Sparbuch, Aktien, Kryptowährung – oder ETF? Letzteres liegt derzeit im Trend und ist auch hierzulande längst kein Geheimtipp mehr. Das Thema Steuern dagegen bleibt für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Was jetzt für die Steuererklärung wichtig ist, zeigen wir in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Das Investmentsteuerreform 2018 vereinfacht die steuerliche Behandlung von ETFs
- Steuern fallen auf alle Erträge und Gewinne an
- Mit dem Sparer-Pauschbetrag erhält man einen Teil der Rendite steuerfrei
- Eine Steuererklärung lohnt sich auch bei ETFs
ETF – Wie funktioniert das mit den Steuern?
Wer sich ein finanzielles Polster mit Geldanlagen aufbauen will, kennt sie bestimmt: die Exchange Traded Funds oder kurz ETF. Das sind börsengehandelte Index-Fonds, die einen bestimmten Aktienindex nachzeichnen wie zum Beispiel DAX oder MSCI World. Beliebt ist das Sparmodell ETF deshalb, weil die Gebühren dafür günstiger sind als bei klassischen Investmentfonds.Außerdem sind ETFs einfach in der Handhabung.
Neue Regeln dank Reform
Wie das mit Steuern funktioniert, regelt das Investmentsteuergesetz, das 2018 neu justiert wurde. Damit ergeben sich bei der Besteuerung von ETFs einige Neuerungen.
- Gleichstellung: Alle ETFs und Fonds ausländisch oder inländisch, ob ausschüttend oder thesaurierend werden steuerlich gleichbehandelt.
- Gleiche Steuerregeln: Besteuert wird nach der gleichen Systematik mit der Abgeltungssteuer und Vorabpauschale.
- Weniger Aufwand: Um die Besteuerung kümmern sich die Depotbanken und führen die Steuer selbst ans Finanzamt ab.
Welche Steuern muss ich auf ETFs zahlen?
Werden irgendwo Erträge erwirtschaftet, möchte auch der Staat einen Teil davon abhaben. Deshalb wird auf alle Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen und Verkäufen von Wertpapieren eine Steuer erhoben – die Kapitalertragssteuer, auch Abgeltungssteuer genannt. Die neue Vorabpauschale wird später mit der Abgeltungssteuer verrechnet.
Die Steuer auf ETFs wird nur dann fällig, wenn die Gewinne den Jahresfreibetrag überschreiten:
Wann wird die Steuer auf ETFs fällig?
Ausschüttender ETF Sparplan
Bei einem ausschüttenden ETF Sparplan wird die Rendite an die Anleger ausgeschüttet. Zum Zeitpunkt der Ausschüttung wird die Abgeltungssteuer direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. In welcher Regelmäßigkeit ausgeschüttet wird, also etwa viertel-, halbjährlich oder einmal im Jahr, hängt von dem jeweiligen ETF ab.
Thesaurierender ETF Sparplan
Bei einem thesaurierenden ETF Sparplan werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern sofort automatisch wieder angelegt. Hier führt deine Depotbank schon vorher (Jahresanfang) die Steuer auf die jährliche Vorabpauschale an das Finanzamt ab. Bei Verkauf mit Gewinn, wird dann die Abgeltungssteuer fällig, die mit der Vorabpauschale gegengerechnet wird.
Wie hoch ist die Steuer?
Grundsätzlich gilt: Steuern werden nur auf Gewinne fällig. Konntest du keine Gewinne erwirtschaften, musst du auch keine Steuern zahlen.
So setzen sich Steuern für ETFs zusammen:
- 25 Prozent pauschale Abgeltungssteuer
- 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag zusätzlich und
- 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um die sogenannte Quellensteuer, weil sie direkt dort erhoben wird, wo die Einkünfte entstehen – in der Regel ist das deine Depotbank (bzw. Broker). Für deutsche Kapitalerträge gilt: Die Bank zieht die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent dann von deinen Gewinnen ab und führt sie ans Finanzamt ab.
Damit ist die Steuer abgegolten und Angaben über deine Erträge musst du eigentlich nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Es lohnt sich aber mittels Steuererklärung zu prüfen, ob der Steuerabzug auch korrekt ist.
Ausländische Depots
Ausländische Depotbanken sind aber nicht verpflichtet, sich um die deutsche Abgeltungssteuer zu kümmern. Investierst du in ETFs, die ihren Sitz im Ausland haben, wird zudem die dort geltende Quellensteuer erhoben. Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Deutschland hat mit vielen Ländern ein DBA. Dadurch gilt für den Quellensteuersatz eine bestimmte Höchstgrenze, die meist bei 15 Prozent liegt. Oft lässt sich die Quellensteuer auch auf die Abgeltungssteuer anrechnen. In der Regel übernimmt das deine Depotbank, andernfalls kannst du das mit deiner Steuererklärung erledigen. Den anrechenbaren Betrag findest du in der Jahressteuerbescheinigung.
Was ist die Vorabpauschale?
Bei ausschüttenden ETFs wird für Gewinne in der Regel nur die Abgeltungssteuer abgeführt. Für thesaurierende ETFs gibt es vorher die Vorabpauschale. Damit wird eine Steuer auf fiktive Renditen erhoben, bevor die ETFs verkauft werden. Steuerlich werden ausschüttende und thesaurierende ETFs damit gleichgestellt.
Um die Vorabpauschale kümmert sich ebenfalls die Depotbank. Dabei führt sie aber nicht die Pauschale selbst ans Finanzamt ab, sondern die auf ihrer Basis berechnete Abgeltungssteuer.
Warum gibt es die Vorabpauschale?
Da thesaurierende ETFs die Gewinne gleich reinvestieren, kann sich die Haltedauer ausdehnen – unter Umständen auf Jahrzehnte. In dieser Zeit würde keine Steuer an den Staat fließen. Um diesen Stundungseffekt aufzuheben, wurde die Vorabpauschale eingeführt.
Sie schließt die „Lücke“ und sorgt dafür, dass der Staat einen Teil der künftigen Steuer schon – vorab – über die Laufzeit verteilt erhält. Und auch der Anleger bekommt nicht am Ende eine dicke Rechnung, sondern zahlt die Steuer auf den Gewinn in „Raten“.
Die Depotbank berücksichtigt ggf. den Freistellungsauftrag, deine NV-Bescheinigung oder den Verlustverrechnungstopf.
Achtung: Reicht dein verbleibender Freistellungsauftrag oder der Verlustverrechnungstopf nicht aus, um die Vorabpauschale zu decken, bucht die Bank die fällige Steuer von deinem Konto ab.
Die Vorabpauschale berechnet die Bank nach einer Formel, die die Wertentwicklung deines ETFs sowie den jährlich von der Deutschen Bundesbank bestimmten Basiszins berücksichtigt. Sie ist die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer und wird bei der Realisierung der Gewinne gegengerechnet. Die Höhe der Vorabpauschale kannst du in deiner Steuerbescheinigung ablesen.
Vorabpauschale entfällt für 2022
Erträge aus 2021 bleiben im Jahr 2022 steuerfrei: Für 2021 hat die Deutsche Bundesbank erstmals einen negativen Basiszins von –0,45 Prozent ermittelt. Damit entfällt die Vorabpauschale für das kommende Jahr, so das BMF-Schreiben vom 29.01.2020.
Was gilt für ETF Alt-Anteile?
Besitzt du ETFs, die du vor 2009 gekauft hast? Gewinne, die bis Ende 2017 angefallen sind, sind als sogenannter „fiktiver Veräußerungsgewinn“ steuerfrei. Seit der Steuerreform von 2018 werden die Kursgewinne dieser ETFs aber mit der Vorabpauschale belegt.
Im Gegenzug gibt es aber einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Person für Erträge, die nach 2018 eingefahren wurden. Das bedeutet, verkaufst du deine Alt-ETFs, fällt bis zu diesem Betrag keine Steuer an.
Teilfreistellung bei ETFs
Nach der Reform des Investmentsteuergesetzes werden auch Fondsgesellschaften besteuert. Zusätzlich zahlen sie die Körperschaftsteuer direkt aus ihrem Fondsvermögen – damit fließen weniger Erträge aufs Konto der Anleger.
Als Ausgleich gibt es daher die sogenannte „Teilfreistellung“. Damit bleiben Teile der Ausschüttung, der Vorabpauschale und des Verkaufsgewinns steuerfrei. Wie viel das ist, bestimmt die Teilfreistellungsquote, die je nach Fondsart unterschiedlich ausfällt:
Art des Fonds | Aktienanteil | Höhe der Freistellung |
---|---|---|
Aktienfonds | über 50 % | 30 % |
Mischfonds | mindestens 25 % | 15 % |
Immobilienfonds | über 50 % | 60 % |
Immobilienfonds mit Anlageschwerpunkt im Ausland | über 50 % | 80 % |
Wann sollte ich ETFs in der Steuererklärung angeben?
Auslandsdepots
Die Depotbanken mit Sitz in Deutschland führen die Abgeltungssteuer direkt ans Finanzamt ab. Ausländische Depotbanken sind aber nicht verpflichtet, sich um die deutsche Abgeltungssteuer zu kümmern. Das bedeutet, deine Gewinne musst du anhand der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank selbst in deine Steuererklärung angeben.
In diesen Fällen lohnt sich die Nachprüfung durch die Steuererklärung:
Die deutschen Depotbanken behalten die Abgeltungssteuer direkt ein und führen sie ans Finanzamt ab — heißt es für Anleger also Füße hochlegen und keine Gedanken an die Steuererklärung verschwenden?
Nicht ganz: Wer lieber prüfen will, ob er nicht doch zu viel Steuer gezahlt hat, sollte die Kapitalerträge samt Jahressteuerbescheinigung in der Steuererklärung angeben.
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag
Als Kapitalanleger solltest du unbedingt den steuerlichen Freibetrag – den Sparer-Pauschbetrag, berücksichtigen. Gewinne bis zu 801 Euro bei Singles und 1.602 Euro bei Ehepaaren bzw. Lebenspartnern pro Jahr sind steuerfrei. Alle Erträge, die darüber liegen, werden über die Abgeltungssteuer (zzgl. Soli und Kirchensteuer) versteuert.
Dazu musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder Broker einrichten. Dadurch wird die Abgeltungssteuer direkt mit dem Pauschbetrag verrechnet und die Bank führt nicht versehentlich die Abgeltungssteuer ab, obwohl deine Kapitalerträge noch weit unter der Freibetragsgrenze liegen.
Achtung: Der Freistellungsauftrag gilt nicht rückwirkend.
Freistellungsaufträge aufteilen
Hast du ETFs bei verschiedenen Finanzinstituten, kannst du auch mehrere Freistellungsaufträge bei diesen einrichten. Bis zu dem im Freistellungsauftrag bestimmten Betrag, führt die Bank keine Abgeltungssteuer ab. In der Summe dürfen die Freistellungsaufträge aber den jährlichen Freibetrag nicht übersteigen.
Freistellungsaufträge ungünstig aufgeteilt?
Wenn du bei einer den Betrag übersteigen, während du bei anderen Banken noch einen Spielraum hast, kannst du dir die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen.
Und wenn du gar keinen Freistellungsauftrag erteilt hast? Dann kannst du mit der Steuererklärung den Sparer-Pauschbetrag noch nachträglich erhalten.
NV-Bescheinigung — keine Steuern für Geringverdiener
Liegen deine gesamten Einkünfte im Jahr unter dem Grundfreibetrag (2021: 9.744 Euro; 2020: 9.408 Euro), werden keine Steuern fällig.
Bei deinem Finanzamt kannst du dafür die Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Diese ist dann maximal 3 Jahre gültig. Andernfalls behält die Bank die Abgeltungsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Über die Steuererklärung kannst du diese dann zurückholen.
Günstigerprüfung
Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent? Auch in diesem Fall kannst du Steuern sparen. Da die Abgeltungssteuer bei 25 Prozent liegt, würdest du im Vergleich zu deiner Steuersatz zu viele Steuern zahlen.
Gib deshalb sämtliche Kapitalerträge in deiner Steuererklärung an und beantragen eine Prüfung durch das Finanzamt.
Kommt bei der Prüfung heraus, dass dein persönlicher Steuersatz kleiner als 25 Prozent ist, werden deine Kapitalerträge mit diesem geringeren Steuersatz belastet. Ist dein Steuersatz höher, bleibt es bei 25 Prozent für die Kapitalerträge.
Kapitalerträge eintragen in WISO Steuer
Bloß keinen Cent zu viel bezahlen – trage deine Erträge in WISO Steuer ein und lass die Software prüfen, wie viel Steuerrückerstattung du bekommst. Eine Günstigerprüfung oder NV-Bescheinigung kannst du auch direkt in WISO Steuer beantragen.
Übrigens: Mit WISO Steuer dauert die Abgabe der Steuererklärung nur noch wenige Sekunden, denn per 1-Klick-Versand geht alles digital an das Finanzamt. Probiere es einfach aus!