Hallo zusammen,
beim meiner EÜR 2023 stellt sich mir folgende Frage:
Ich habe für 2023 eine Ust. Sondervorauszahlung geleistet und in Mein Büro ins Konto 1781 "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11" gebucht. Bei der Ust.VA Dez/23 wird diese Sondervorauszahlung berücksichtigt und von meiner Steuerschuld abgezogen. In diesem Zeitraum ergab sich daher für mich eine Rückerstattung an Ust. Die Rückerstattung erfolgte am 12.01.2024.
In der EÜR für 2023 in Mein Büro wird die Rückerstattung der Sondervorauszahlung trotzdem bereits berücksichtigtwodurch sich die Betriebsausgaben um den Betrag der Sondervorauszahlung verringern. In der EÜR wird ein gegenteiliger Betrag am Tag der Buchung der Sondervorauszahlung generiert. Diese Buchungist imKonto nicht zu sehen. Ist dies so korrekt oder muss ich das manuell ändern und die Rückerstattung als Einnahme Ust. in 2024 buchen?
Viele Grüße
Sami
Lösung:
Alles anzeigenBuhl hat mir tatsächlich sehr kurzfristig per Telefonsupport geholfen und das Problem beseitigt.
Folgende Vorgehensweise:
Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Kontenplan bearbeiten
--> Rechtsklick Kontenplan ab 2020 > Kontenplan durch Standardkontenplan ersetzen
Hierdurch werden die Kontenpläne mit dem Standard neu erstellt. Ich habe definitiv keine Änderungen an den Kontenplänen gemacht, daher war das Zurücksetzen für mich auch kein Problem. Ich weiß nicht wie es ist wenn Änderungen gemacht wurden.
Die Vermutung des Supports woher der Fehler kam war, dass bei einem Update etwas schief gegangen ist.
Dieses Vorgehen hat tatsächlich alle drei Probleme behoben.
Edit: Das Problem in der Ust.-Erklärung wird so nicht behoben. Ein weiterer Anruf beim Support steht an...