Steuernummer beantragen, Elster ausfüllen

  • Guten Tag,


    erst einmal hallo von mir! Eine kurze Suche hat mir bislang nicht weitergeholfen, aber bitte entschuldigt, falls die Frage bereits gestellt wurde.


    Ich habe folgende Situation: Ich bin im Angestelltenverhältnis beschäftigt und werde demnächst eine nebenberufliche Tätigkeit aufnehmen und zwar einen Lehrauftrag an einer öffentlichen Universität. Diese hat einen sehr geringen Umfang von unter 3000 EUR.


    Die Universität benötigt meine Steuernummer (also nicht nur die Steuer ID). Eine solche habe ich nicht. Die Beantragung läuft über Elster. Muss ich mich dort nun als Freiberufler anmelden? Geht es auch ohne Steuernummer? Muss ich in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben? Hlft mir die Buhl-Software WISO auch bei der Beantragung oder lediglich dann bei der Steuererklärung?


    Außerdem habe ich sehr viele Felder des Elster-Antrags nicht verstanden oder nicht auszufüllen gewusst.


    Beste Grüße
    Ma

  • Eigentlich bekommst du deine Steuernummer über dein Finanzamt. Hattest du dort noch keine, bekommst du sie mit dem ersten Steuerbescheid.


    Dein Lehrauftrag führst du ja nicht als Selbstständiger aus. Du wirst ja sicherlich dafür auch ein Angestelltenverhältnis bei dieser Uni haben. Also Freiberufler wäre hier meiner Meinung nach falsch.


    Außerdem habe ich sehr viele Felder des Elster-Antrags nicht verstanden oder nicht auszufüllen gewusst.

    Hierzu solltest du mit deinem Finanzamt reden. Die können dir vielleicht auch mit der Steuernummer helfen. Das Finanzamt darf dir nur nicht sagen, welchen Wert du in die einzelnen Felder eintragen sollst. Sie können dir aber sagen wo du diese Daten her bekommst oder es für dich vom Beamtendeutsch ins allgemeine Deutsch übersetzen.


    Muss ich in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben?

    Wenn du Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit hast und Lohnsteuerklasse I, bist du zur Abgabe nicht verpflichtet. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass es besser wäre eine Steuererklärung abzugeben. Durch den Nebenjob hast du ja sicherlich auch zusätzliche Werbungskosten.

  • Hattest du dort noch keine, bekommst du sie mit dem ersten Steuerbescheid.

    Das stimmt so nicht. Er bekommt diese, wenn er dem FA relevante Vorgänge anzeigt, die eine Steuerpflicht und Erklärungspflicht nach sich ziehen.


    Dein Lehrauftrag führst du ja nicht als Selbstständiger aus. Du wirst ja sicherlich dafür auch ein Angestelltenverhältnis bei dieser Uni haben. Also Freiberufler wäre hier meiner Meinung nach falsch.

    Das stimmt so ebenfalls nicht. Es kann beides sein und kommt eben, wie eigentlich immer, auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Die Einkunftsart sollte sich unschwer den vertraglichen Vereinbarungen entnehmen lassen.


    Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass es besser wäre eine Steuererklärung abzugeben. Durch den Nebenjob hast du ja sicherlich auch zusätzliche Werbungskosten.

    Werbungskosten oder Betriebsausgaben können neben der Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG nicht geltend gemacht werden. Entweder hat man höhere (nachzuweisende) tatsächliche Kosten oder die Kosten müssen die Einnahmen übersteigen.


    Die Universität benötigt meine Steuernummer (also nicht nur die Steuer ID). Eine solche habe ich nicht.

    Du hast noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben? Würde ich ggf. so oder so als Fehler ansehen. Aber das wäre eine uns nicht erlaubte Steuerberatung.


    Muss ich mich dort nun als Freiberufler anmelden?

    Jede Aufnahme einer selbständigen/unternehmerischen Tätigkeit ist dem FA anzuzeigen, damit dieses die erforderlichen o.g. Schritte einleiten kann. Der § 3 Nr. 26 EStG greift bei beiden Einkunftsarten.

  • Guten Tag,


    erst einmal ganz herzlichen Dank an alle für die ausführlichen Antworten und bitte entschuldigt auch meine absolute Unkenntnis.


    Zitat von miwe4

    Das stimmt so nicht. Er bekommt diese, wenn er dem FA relevante Vorgänge anzeigt, die eine Steuerpflicht und Erklärungspflicht nach sich ziehen.

    Genau. Dafür müsste ich den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausfüllen, richtig? Ich bin, ehrlicherweise, an diesem verzweifelt, da dort sehr viele Digne abgefragt werden, die ich a) nicht verstehe oder b) nicht abschätzen kann. Kann man dieses Formular auch mithifle der Buhl-Software ausfüllen?


    Zitat von maxundmoriz

    Was meint google dazu?:

    "Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG gehören zur freiberuflichen Tätigkeit die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit."

    Ja, vielen Dank. Das hatte ich auch gelesen. Die Suchmaschine sagte mir aber auch folgendes:


    "Für Übungsleiter gibt es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 3.000 Euro jährlich (bis 2020: 2.400 Euro jährlich) gemäß § 3 Nr. 26 EStG (Einkommensteuergesetz), die sogenannte Übungsleiter-Pauschale. Davon profitieren vor allem Ausbilder und Betreuer in Vereinen im Amateursport, aber auch viele andere ehrenamtlich Tätige."


    Du hast noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben? Würde ich ggf. so oder so als Fehler ansehen. Aber das wäre eine uns nicht erlaubte Steuerberatung.


    Ja, das stimmt. Ich werde das ab diesem Jahr auch ändern und mir dazu die Buhl-Software anschaffen.


    Jede Aufnahme einer selbständigen/unternehmerischen Tätigkeit ist dem FA anzuzeigen, damit dieses die erforderlichen o.g. Schritte einleiten kann. Der § 3 Nr. 26 EStG greift bei beiden Einkunftsarten.


    Alles klar, vielen Dank. Also das heißt letztlich, ich muss dieses Elster-Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausfüllen?


    Beste Grüße
    MaEb

  • Kann man dieses Formular auch mithifle der Buhl-Software ausfüllen?

    Der ist auch in der Software verfügbar. Ich weiß nur nicht, ob er mittlerweile auch aus der Software heraus per Elster versendet werden kann und das ist Voraussetzung für das FA. Müsstest Du mal testen.


    Also das heißt letztlich, ich muss dieses Elster-Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausfüllen?

    Ja.