Buchung E-Bike

  • Hallo , folgende Frage , habe in 2023 E Bike gekauft und das ins Betriebsvermögen genommen .

    Habe es ins Anlagevermögen als KFZ aufgenommen , Vorsteuerabzug ok.

    Jetzt kann ich ja die Umsatzsteuer auf die Privatnutzung automatisch aus dem Anlagevermögen / priv. Kfz Nutzung buchen . Soweit ok mit 80% /20% , Umsatzsteuer wird korrekt auf 1776 gebucht, allerdings muß ich ja dann Ertragskorrektur machen , da E-Bike ja -anders als Auto- nicht versteuert wird.

    Meine Frage , wie mache ich das , dass die Umsatzsteuer -Buchung , anders als beim Auto- gewinnneutral ist ?

    Mache ich Korrekturbuchung und wenn ja wie ?

    Oder erst in EÜR?

    Oder stelle ich die Konten 8921 und 8924 um , so dass sie nicht in die EÜR einfliessen ( es ist kein weiteres KFZ im Betriebsvermögen ) ?

    Danke

  • Hallo,

    ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Habe das Fahrrad als "Sonstiges Transportmitel" im Anlagenverzeichnis. Ich kann die Umsatzsteuer (1% von Listenpreis) für die Privatnutzung nun nicht buchen, ohne, dass auch Einkommenssteuer auf diesen Betrag fällig würde.

    Kann hier ggf. jemand helfen?

    Ich wäre sehr dankbar. :thumbsup:

  • ich stehe vor einem ähnlichen Problem.

    Zumindest nach den vorhandenen Infos sprecht Ihr aber von verschiedenen Sachverhalten:

    ... habe in 2023 E Bike gekauft und das ins Betriebsvermögen genommen .

    Habe es ins Anlagevermögen als KFZ aufgenommen , ...

    = E-Bike mit Kennzeichen = Pedelec

    Habe das Fahrrad als "Sonstiges Transportmitel" im Anlagenverzeichnis.

    = E-Bike ohne Kennzeichen = Fahrrad


    Jobrad & Steuererklärung - Buhl Steuer-Ratgeber

    2022-02-07-umsatzsteuerliche-bemessungsgrundlage-fuer-die-unternehmensfremde-private-nutzung-von Elektrofahrzeugen E-Bike an Arbeitnehmer .pdf

  • Zitat

    = E-Bike ohne Kennzeichen = Fahrrad

    Ja das stimmt, also in meinem Fall ist es tatsächlich ein Pedelec (nur umgangssprachlich ein E-Bike).

    Ich habe nun vor es nicht in Wiso Meinbüro zu buchen, sondern die Ust. zur automatisch erstellten Ust.-Erklärung manuell hinzuzufügen.

    Das ist zwar nicht so elegant, aber ich weiß eben leider nicht wie ich es sonst als reine Ust. buchen kann.

  • aus dem Post des TE kann man nicht klar erkennen, dass es sich um eine Überlassung an einen Arbeitnehmer handelt.

    Doch, denn um die geht es nicht.


    Es klingt bei beiden Fragestellern eher nach einer Selbstnutzung.

    Genau. ;)

  • Dann solltest Du bezüglich ESt noch einmal den verlinkten BMF-Erlass lesen. ;)

    Danke für Eure Antworten.

    Ich habe mir den BMF-Erlass nochmal genau angeschaut. Bzgl. ESt wird hier nur etwas in Abschnitt 1, bei dem es um Fahrzeuge geht, erwähnt.

    In Kapitel 2 (Fahrräder) geht es nur um die Bemessung der USt und diese nach der 1 % Methode. Das bestätigt nach meinem Verständnis meine Vorgehensweise, die ich ursprünglich aus folgendem Artikel entnommen habe.


    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator gelöscht)


    Dort steht unter dem Absatz "Privatnutzung des Firmenfahrrads ist umsatzsteuerpflichtig":

    "Weniger großzügig als bei der Einkommensteuer ist der Fiskus in Sachen Umsatzsteuer: Dort gilt für die Privatnutzung keine Steuerfreiheit."

  • Ich habe mir den BMF-Erlass nochmal genau angeschaut. Bzgl. ESt wird hier nur etwas in Abschnitt 1, bei dem es um Fahrzeuge geht, erwähnt.

    In Kapitel 2 (Fahrräder) geht es nur um die Bemessung der USt und diese nach der 1 % Methode.

    Davon reden wir doch die ganze Zeit.


    Das bestätigt nach meinem Verständnis meine Vorgehensweise, die ich ursprünglich aus folgendem Artikel entnommen habe.

    Bitte keine Links zu Fremdanbietern.


    Dort steht unter dem Absatz "Privatnutzung des Firmenfahrrads ist umsatzsteuerpflichtig":

    "Weniger großzügig als bei der Einkommensteuer ist der Fiskus in Sachen Umsatzsteuer: Dort gilt für die Privatnutzung keine Steuerfreiheit."

    Davon rede ich, wie schon gesagt, die ganze Zeit. Und genau das steht doch auch im BMF-Erlass beschrieben.

  • Ok, dann hatte ich folgendes Zitat einfach nur falsch verstanden

    Dann solltest Du bezüglich ESt noch einmal den verlinkten BMF-Erlass lesen. ;)

    Ich hatte daraus geschlossen, dass ich doch ESt zahlen müsste.


    Wie ich es nun in MeinBüroDesktop verbuche damit nur die USt berücksichtigt wird weiß ich noch nicht. Aber wenn ich es stattdessen in der Ust.-Erklärung angebe ist es ja berücksichtigt.

  • Wie ich es nun in MeinBüroDesktop verbuche damit nur die USt berücksichtigt wird weiß ich noch nicht.

    Das wird Dir schwerlich jemand hier im Unterforum für WISO Steuer beantworten, wo Du Dich ja drangehängt hast. Hier würde ich sagen, manuelle freie Buchung.


    Ich hatte daraus geschlossen, dass ich doch ESt zahlen müsste.

    Musst Du m.E. bei einem als KFZ eingestuften Pedelec mit Kennzeichen auch (siehe I. des BMF-Erlasses). Und das ist ja bei Dir der Fall. Deshalb habe ich oben ja auch schon geschrieben:

    ... also in meinem Fall ist es tatsächlich ein Pedelec ...

    Dann solltest Du bezüglich ESt noch einmal den verlinkten BMF-Erlass lesen. ;)

  • Aufgrund deiner Nachfrage zu Beginn hatte ich nachgeschaut.


    "Pedelec: Elektrisches Fahrrad mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h. Häufig wird dies im deutschsprachigen Raum als E-Bike bezeichnet."


    Dann war das wohl Grund unseres Missverständnisses.

    Aber um es abzuschließen.

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Aufgrund deiner Nachfrage zu Beginn hatte ich nachgeschaut.

    "Pedelec: Elektrisches Fahrrad mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h. Häufig wird dies im deutschsprachigen Raum als E-Bike bezeichnet."

    Dann war das wohl Grund unseres Missverständnisses.

    Genau deshalb, um solche Missverständnisse zu vermeiden, hatte ich ja oben formuliert:

    = E-Bike mit Kennzeichen = Pedelec

    = E-Bike ohne Kennzeichen = Fahrrad

    ;)