Wiso Steuer 2024 - Vorabpauschale

  • Ich habe versucht für meine ETFs Vorabpauschale ins Steuererklärung einzutragen, aber die Software zeigt

    das keine Vorabpauschale notwendig sei, da die Software angeblich noch in 2023 sind (siehe Anhang).


    Aber jetzt haben wir 2024 und müssen für 2023 die Vorabpauschale berechnen

    Es ist klar das man im Jahre 2023 für das Steuerjahr 2022 keine Vorabpauschale berechnen müsste.


    Hat jemand so ein ähnliches problem?

    Wie kann man diesen Bug umgehen?

    kennt jemand eine Lösung


    Leider hab ich noch keine Antwort vom Buhl Team erhalten.

  • Ich habe das gleiche Problem, und habe vor ein paar Tagen eine Anfrage an Buhl Team gestellt. Bitte teilen Sie die Antwort von Buhl team, sobald sie verfügbar ist :)


    Vielen Dank

  • Ich habe das gleiche Problem, und habe vor ein paar Tagen eine Anfrage an Buhl Team gestellt. Bitte teilen Sie die Antwort von Buhl team, sobald sie verfügbar ist :)

    Ich habe heute eine Antwort bekommen, diese ist noch nicht zufriedenstellend. Anscheinend hat die nette Dame mein Anliegen nicht wirklich verstanden.

    Ich habe die Frage noch mal ausformuliert und hoffe auf eine bessere Antwort.


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    In der zwischen zeit habe ich weiter recherchiert und folgendes herausgefunden:


    Ich habe einen fiktiven ETF Veräußerung ins Wiso Steuer Software eingetragen, damit die Software das Steuerformular KAP-INV erzeugt. Dabei habe ich mal geschaut, wo die einzelnen Punkte eingetragen werden.


    Dabei ist mir aufgefallen, dass es nur ein Feld gibt wo man eintragen kann ob vorher ein „Vorabpauschale“ angesetzt wurde (Zeile 53 in KAP-INV).


    Dann bin ich auf die Seite vom Bundesfinanzministerium gegangen (https://www.formulare-bfinv.de/) und dort das Formular für Lohnsteuererklärung (2023) und Speziell das KAP-INV angeschaut für das Jahr 2023. Es gibt auch eine Anleitung zur KAP-INV dort.


    In dieser Anleitung steht das die Vorabpauschale in der Zeile 9 bis 13 eingetragen wird und als Ergänzung steht dort drin

    „Aufgrund eines negativen Basiszinses wird im Jahr 2023 keine Vorabpauschale ermittelt.“


    Und auf dem Formular KAP-INV sind die Zeilen 9-13 frei!!! (auch in der Software, logisch)


    In vielen Finanzartikeln heißt es für das Jahr 2023 wird ein Basiszins von 2,55% angesetzt.


    Leider konnte ich keinen offiziellen schreiben vom Bundesfinanzministerium finden zur den Basiszins für das Jahr 2023, aber für das Jahr 2024 gibt es ein Dokument. Für das Jahr 2024 wird 2,29% angesetzt.



    Ich bin jetzt ein wenig irritiert und verwirrt :wacko: , warum das so ist…..oder bin hier auf dem Holzweg unterwegs :/



    Falls jemand mehr weiß hierrüber, dann mal hier kurz erwähnen…



    Zur Info: Dies betrifft in meisten Fällen Leute, die einem Broker haben der im Ausland sitzt (z.B Interactive Brokers, Lynx Broker, Captrader usw.).

    Für alle die einen Broker haben, der in Deutschland sitzt, können entspannt zurücklehnen: In diesem fall erledigt das der Broker/Bank selber (die Meldung ans Finanzamt).

  • Hallo,


    Ich habe ein wenig recherchiert und ich denke, ich habe eine Schlussfolgerung: die Software ist korrekt. Im Allgemeinen wird die für das Jahr N zu zahlende Steuer, im Steuerjahr N+1 gezahlt.

    In unserem Fall machen wir jetzt im Jahr 2024 die Steuererklärung für das Steuerjahr 2023, die die Vorabpauschale für 2022 enthält.


    Wir können diese Schlussfolgerung anhand von Beispielen überprüfen, indem wir die Tabelle als Referenz verwenden.

    Vorabpauschale – Wikipedia

    20180,87 %[1]
    20190,52 %[1]
    20200,07 %[2]
    2021−0,45 %[3] – effektiv 0
    2022−0,05 %[4] – effektiv 0
    20232,55 %[5]
    20242,29 %[6]



    Beispiel: im Kalenderjahr 2022 bezieht sich die Steuererklärung für das Steuerjahr 2021 auf den für das Jahr 2020 geltenden 0,07% Basiszinssatz. Das Formular enthält die folgende Erklärung. https://www.formulare-bfinv.de…form/Anltg_KAP_INV_21.pdf

    "

    Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises mit dem jährlich festgelegten Rechnungszins ermittelt. Der Rechnungszins ergibt sich aus der Multiplikation des Basiszinses 2020 von 0,07 % mit 70 % = 0,049 % (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29.1.2020, Bundessteuerblatt

    "


    Im Kalenderjahr 2023 hingegen enthält die Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 die folgende Erklärung. https://www.formulare-bfinv.de…form/Anltg_KAP_INV_22.pdf

    "

    Aufgrund eines negativen Basiszinses wird im Jahr 2022 keine Vorabpauschale ermittelt.

    "

    Dies steht im Einklang mit dem negativen Basiszinssatz im Vorjahr (2021).


    Ich hoffe, diese Informationen sind korrekt und hilfreich.

    Mit freundlichen Grüßen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Wiso Steuer 2024 - Vorabpauschale - Funktioniert nicht“ zu „Wiso Steuer 2024 - Vorabpauschale“ geändert.
  • Hallo Leute,


    iakio hat recht mit seiner erkenntnis! Super :thumbsup:


    Ich hab mich beim Finanzamt infomiert und wir müssen Vorabpauschale für 2023 erst für die Steuererklärung 2024 machen.

    Das wäre im Jahre 2025 mit dem "Wiso Steuer 2025" ^^


    Es ist deshalb, weil diese Steuer erst am 01-01 nächsten Jahres anfällt kann man es erst mit der nächsten Steuererklärung machen kann.


    Es war sehr verwirrend…aber beherrschbar nach 20 Runden Nachfragen und Nachlesen :D


    Vielen Dank an "iakio" für die Analyse!


    Bis denn

  • Hallo,


    für das Jahr 2023 fiel ja erstmals die Vorabpauschale auf ETFs an. Die Steuer wurde bei mir Anfang 2024 auch von meinem deutschen Depot abgebucht. In meiner Jahressteuerbescheinigung 2023 der Bank ist die Vorabpauschale allerdings nicht aufgeführt.


    Meine Frage: Muss ich die gezahlte Vorabpauschale (da für 2023 angefallen) gesondert in der Steuererklärung für 2023 angeben oder muss ich dies erst in der Steuererklärung für 2024 tun und wird diese dann auch in der Jahressteuerbescheinigung 2024 der Bank auftauchen?


    Viele Grüße


    Markus

  • ... oder muss ich dies erst in der Steuererklärung für 2024 tun und wird diese dann auch in der Jahressteuerbescheinigung 2024 der Bank auftauchen?

    Genauso ist das ! Stichtag ist der 02.01.2024.

    Es ist deshalb, weil diese Steuer erst am 01-01 nächsten Jahres anfällt kann man es erst mit der nächsten Steuererklärung machen kann.

  • Hallo, in der Wirtschaftswoche 18 steht nun das die Vorabpauschale erst mit dem Verkauf der alt Fonds verrechnet wird.


    Das würde bedeuten das die Pauschale auf 2023, und alle wo noch kommen bis zum Verkauf, dann zurück gerechnet werden?


    Grüße Klaus

  • Hallo, in der Wirtschaftswoche 18 steht nun das die Vorabpauschale erst mit dem Verkauf der alt Fonds verrechnet wird.

    Warum liest Du nicht einfach bei Buhl nach, denn auch dort ist alles nachzulesen und zudem erläutert:

    ETF & Steuern - So musst du deine Aktienfonds und ETFs versteuern - Quelle: Buhl Steuer-Ratgeber