Guten Tag.
Meine Frage ist:
Wieso werden in dem Punkt Renten bei Steuerabruf von Elster 2 Altersrenten von unterschiedlichen Jahren eingetragen ?
Ich habe keine Erklärung gefunden.
Danke für eine Antwort
Guten Tag.
Meine Frage ist:
Wieso werden in dem Punkt Renten bei Steuerabruf von Elster 2 Altersrenten von unterschiedlichen Jahren eingetragen ?
Ich habe keine Erklärung gefunden.
Danke für eine Antwort
Wieso werden in dem Punkt Renten bei Steuerabruf von Elster 2 Altersrenten von unterschiedlichen Jahren eingetragen ?
Weil es vielleicht zwei unterschiedliche Renten sind?
Mit aussagekräftigen Infos könnte man vielleicht mehr sagen. Ansonsten ist der Belegabruf aber sicherlich sehr zuverlässig und wird auch zutreffend in die Software übernommen.
Danke.
Die 1. Renteeintrag ist von 2014.
Die zweite von 2016
In den Einkünften werden beide Renten zusammen gezählt.
Ich wäre froh, so eine hohe Rente zu bekommen.
Wo liegt der Fehler?
Die 1. Renteeintrag ist von 2014.
Die zweite von 2016
In den Einkünften werden beide Renten zusammen gezählt.
Ist dann doch richtig. Alle Renten mit ihren steuerpflichtigen Anteilen zusammengerechnet ergeben die Einkünfte aus dieser Einkunftsart.
Ich wäre froh, so eine hohe Rente zu bekommen.
Scheinst Du doch zu zu bekommen. Ausgangswert sind ja schließlich die Bruttorenten. Deine Kranken- und Pflegeversicherung wird ja im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen entsprechend berücksichtigt.
Man bekommt normalerweise keine 2 Altersrenten, in der Regel ist bei zwei Renten eine eine Hinterbliebenenrente. Ob du 1 Rente oder 2 Renten
erhältst, wirst du ja wohl selbst wissen, ebenso deinen Rentenbeginn.
... in der Regel ist bei zwei Renten eine eine Hinterbliebenenre
Oder einfach die klassische Zusatzversorgung.
Ich habe keine Erklärung gefunden.
Hast Du Dir denn mal die Bescheinigungen genauer angeschaut? Da steht doch genau drin, wer was welcher Grundlage für welches Zuflussjahr und und und bescheinigt.
Oder einfach die klassische Zusatzversorgung.
Und da würde ich mich wundern, wenn der TE sich darüber wundert.
Wie ich gerade schrieb, in den Bescheinigungen ist doch im Falle der Renten alles detailliert beschrieben.
Und da würde ich mich wundern, wenn der TE sich darüber wundert.
Na ja, eine Hinterbliebenenrente sollte ja auch nicht ohne Wissen um den dieser zu Grunde liegenden Umstand zur Auszahlung kommen. Es war nur eine Ergänzung dazu.
Wie ich gerade schrieb, in den Bescheinigungen ist doch im Falle der Renten alles detailliert beschrieben.
Da sind sich doch alle Hilfesteller einig.
Und:
Ansonsten ist der Belegabruf aber sicherlich sehr zuverlässig und wird auch zutreffend in die Software übernommen.
Na ja, eine Hinterbliebenenrente sollte ja auch nicht ohne Wissen um den dieser zu Grunde liegenden Umstand zur Auszahlung kommen.
Dan meine ich aber auch
Da sind sich doch alle Hilfesteller einig.
Lass es mich anders formulieren: ich stimme Euch 100%ig zu
Wobei die Formulierungen des TE in beiden Beiträgen Raum zu unterschiedlichen Interpretationen zulassen (ob der Betreff z.B. etwas frei formuliert ist oder wirklich irgendwo explizit davon die Rede ist). Deshalb bin ich gespannt, ob und was kahoma antwortet.