Einnahme- Überschussrechnung

  • Ich habe am 01.10.02 einen kleinen Gewerbebetrieb gegründet.Für mein Büro habe ich über privat einige
    Einrichtungsgegenstände,Mobiliar und EDV gekauft.
    Rechnungen sind vorhanden.Kann ich jeden einzelnen
    Gegenstand als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort
    absetzen,wenn er den entsprechenden Betrag nicht übersteigt?
    Meine zweite Frage: muß ich nach Fertigstellung der
    Einkommensteuererklärung und Einnahme- Überschußrechnung den gesamten Aktenordner mit allen
    privaten und gewerblichen Rechnungen und Kassenbelegen
    zum Finanzamt bringen?
    Über Antworten würde ich mich freuen.

  • Hallo jaybe,
    Frage 1 ja
    Frage 2 Beim Finanzamt müssen nur die Steuererklärungen und EÜR eingereicht werden, keine Belege und Rechnungen.
    Gruß Siegi