Ja, es geht wieder um das leidige Thema „Verlustfeststellung/Verlustkostenvortrag“.
Ich habe gestern mehrere Stunden im Forum viele Threads dazu gelesen und ich dachte auch, dass alle gefunden Tipps, die ich auch umgesetzt habe, dazu führen, dass am Ende beim Prüfen des Steuerbescheids der angesetzte Verlust angezeigt wird. Dies ist aber nicht der Fall.
Folgende Situation:
Ich bin gerade dabei, für die 4 letzten Jahre, chronologisch mit der ältesten beginnend, meine Steuererklärung einzureichen. Im Jahr 2020 war ich Student in Zweitausbildung und hatte Einnahmen in Höhe von 5000€ mit Steuerklasse I. Demgegenüber stehen die von mir als Werbungskosten unter „Fortbildungskosten“ eingetragen bspw. Studiengebühren in Höhe von 1000€. Seit diesem Jahr arbeite ich in Vollzeit.
Nun hätte ich vermutet, dass, wenn ich unter Formulare im Manteldokument nachschaue das Kreuz vor „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gesetzt“ ist oder der Verlust beim Prüfen des Steuerbescheids bzw. bei der Steuerberechnung ausgewiesen wird.
Dies ist aber nicht der Fall. Wo ist mein Fehler?
Auch kann ich das Kreuz in dem Formular händisch nicht setzen. Dort steht dann immer nur „Autowert -Verbleibender Verlustvortrag“.