnung einmal an, dann wirst du mir zustimmen. Und wenn der Support dir das so erklärt hat, dann ohweh wo sind wir hingekommen.