Hallo,
angenommen, die Oma ist 2023 mehrfach zur Kinderbetreuung (8 & 13 Jahre) angefahren. Die Kinderbetreuung an sich erfolgte unentgeltlich, die Reisekosten würden wir gerne erstatten. (z.B. 4224Km x 0,30ct= 1267,20€)
Wenn die Oma für 2023 eine Rechnung erstellt, die ich jetzt im Januar 24 überweise, kann ich die Kosten für 2023 ansetzen oder erst 2024 - zählt also die Leistungserbringung oder das Rechnungsdatum?
Danke für Eure Einschätzung,
liebe Grüße
Tobias