Leasing Sonderzahlung wo angeben?

  • Ich muss als Freiberufler eine Leasing Sonderzahlung von 30,61% tätigen.


    Soweit ich weiß darf ich nur bis 30% sofort absetzten? Stimmt das?

    Wie und wo gebe ich die Sonderzahlung jetzt an?


    Danke im Voraus

  • Ich will nur wissen wie und wo ich die Kosten der Sonderleasingrate ansetze?

    Das kommt darauf an:

    § 11 Absatz 2 Satz 3 EStG

    H11 EStH 2022

    Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog. Kostendeckelungsregelung zur Privatnutzung betrieblicher Kfz BFH 17.05.2022 VIII R 26-20 .pdf


    Deshalb ja:

    Erst einmal hier Lesen bezgl. möglichem vollständigen Sachverhalt:

  • Das Fahrzeug wird über 4 Jahre geleast.

    Bei einem E-Fahrzeug spielt das doch mit der Kostendeckelung wegen 0,25% auch keine Rolle?

    Lies doch einfach mal richtig. Neben dem, was da steht eben auch das subsumieren, was da nicht steht. Wo steht irgendwo:

    Soweit ich weiß darf ich nur bis 30% sofort absetzten? Stimmt das?

    Und das habe ich mit Fundstellen beantwortet.


    Du solltest vielleicht doch etwas intensiver mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. ;)

  • Soweit ich weiß darf ich nur bis 30% sofort absetzten? Stimmt das?

    woher das wissen?

    Ich bin zwar kein Freiberufler aber für mich ist eine Leasingrate egal in welcher Höhe sie geleistet wird Aufwand den ich auf 4570 buche

    google? Das findest du auf jeder Seite im Internet:


    "Es ist für den Leasingnehmer jedoch am günstigsten, nicht mehr als 30 Prozent des Gesamtbetrags mit einer Sonderzahlung zu bezahlen. Denn maximal 30 Prozent der Kaufsumme kann er als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen."

  • Lies doch einfach mal richtig. Neben dem, was da steht eben auch das subsumieren, was da nicht steht. Wo steht irgendwo:

    Und das habe ich mit Fundstellen beantwortet.


    Du solltest vielleicht doch etwas intensiver mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. ;)

    Was willst du denn jetzt aussagen? Keiner versteht deine Posts.

    Willst du sagen das ein aufteilen der Sonderzahlung nicht möglich ist?

    Und was bedeutet das deiner Meinung nach? Das die Sonderzahlung garnicht absetzbar ist?

  • Was willst du denn jetzt aussagen?

    was in dem Urteil steht.

    Zitat

    Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im BMF-Schreiben vom

    18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326, Rz 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs

    eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des

    Leasingzeitraums verteilt wird, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß §

    4 Abs. 3 EStG ermittelt.

    und!

    falls Du das nicht verstehst,

    vielleicht doch etwas intensiver mit einem Steuerberater zusammenarbeiten.

  • google? Das findest du auf jeder Seite im Internet:


    "Es ist für den Leasingnehmer jedoch am günstigsten, nicht mehr als 30 Prozent des Gesamtbetrags mit einer Sonderzahlung zu bezahlen. Denn maximal 30 Prozent der Kaufsumme kann er als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen."

    Die anscheinend alle voneinander abschreiben und alle identische Formulierungen nutzen. Das alles ohne entsprechende gesetzliche Fundstellen zu benennen. Ich kenne keine entsprechende Fundstelle, die diese Aussage hinsichtlich der Begrenzung stützt, lerne aber gerne dazu.


    Was willst du denn jetzt aussagen? Keiner versteht deine Posts.

    Wer ist keiner? Zumindest der einzige andere Hilfesteller hier in dem Thread (@lavender) ist auch meiner Meinung.

    Soweit ich weiß darf ich nur bis 30% sofort absetzten? Stimmt das?

    woher das wissen?

    Ich bin zwar kein Freiberufler aber für mich ist eine Leasingrate egal in welcher Höhe sie geleistet wird Aufwand den ich auf 4570 buche


    Willst du sagen das ein aufteilen der Sonderzahlung nicht möglich ist?

    Und was bedeutet das deiner Meinung nach? Das die Sonderzahlung garnicht absetzbar ist?

    Dann hast Du anscheinend die oben #4 verlinkten Fundstellen, welche die geltenden Voraussetzungen benennen, nicht vollständig gelesen. Auch die Besonderheit bei evtl. Privatnutzung und möglicher 1%-Regelung hast Du offensichtlich nicht erkannt. Wobei das ja nur bei Anwendung derselben in Betracht kommt. Die tatsächlichen Gegebenheiten kennst nur Du und kannst sie auch nur selber prüfen.


    Und ein infrage kommendes Konto wurde Dir auch schon genannt. Man muss ja nicht alles mehrfach wiederholen.

  • Nichts von dem was du bisher geschrieben hat beantwortet auch nur Ansatzweise meine Frage! Es zeugt nur davon das du 0 Ahnung hast. Warum postest du dann hier? Danke für deine Bemühungen aber es ist leider nicht hilfreich wenn du nichtmal die gesetzlichen Vorschriften kennst.


    Aber vielleicht meldet sich noch jemand der schon mal das gleiche Problem hatte.

  • Nichts von dem was du bisher geschrieben hat beantwortet auch nur Ansatzweise meine Frage! Es zeugt nur davon das du 0 Ahnung hast.

    Na Du musst es ja wissen.


    ... aber es ist leider nicht hilfreich wenn du nichtmal die gesetzlichen Vorschriften kennst.

    Ich kenne sie und muss dafür nicht zwingend eine Suchmaschine nutzen. Ich habe sie Dir netterweise ja auch verlinkt. Und ich zumindest weiß, was ich wie und warum steuerlich behandeln würde. Ansonsten könntest Du einfach etwas freundlicher sein und solltest Hilfesteller, welche Dir in ihrer Freizeit mit Fundstellen zur Seite stehen, nicht auch noch persönlich angehen. Beachte insoweit bitte die Forenregeln.

  • Ich finde es unfreundlich jamenden helfen zu wollen und nichtmal die Frage zu verstehen. Vielleicht ist es nett gemeint, hilft aber dem Thread Hersteller 0. Wie ich gesagt habe, haben deine Links keine Relevanz für die von mir gestellte Frage. Sie bestätigen nur das was ich bereits im ersten Post gesagt habe.

  • Wie ich gesagt habe, haben deine Links keine Relevanz für die von mir gestellte Frage.

    Dann hast Du Deine eigene Fragestellung nicht richtig gelesen:

    Ich muss als Freiberufler eine Leasing Sonderzahlung von 30,61% tätigen.


    Soweit ich weiß darf ich nur bis 30% sofort absetzten? Stimmt das?

    Und meine Antwort bezieht ganz konkret auf diese von Dir erwähnte Begrenzung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt. Deshalb:

    Und:

    woher das wissen?

    Ich bin zwar kein Freiberufler aber für mich ist eine Leasingrate egal in welcher Höhe sie geleistet wird Aufwand ...


    Und auch Freiberufler müssen ja bekanntlich etwaige nicht betrieblich veranlasste Kosten abgrenzen. Sei es nun mit Fahrtenbuch oder mit 1%-Regelung. Und für den Fall der 1%-Regelung habe ich auf das ganz aktuelle BFH-Urteil, das dann wiederum ganz erhebliche Konsequenzen für den von Dir geschilderten Sachverhalt hätte, verwiesen.


    Und diese Frage

    Wie und wo gebe ich die Sonderzahlung jetzt an?

    hat lavender bereits beantwortet, weshalb ich anmerkte:

    Und ein infrage kommendes Konto wurde Dir auch schon genannt. Man muss ja nicht alles mehrfach wiederholen.

    ... Aufwand den ich auf 4570 buche


    Vielleicht einfach mal über die eigenen Worte nachdenken.

  • Ich gebs auf, das ist mir zu anstrengend...

    Ein schönes Beispiel dafür, was passiert, wenn man verschiedenartige Fragen stellt. Und das hast Du:

    1. Thema: Soweit ich weiß darf ich nur bis 30% sofort absetzten? Stimmt das?

    2. Thema: Wie und wo gebe ich die Sonderzahlung jetzt an?

    Die Fragen zum ersten Thema, mit dem Du das von Dir gewählte Thema des Threads quasi selbst ignoriert hast, wurde beantwortet. Da gibt es absolut keinen Grund dafür, unsachlich und überaus unhöflich zu werden. Das widerspricht in höchsten Maße den Forenregeln und Du solltest noch mal in Dich geben und fragen, ob Du nicht doch falsch reagiert hast.

    Daß dann niemand von diesen Bock hat, Deine Frage zweite noch zu beantworten, kann ich nur zu gut nachvollziehen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn Du Dich einfach für die Antworten bedankt hättest und noch einmal explizit auf den zweiten und eigentlichen Themenkomplex hingewiesen hättest.

  • Ich habe mich für den Versuch der Hilfe bedankt. Leider komplett am Thema vorbei. Von dir ebenfalls. Nix verstanden, schade.

  • Ich habe mich für den Versuch der Hilfe bedankt. Leider komplett am Thema vorbei.

    Das Problem sitzt leider vor Deinem Bildschirm. Die Antwort auf beide Fragen wurde Dir jetzt mehr als einmal auf dem Silbertablett serviert.


    Da hilft dann wohl leider nur:

    ... etwas intensiver mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. ;)

  • Das Problem sitzt leider vor Deinem Bildschirm. Die Antwort auf beide Fragen wurde Dir jetzt mehr als einmal auf dem Silbertablett serviert.

    Ich glaube langsam, das sinnlos ist, ihm das weiter zu erklären. Er sollte wirklich zum Steuerberater gehen, hier kommen wir nicht weiter.

  • Billy

    Hat das Thema geschlossen.
  • Billy

    Hat das Thema geöffnet.