Über Sparer-Pauschbetrag: Anlage KAP notwendig? Oder elektronische Übermittlung?

  • Hallo zusammen


    Wenn ich über dem Sparer-Pauschbetrag bin wird das durch Wiso ja reklamiert und das Finanzamt sollte korrigieren.


    Ist es schon so, dass ich in dem Fall die Anlage KAP alles selber eintragen muss? Ich habe z.B. DKB und LBS. LBS erstellt nicht automatisiert den Anhang KAP. Der wird nur elektronisch übermittelt. Ich sehe in Wiso auch, dass Daten übermittelt werden, aber nicht die einzelnen Zeilen der Anlage KAP.

    Natürlich sollte der Sparer-Pauschbetrag korrigiert werden, was ich auch mache, aber ich frage mich, ob ich die Anlage KAP nachfordern muss oder ob das irgendwie über die elektronsche Übermittlung doch geht?


    Danke schon mal & viele Grüße

    Philipp

  • Wenn ich über dem Sparer-Pauschbetrag bin wird das durch Wiso ja reklamiert und das Finanzamt sollte korrigieren.

    Ich verstehe nicht, was Du meinst. ?(


    Ist es schon so, dass ich in dem Fall die Anlage KAP alles selber eintragen muss?

    Ja.

  • LBS erstellt nicht automatisiert den Anhang KAP.

    Du meinst die Steuerbescheinigung. Bei der LBS dann anfordern.

    Der wird nur elektronisch übermittelt.

    An wen und was? Reden wir jetzt wirklich von der Steuerbescheinigung als PDF oder was auch immer an Dich oder reden wir hier von den Freistellungsdaten, die Du als Bescheinigung per ELSTER abrufen kannst? Letztere sind nicht identisch mit den Steuerbescheinigungen, die Du zum Ausfüllen der Anlage KAP benötigst.


    Wie miwe4 schon schrieb, Du mußt die Steuerbescheinigungen aller Banken sowieso manuell im Sparbuch erfassen, damit die korrekte Anlage KAP erzeugt wird. Was Du da über ELSTER abrufen kannst, ist dazu nicht zu gebrauchen.

  • Vielen Dank für die Antworten. Nach vielen Jahren im Ausland ist das hier meine erste Steuererklärung in meiner alten Heimat. Ist noch alles ein Buch mit 7 Siegeln, aber ich versuche mich besser auszudrücken.


    Ich hatte die Kapitalerträge noch gar nicht vollständig eingegeben. Ich hatte nur die Daten der Bank von Anlage KAP übernommen. Nicht eingetragen hatte ich das von der LBS von meiner Frau weil ich das gar nicht auf dem Schirm hatte.

    Aber Wiso hat über Elster Daten bekommen. Diese sind in der Steuer-Inbox. Dort steht aber nur, dass etwas da ist. Ich kann diese aber nicht einsehen und auch die verschiedenen Zeilen gemäß Anlage KAP nicht eintragen. Wiso hat aber unter "Sparer und Vermieter" --> "Zinsen und Kapitalerträge" reklamiert, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht stimmt und die Daten nicht vollständig erfasst sind.


    Ich frage mich nun eben ob ich diese nachfordern muss. Wie ich eure Antworten verstanden habe, ist das so.

    Meine andere Überlegung war eben, wenn ich alle Einträge lösche, ob wieso dann die elektronischen Elster-Informationen übernimmt. Die müssen ja irgendwo dort sein. Aber das ist wie Billy schreibt nicht dazu zu gebrauchen.


    Von dem her muss ich bei LBS hartnäckig bleiben. Bisher war ich nicht erfolgreich.


    Danke aber auf jeden Fall für die Antworten!

  • Wiso hat aber unter "Sparer und Vermieter" --> "Zinsen und Kapitalerträge" reklamiert, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht stimmt und die Daten nicht vollständig erfasst sind.

    Dann lies genau dazu mal im Forum nach. ;)

    Was Du da über ELSTER abrufen kannst, ist dazu nicht zu gebrauchen.