Konto: KFZ-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge - Alternative für Fahrrad und Fußweg?

  • Hallo zusammen,


    meine Fahren mit meinem Privatfahrzeug zu Kundenterminen buche ich im SKR04 auf das Konto 6590 - KFZ-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge


    Nun habe ich einige Kundentermine die ich mit dem Fahrrad bestreite und einige auch zu Fuß. (Nur zur Sicherheit; bei letzteren reden wir nicht von 1 oder 2km sondern von rund 10km) ;)


    Fahrrad und Fußweg kann ich ja ganz normal mit 0,30€/km und ab dem 21km mit 0,38€/km berücksichtigen.


    Das Konto 6590 wo ich auch mein KFZ-Fahrten buche scheint mir da aber unpassend.


    Die Listen mit den Konten bin ich durchgegangen. Aber so richtig will da nichts passen.

    Vielleicht wäre noch 6966 - Sonstige Aufwendungen ein Kandidat.


    Mag mir jemand von Euch einen Tipp geben?


    Besten Dank im Voraus.

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Nun habe ich einige Kundentermine die ich mit dem Fahrrad bestreite und einige auch zu Fuß.

    Fahrrad und Fußweg kann ich ja ganz normal mit 0,30€/km und ab dem 21km mit 0,38€/km berücksichtigen.

    Bei Reisekosten/Auswärtstätigkeit? Wie kommst Du darauf? Bei privatem Fahrrad wird die Berechnung mit anteiligen tatsächlichen Kosten und der Nachweis schon kompliziert. Die genannten pauschalen Kilometersätze gibt es da schon gar nicht. Und bei Fußweg gibt es bei Reisekosten sowieso gar nichts.


    Reisekosten sind nun einmal keine Wege zwischen Wohnung und Betriebstätte.

  • Hallo miwe4,


    während ich Dir antworten wollte, habe ich nochmal mir die genauen Definitionen und Unterschiede zwischen Entfernungspauschale und Kilometerpauschale angeschaut.


    Du hast natürlich Recht.


    Die Kurzfassung:

    Entfernungspauschale: Strecke zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte

    Kilometerpauschale (das was bei mir zum Einsatz kommt): Strecke zwischen Wohnung und Kunden


    Nur bei der Entfernungspauschale kann Fahrrad und Fußweg berücksichtigt werden.

    Die Erhöhung ab dem 21. Kilometer bezieht sich nur auf die Entfernungspauschale, nicht auf die Kilometerpauschale.


    Meine Quelle für diese Aussagen: https://kontist.com/hub/reisekosten-absetzen/#fahrtkosten


    Damit dürfte sich auch mein Frage erübrigt haben wie ich es buche. -> Gar nicht.


    LG und danke!

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Fahrrad und Fußweg kann ich ja ganz normal mit 0,30€/km und ab dem 21km mit 0,38€/km berücksichtigen.

    Du musst differenzieren zwischen Kilometerpauschale und Entfernungspauschale. Ersteres gilt für Dienstreisen, das andere Wohnung-Arbeitsstätte

    Vergütung für Dienstfahrten seit 2014 nur noch für PKW, Motorrad oder S-Pedelec. PKW 0,30 hin+retour, Zweirad 0,20, Fahrrad und Fußweg nichts.