Übungsleiter EÜR 0 Einnahmen, 0 Ausgaben - es wird keine EÜR erstellt und kein Eintrag in Anlage S

  • Hallo zusammen,


    mein Problem betrifft eine EÜR für eine nebenberufliche Tätigkeit (§3 Nr. 26, 26a und 26b EStG):

    Einnahmen 0,00€, Ausgaben 0,00€


    WISO erstellt keine EÜR und auch keinen Eintrag in der Anlage S. Das Finanzamt fordert jedoch zur Abgabe auf.


    Ich habe schon im Forum gesucht und bin nach diesem Beitrag vorgegangen:


    Leider ergeht es mir so wie dem seinerzeitigen Fragesteller, dass es auch nach dieser Anleitung nicht funktioniert.


    Kann es sein, dass irgendwo noch etwas eingestellt werden muss (Einstellungen oder so)? Ich bin am verzweifeln.


    Danke für Eure Hilfe.


    Gruß Sunny

  • Kann es sein, dass irgendwo noch etwas eingestellt werden muss

    möglich dass bei der Frage nach der EÜR ein Haken bei "ist anderweitig erstellt worden" gesetzt werden muss. In diesem Fall wäre anderweitig das Modul EÜR und dort sind weder Einnahmen noch Ausgaben einzutragen (was ich aber nur annehme und noch nicht getestet habe)

    Ansonsten einfach dem User aus dem verlinkten Thread nachmachen und über Elster-online eine EÜR einreichen.

  • Hallo Lavender,


    die Auswahl "ist anderweitig erstellt worden" finde ich bei der nebenberuflichen Tätigkeit gem. §3 Nr. 26, 26a und 26b EStG nicht sondern nur bei den "normalen" Tätigkeiten.


    Gruß Sunny

  • stimmt. Ich war bei Einkünfte aus selbständiger Arbeit und nicht bei "nebenberuflicher Tätigkeit.

    Was mich dann wundert ist, dass das FA eine EÜR möchte.

    wurden denn Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt?? welche über die Pauschalen hinausgehen? dann klicke einmal auf das Fragezeichen davor.

  • WISO erstellt keine EÜR und auch keinen Eintrag in der Anlage S.

    Was ja grundsätzlich auch richtig ist. Es ist nur zu erklären, was auch gegeben ist.


    Das Finanzamt fordert jedoch zur Abgabe auf.

    Was soll eine EÜR, wenn weder Einnahmen noch Ausgaben aus dieser Tätigkeit erzielt wurden? Du hast denen mit Abgabe der Erklärung aber schon erläutert, dass in dem entsprechenden Veranlagungszeitraum weder Einnahmen noch Ausgaben in Zusammenhang mit dieser Tätigkeit erfolgt sind bzw. geltend gemacht werden, oder?


    Kann es sein, dass irgendwo noch etwas eingestellt werden muss (Einstellungen oder so)? Ich bin am verzweifeln.

    Anlage S mit 0€ abgeben. Steht dann zwar in der falschen Spalte, aber wird ja von Dir ausdrücklich begründet.


  • Ja miwe4, das Finanzamt will - warum auch immer - eine EÜR mit 0,00€ und laut der schnippischen Bearbeiterin vom Finanzamt sei das mit WISO doch gar kein Problem. Die Erklärung, dass es weder Einnahmen noch Ausgaben als Übungsleiter des Steuerpflichtigen gab, nimmt sie zur Kenntnis, will aber die EÜR haben.


    Die Vorbereitung des Steuerfalls erfolgt von mir im Rahmen einer freien Mitarbeit beim Steuerberater; da es vergangenes Jahr mit WISO nicht möglich war, die EÜR mit 0,00€ zu übermitteln, hat es der Steuerberater über Elster Online gemacht. Aber das ist ja auch kein Dauerzustand.


    Deshalb ging ich heute auf die Suche, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt und dachte, dass ich mit Deinem Beitrag, den ich in meinem Ursprungsbeitrag erwähnt habe, auf die Lösung gestoßen bin und eine EÜR und ein Eintrag in der Anlage S erzeugt wird (so wie es auf Deinen Screenshots gezeigt wird). Doch leider geht es mir wie dem seinerzeitigen Fragesteller - kein Eintrag in der Anlage S und keine EÜR. ;(


    Viele Grüße

    Sunny

  • Ja miwe4, das Finanzamt will - warum auch immer - eine EÜR mit 0,00€ und laut der schnippischen Bearbeiterin vom Finanzamt sei das mit WISO doch gar kein Problem.

    Dann möge sie Dir doch sagen, wie es letztlich zu machen sei. Dann soll sie Dir doch einmal die Grundlage nennen, nach der Du eine EÜR für nebenberufliche Einkünfte i.S.d. § 3 Nr. 26, 26a EStG abgeben musst, obwohl Du ausdrücklich erklärst, im Veranlagungszeitraum weder Einnahmen aus einer solchen Tätigkeit gehabt zu haben, noch etwaige Ausgaben und einen möglichen Verlust aus aus einer solchen Tätigkeit geltend machst.


    Für eine "normale" unternehmerische Tätigkeit lässt sich das mit einer EÜR mit ein paar Bestätigungsklicks bei Prüfhinweisen der Software improvisieren, denn da gibt es ja z.B. auch ruhende Betriebe/Unternehmen.



    Bei Tätigkeiten i.S.d. § 3 Nr. 26, 26a EStG geht so etwas nicht und macht auch keinerlei Sinn.

  • Hallo mime4,


    vielen Dank für Deine gute Erklärung, wie es bei einer "normalen" unternehmerischen Tätigkeit programmtechnisch gelöst werden kann.


    Die Dame vom Finanzamt argumentierte, dass sie eine EÜR will, solange die Tätigkeit ausgeübt wird. Der Steuerpflichtige ist weiterhin als Übungsleiter tätig, bekommt aber vom Verein nichts bezahlt.


    Ich danke Dir ganz herzlich für Deine Mühe, die Du Dir gemacht hast.


    LG Sunny

  • vielen Dank für Deine gute Erklärung, wie es bei einer "normalen" unternehmerischen Tätigkeit programmtechnisch gelöst werden kann.

    Gerne. :)



    Die Dame vom Finanzamt argumentierte, dass sie eine EÜR will, solange die Tätigkeit ausgeübt wird. Der Steuerpflichtige ist weiterhin als Übungsleiter tätig, bekommt aber vom Verein nichts bezahlt.

    Was ja von der Sinnhaftigkeit der Aussage selber nur Blödsinn ist, denn bei nebenberuflichen Einkünften i.S.d. § 3 Nr. 26, 26a EStG unterhalb des Freibetrags ist generell überhaupt keine EÜR erforderlich und der Vorgang mit dem entsprechenden Eintrag in der Erklärung erledigt. Mit dem Argument müsste ja nahezu jeder Ehrenamtler, der vielleicht einmal eine kleine Entschädigung bekommen hat, dauerhaft eine EÜR abgeben.



    Und bei keinerlei Einnahmen nach dieser Vorschrift ist das eben auch nicht als Null zu erklären. Warum auch. Ihr Problem ist, dass sie diesen "leichten" Steuerfall dann wohl an den Arbeitnehmerbezirk abgeben müsste und eine schnelle Erledigung weniger hätte. Eine rechtliche Grundlage zur Abgabe einer EÜR für diese Null-Einkünfte kenne ich nicht. Man stelle sich einmal einen beratenen Fall vor, der für diese EÜR dann auch noch eine Pauschale berechnen würde. Da könnte ich mir vorstellen, wer diese letztlich bezahlen muss.

  • Ja miwe4, da hast Du völlig Recht, dass die Forderung der Bearbeiterin völlig sinnfrei ist.

    Es hängen beim Steuerpflichtigen noch 2 freiberufliche Tätigkeiten an - der Fall würde der Bearbeiterin also sowieso erhalten bleiben. Keine Ahnung, was in deren Kopf vorgeht.

    Der Steuerpflichtige ist durch den Steuerberater beraten, für den ich als freie Mitarbeiterin arbeite. Mir ging's nur darum, dass er nicht jedes Jahr noch mit Elster-Online hantieren müsste, wenn es sich über WISO hätte lösen lassen.

    Was das Finanzamt bzw. ggf. unberechtigte Anforderungen angeht, ist es nicht wirklich meine Baustelle - da müsste sich dann der Berater selber darum kümmern.


    Jedenfalls ein ganz großes herzliches Dankeschön für Deine tolle Unterstützung. <3 :saint:


    Liebe Grüße Sunny

  • Es hängen beim Steuerpflichtigen noch 2 freiberufliche Tätigkeiten an ...

    Ich würde es so machen:



    Damit sind für alle drei Unternehmen die Angaben ordnungsgemäß erklärt. Was will sie machen? EÜR mit 0€ schätzen? Das wird sie sich dreimal überlegen und spätestens dann sollte der Berater einen gepfefferten Dreizeiler loslassen.

  • Ja miwe4, genau so habe ich es erfasst - letztes Jahr auch schon und dann kam prompt die Anforderung durch die Bearbeiterin.


    Ich denke, ich habe mich dank Deiner großartigen Hilfe bemüht, ob ich programmtechnisch noch was rausholen könnte. Alles andere kann dann der Berater mit der Dame klären - oder auch nicht, wenn er Lust hat, das sinnlose Spiel der Finanzamts-Dame mitzumachen.


    Nochmal ein ganz ganz großes Danke an Dich für Deine große Hilfe.


    LG Sunny

  • Hallo, mir ergeht es gerade genauso. Ich hatte jahrelang eine NT als Dozent und jetzt 2 Jahre keine Aufträge. Meine Dame vom Finanzamt schreibt, dass ich eine 0 € EÜR einreichen soll oder erklären soll, dass ich die NT beende.

    Ich habe alles ausprobiert und bekomme ebenso die 0 € EÜR nicht erstellt, daher werde ich wohl erklären, die NT beendet zu haben.