Umsatzsteuervoranmeldung Sondervorauszahlung 1/11

  • Hallo zusammen,


    beim meiner EÜR 2023 stellt sich mir folgende Frage:


    Ich habe für 2023 eine Ust. Sondervorauszahlung geleistet und in Mein Büro ins Konto 1781 "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11" gebucht. Bei der Ust.VA Dez/23 wird diese Sondervorauszahlung berücksichtigt und von meiner Steuerschuld abgezogen. In diesem Zeitraum ergab sich daher für mich eine Rückerstattung an Ust. Die Rückerstattung erfolgte am 12.01.2024.


    In der EÜR für 2023 in Mein Büro wird die Rückerstattung der Sondervorauszahlung trotzdem bereits berücksichtigtwodurch sich die Betriebsausgaben um den Betrag der Sondervorauszahlung verringern. In der EÜR wird ein gegenteiliger Betrag am Tag der Buchung der Sondervorauszahlung generiert. Diese Buchungist imKonto nicht zu sehen. Ist dies so korrekt oder muss ich das manuell ändern und die Rückerstattung als Einnahme Ust. in 2024 buchen?



    Viele Grüße

    Sami



    Lösung:


    Edit: Das Problem in der Ust.-Erklärung wird so nicht behoben. Ein weiterer Anruf beim Support steht an...

    5 Mal editiert, zuletzt von Antiheld () aus folgendem Grund: Lösung in den Anfangsthread

  • Der genaue steuerliche Sachverhalt ist im Detail meiner Meinung nach komplizierter als ein außenstehender Leihe zunächst vermuten darf was auch daran liegt, dass sich hier zwei unterschiedliche steuerliche Regelwerke, nämlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer Berühren. Die Grundidee der EÜR ist dass Geld-Zuflüsse und Geld-Abflüsse getrennt aufgestellt werden. Bei den Umsatzsteuer (Sonder-)Vorauszahlungen kommt halt erschwerend hinzu, dass die Zeitliche Abgrenzung welche dieser Zahlungen in der EÜR verwendet werden, eine andere ist als für die Umsatzsteuererklärung.


    Hier hat Mein Büro meines Wissens ein paar "funktionelle Schwachstellen" - zu mindestens bis Version Release Notes v24/24-04-01-002 .

    - Ich bin kein Steuerberater! - Jedoch habe ich vor ca. einem Jahr genau damit ein Problem gehabt, als ich feststellen musste, dass Wiso Mein Büro in der EÜR vergangener Jahre im Feld "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" bereits den Betrag falsch berechnet hat.


    Ein einfaches konstruiertes Beispiel:

    Angenommen am 15.05 wird eine Sondervorauszahlung von 844 Euro gezahlt und über das gesamte Jahr, als auch im vorangegangenen Jahr wurde aus Gründen dieses Beispiels keinerlei Umsatz gemacht und auch keine Vorsteuer geltend gemacht. Die Umsatzsteuervorauszahlungen der Monate Januar bis November sind also alle null. Im Dezember beläuft sich deswegen die Vorauszahlung auf -844 Euro, d.h es ist die Sondervorauszahlung seitens des F.A zu erstatten. Angenommen, die Dezember-Voranmeldung wird auch noch im Dezember abgegeben und das Finanzamt überweist die 844Euro auch noch im Dezember zurück, dann müsste die EÜR für das Jahr 2023 auch genau 0 sein!
    Die Sondervorauszahlung erscheint in der EÜR unter den Ausgaben in Feld 186 "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer", und ihre Erstattung im Dezember unter dem Abschnitt Einnahmen im Feld 141 "Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer".


    Jetzt werden die USt-Vorauszahlungen für Dezember, und mitunter auch November, erst im darauffolgenden Jahr gezahlt. Eigentlich stellt die EÜR auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses ab, und nicht auf den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs (wie die Bilanz). Eine USt-Vorauszahlung die in diesem Jahr geflossen ist sollte demnach auch nur in die EÜR für 2024. Es gibt aber nach §11 EstG eine Ausnahme für "regelmäßig widerkehrende Ausgaben", die dann doch noch in die EÜR Vorjahres gehören Dafür gilt die gesetzlich etwas unpräzise definierte Regelung, dass dies für Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 10. Januar gilt.

    Mein F.A vertritt die auch die Auffassung, dass bei einer erteilten Lastschrifteinzugsermächtigung die Zahlung auch dann dem alten Jahr zuzuordnen ist wenn der Lastschrifteinzug erst nach dem 10.Januar erfolgte.

    Es gibt aus der Rechtsprechung einige Verfahren zu diesem Thema, worin es darum geht, ob diese Regelung z.B auch für Umsatzsteuererstattungen gilt, oder welche Zahlung als "regelmäßig widerkehrende Ausgaben" gilt und welches Merkmal als im vergangenen Jahr als "Anspruchberechtigend" für die Zahlung im Darauffolgenden anzusehen ist.


    Jedenfalls ist es korrekt und Notwendig, dass in der EÜR von Wiso Mein Büro die Sondervorrauszahlung separat zur Ust-Dezember-Voranmeldung mit eingeht.

    In Ihrem Fall wird in der EÜR für 2023 vermutlich die Zahlung für die Dezember-2022-UStVoranmeldung zu berücksichtigen sein wenn sie diese denn wegen einer Dauerfristverlängerung erst im Februar 2023 abgebucht wurde. Die tatsächliche Zahlung der Dezember-2023-UStVoranmeldung würde dann bei Zahlung im Februar 2024 auch erst mit der EÜR für 2024 berücksichtigt.

    Das hieße auch, dass in der EÜR die Sondervorauszahlung des Jahres nicht in der Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Monates Dezember enthalten ist, die in dieser EÜR angerechnet wird (sondern die des Vorjahres).


    So sollte die EÜR funktionieren.... Mein Büro kann das jedoch so nicht automatisch.


    Problem 1 in Mein Büro ist dass es keine Abgrenzung von Zahlungen innerhalb der ersten 10 Januar Tage gibt. - (Ist aber auch schwierig in der Software korrekt umzusetzen; siehe Hinweis auf Ausnahme bei Einzugsermächtigung).


    Problem 2 ist, dass in Mein Büro die Einsicht in die Auflistung der einzelnen Buchungen die in ein Steuerformularfelg gehen, hmm ... ich sage mal "Interpretierungnotwendig" sind. In dem Feld 186 "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" können die Betrage aus drei Konten verrechnet werden: 1781, 1790 "Umsatzsteuerzahlungen Vorjahr" und natürlich 1576 "Anrechenbare Vorsteuer". (genau, ich meine diesen Dialog bei der der Screenshot im Eingangspost ein Teil ist.)

    Gleichzeitung können in der EÜR definitionsgemäß nur positive Beträge in die Felder eingetragen werden. Für die EÜR gilt das Saldierungsverbot; genau deswegen werden ja Ausgaben von Einnahmen getrennt. Je nach Konto und eingestellten Steuerschlüssel nimmt Wiso Mein Büro hier jedoch auch munter Subtraktionen vor. Es kann in der Rechnung sogar zu einem negativen Ergebnis kommen und Mein Büro übernimmt aber lediglich den Absolutbetrag ins Steuerformularfeld; das heißt selbst wohlwollend für das Programm argumentiert lässt Mein Büro die Chance verstreichen den Benutzer darauf Aufmerksam zu machen, dass ein Negativbetrag falsch ein muss und blendet keinen Hinweis ein, oder markiert nicht den Betrag rot, oder sperrt auch nicht den "Betrag übernehmen" Button (Frage an die Entwickler: wieso gibt es überhaupt diesen Button zusätzlich zu "schließen", wenn der Benutzer dort sowieso keine Änderungen machen kann?).


    Problem 3: die Steuerformularzuordnungen im Kontenplan:

    Bei mir haben folgende Steuerformularzurodnungen zu einer falschen Berechnung geführt:


    Wichtig ist die Art der Zuordnung. Leider habe ich keinerlei Beschreibung gefunden was die "Art" nun genau ausmacht.

    In älteren Wiso Mein Büro Versionen -scheint es mir- als gäbe es für das Konto 1781 lediglich die Zuordnung "Ausgabe (EÜR 25)" für Feld 186. Nach meinem persönlichen Versuchen scheint diese Zuordnungsart den Saldo von Haben minus Soll des betreffenden Kontos zu bilden.

    Daraus resultiert ein negativer Wert für die Vorauszahlung!

    Ein negativer Wert ist aber für die EÜR nicht korrekt, und außerdem verletzt diese Saldierung der beiden Kontoseiten das Saldierungsverbot und so hat Buhl vermutlich diese Praxis bereits in der Vergangenheit als "funktional problematisch" identifiziert und einem Softwareupdate um 2020 den Kontenplan für die darauffolgenden Jahre verändert und zusätzlich die Steuerformular-Zuordnungen "Einnahme-Haben" und "Ausgabe-Soll" eingefügt.


    Die Beiden Zuordnungen "Einnahme-Haben" und "Ausgabe-Soll" machen an dieser Stelle meiner Meinung nach genau das Richtige: sie veranlassen, dass eine Sondervorauszahlung, die im Soll gebucht wurde in der EÜR in Feld 186 eingetragen wird, während etwa eine mögliche Rückzahlung der Sondervorauszahlung, etwa seitens des Finanzamtes wegen Fehlberechnung oder Ablehnung, die im Haben gebucht, in der EÜR im Feld 141 "Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer" erscheint.


    Ein Problem besteht jedoch weiterhin, wenn alle drei Zuordnungsarten, also die "Ausgabe (EÜR 25)" aktiv sind.

    In ihrem Screenshot ist der positive Betrag 844 Euro der Steuerformularzuordnung "Ausgabe Soll" geschuldet; und das ist korrekt.

    Der Betrag von -844 in Zeile zwei kommt vermutlich von der Steuerformularzuordnung Ausgabe (EÜR 25), und das ist falsch.

    Des weiteren sieht man hier, dass hier einfach eine Subtraktion gemacht wird, mit dem Ergebnis, dass die Sondervorauszahlung in der EÜR gar nicht berücksichtigt wird!


    Leider kann man Steuerformularzuordnungen als Benutzer nicht löschen.

    Ich habe das Problem für mich behoben indem ich in der Steuerformularzuodnung das EÜR-Feld einfach auf einen leeren Wert gesetzt habe.


    In der Version 18.04.2024 wurde ja angeblich was verbessert. Ich fände es schön wenn seitens Buhl hierzu eine genauere Erläuterung gegeben würde.

  • Wow, danke für deine sehr ausführliche Antwort! Ich hatte noch keine Zeit sie im Detail nachzuvollziehen da ich seit seit Dienstag im Urlaub bin. Ich werde das die Tage nachholen! Für meine Ust-Erklärung habe ich mir so beholfen, dass ich in der VA März in Zeile 48 die Sondervorauszahlung als Negativbetrag eingetragen habe. Seltsamerweise hat das in der Ust-Erklärung den Betrag der Sondervorauszahlung doppelt hinzugefügt wodurch die Summe dann passte!? Für mich alles nicht nachvollziehbar und natürlich unsauber. Der negative Betrag in der VA-März ist anscheinend automatisch wieder verschwunden, die Ust-Erklärung bleibt aber gleich, auch bei erneutem Durchlauf... :/


    Edit: Wo finde ich denn den Programm-Bereich "Steuerformular-Zuordnungen"?

  • In der Umsatzsteuervoranmeldung Zeile 48 (= Feld Nr 39) muss im Dezember der Betrag der gezahlten Sondervorauszahlung ohne Minuszeichen eingetragen sein, beziehungsweise händisch eingetragen werden wenn man Mein Büro 'überstimmt'.

    Hier einen Betrag mit negativem Vorzeichen dürfte bereits den guten Willen des Sachbearbeiters im Finanzamt strapazieren - der hat Ihnen vielleicht nichts gesagt das er dennoch den korrekten Vorauszahlungsbetrag abgehalten hat und Sie nicht den Sondervorauszahlungsbetrag gleich drei mal in diesem Jahr bezahlt haben!


    Ich sehe grade, Sie haben noch zur Umsatzsteuererklärung noch einen weiteren Thread aufgemacht: Ust.Anmeldung Vorauszahlungssoll / Sondervorauszahlung

    Dort ist meine folgende Antwort eigentlich passender aufgehoben:


    Bei der Umsatzsteuererklärung für 2023 bin ich bei mir auch grade dran. Ich habe Mein Büro Version 17.06.2024

    und dort wird in Zeile 118 das Vorauszahlungssoll in meinem Falle tatsächlich auch falsch berechnet: Die Umsatzsteuersondervorauszahlung wird doch tatsächlich von der Summe der angemeldeten Vorauszahlungen abgezogen!

    Das ist falsch, weil wie in meinem Beispiel mit den Null-Umsätzen verdeutlicht Wiso Mein Büro tatsächlich einen Negativwert in das Steuerformularfeld einträgt, der bedeutet, was dann zu einer Nachzahlung der Umsatzsteuer in Höhe der Sondervorauszahlung führen würde (Tatsächlich wurde der Betrag ja bereits mit der Dezembervoranmeldung ausgeglichen).

    Diesen Fehler gab es in vorherigen Mein Büro Versionen nicht. Diese Softwarequalitätsentwicklung ist sehr frustrierend.

  • Ich habe in der VA Dezember die Sondervorauszahlung als positiven Betrag in der Zeile 48 angegeben und so abgeschickt. In der VA März hab ich das testweise mit negativem Betrag eingetragen um zu schauen was das mit der Ust-Erklärung macht. Abgeschickt war sie schon lange natürlich ohne Eintrag in Zeile 48.


    Edit: Der Effekt war, das die Summe des Vorauszahlungssolls gestimmt hat. Die Summe war um die zweifache Sondervorauszahlung höher als vorher.

    Die Umsatzsteuersondervorauszahlung wird doch tatsächlich von der Summe der angemeldeten Vorauszahlungen abgezogen!


    Genau das passiert bei mir eben auch. Anscheinend aber sogar zwei mal. Ich habe die VA März jetzt nochmal vom Programm neu erstellen lassen und siehe da, in der Ust-Erklärung ist die Sondervorauszahlung wieder zwei mal vom Vorauszahlungssoll abgezogen.

  • Ich habe auch noch keinen Konfigurationsmechanismus wie eine Steuerformularzuordnung gefunden, die erklärt wie Mein Büro in der Umsatzsteuererklärung für Zeile 118 das Vorauszahlungssoll berechnet. Das ist schade, weil für uns Endanwender auch keine Dokumentation verfügbar ist, die erläutern würde die Wiso Mein Büro das macht, und was in einem solchen Felhlerfall zu tun ist.


    Meine Spekulation: vermutlich wird beim Erstellen der Voranmeldungen irgendwo in der Datenbank ein Datensatz addiert, auf den dann bei Erstellung des Umsatzsteuerformulars zugegriffen wird. Ist in dem Datensatz jedoch einmal ein Fehler reingekommen dann kann unter Umständen (das heißt bei dieser von mir spekulativ beschriebenen Art der programmatischen Realisierung) der Fehler nicht mehr durch Neuanlage der einzelnen Voranmeldung korrigiert werden weil die einzelne Voranmeldung den Datensatz nicht komplett neu berechnet, sondern nur aktualisiert.

    Das muss natürlich nicht so sein. Es kann auch ganz anders sein.... Ich bin von Beruf Informatiker, und meine Erfahrung sagt mir das Regressionsfehler dieser Art lediglich am wahrscheinlichsten mit so einem Design verknüpft sind.

  • Um auf das Ursprungsthema dieses Threads zurück zu kommen: In der EÜR wird in Zeile 56 (Feld 186) die Buchung der Sondervorauszahlung berücksichtigt und gleichzeitig eine Buchung des gleichen Betrags aber negativ auf dem gleichen Bankkonto am gleichen Tag dargestellt. Diese Buchung existiert auf diesem Bankkonto nicht. Wäre es ein Verrechnungskonto würde es ja vielleicht noch etwas Sinn ergeben. Die eigentliche Rückzahlung der Sondervorauszahlung erfolgte aber erst am 12.01.2024 und dürfte damit erst als Einnahme für 2024 zu berücksichtigen sein. Und genau das tut Mein Büro auch in der EÜR 2024.


    Nochmal zusammenfassend:

    In der EÜR 2023 erzeugt Mein Büro eine Gegenbuchung zur Sondervorauszahlung und mindert dadurch die Betriebsausgaben.

    In der EÜR 2024 berücksichtigt Mein Büro die Rückzahlung der Sondervorauszahlung und erhöht damit die Betriebseinnahmen.


    Das Resultat ist, dass die Sondervorauszahlung in 2023 nicht als Ausgabe berücksichtigt wird, in 2024 jedoch als Einnahme.

    Wäre die Rückerstattung bereits in 2023 erfolgt gehe ich davon aus, dass es zu einer fälschlichen Mehreinnahme in 2023 kommen würde.


    Die Buchungen der Zeile 56 (Feld 186) in der EÜR 2023:


    Edit: Ich habe es natürlich genau falschrum beschriftet. Die Ausgabe existiert, die Einnahme nicht.


    Edit2: In der EÜR unter "Rechn.- u. Buchhaltungslisten" taucht diese zusätzliche Buchung nicht auf!

  • In der EÜR wird in Zeile 56 (Feld 186) die Buchung der Sondervorauszahlung berücksichtigt und gleichzeitig eine Buchung des gleichen Betrags aber negativ auf dem gleichen Bankkonto am gleichen Tag dargestellt. Diese Buchung existiert auf diesem Bankkonto nicht.

    Du meinst vermutlich "Buchungskonto", nämlich das Konto 1781, und nicht dein Bankkonto und auch nicht das Buchungskonto welches dein Bankkonto widerspiegelt (verm. 1200). Ich gehe jedenfalls mal davon aus, dass Du tatsächlich Bezug auf die Darstellung des Bilds deines letzten Posts aus der EÜR vom Konto 1781 meinst.


    Des weiteren meine ich verstanden zu haben, dass wenn Du unter Rechnungs- und Buchhaltungslisten dir mit der Funktion Kontodetails die Buchungen auf dem Konto 1781 anzeigst, eben nur eine Buchung im Soll vorhanden ist. Das entspricht dem Buchungssatz für ist deine Zahlung der Sondervorauszahlung.

    Etwa so:


    Soweit zu meinem Verständnis und bis dahin scheint auch ein Deinem Fall alles in Ordnung zu sein.


    Die von Dir erstellten Screenshots, die das Berechnungsdetail zu dem Feld 186 in der EÜR zeigen würde ich persönlich nicht als "Buchung" bezeichnen. Dies vielmehr nur ist eine Visualisierung der Berechnung die Mein Büro macht um das Feld in der EÜR (bzw. oder auch anderen Steuerformularen) zu befüllen. Hier sieht man die Steuerformularzuordnungen in Aktion - meinem Verständnis nach handelt es sich dabei jedoch nicht um Buchungssätze so wie über die Funktion Buchungsjournal oder eben den Kontodetails ersichtlich, sondern quasi nur eine Berechnung, die "on demand" bei der Erstellung des Steuerformulars gemacht wird. Wenn ein Steuerformular ohne Neuberechnung widerholt geöffnet wird, dann wird zwar auf einen gespeicherten Wert zurückgegriffen, aber man sollte das trotzdem nicht mit dem tatsächlichen Bestand der betroffenen Buchungskonten verwechseln.

  • Nun zu dem was falsch läuft:

    Die Buchungen der Zeile 56 (Feld 186) in der EÜR 2023:

    45228-screenshot-2024-07-12-143230-png


    Edit: Ich habe es natürlich genau falschrum beschriftet. Die Ausgabe existiert, die Einnahme nicht.


    Edit2: In der EÜR unter "Rechn.- u. Buchhaltungslisten" taucht diese zusätzliche Buchung nicht auf!

    Im Grunde habe ich genau das in meiner ersten Antwort zu erklären versucht.

    Mein Büro "mogelt hier einen zweiten Posten" in die Berechnung rein, der im Konto 1781 gar nicht existiert. Die Ursache liegt darin, dass zusätzlich zur Steuerformularzuordnung "Ausgabe-Soll" noch die Steuerformularzuordnung "Ausgabe" existiert.


    Der zweite Berechnungsposten, die -844,00€ kommen durch die Steuerformularzuordnung "Ausgabe". Die schaut ins Konto 1781 und bildet die Summe aus Haben minus der Summe aus Soll. Weil im Haben keine Buchung ist, kommt somit ein Negativsaldo zu Stande.


    Ob in der Berechnung für das EÜR Feld nun positive Beträge oder negative Beträge verwendet werden ist eine Definitionsfrage. Entscheidend ist wie die Berechnung insgesamt aussieht. Am Ende muss die Sondervorauszahlung (aber auch nur die tatsächliche Zahlung aus dem Soll!) nun zu den Umsatzsteuervoranmeldungen (aber auch hier nur die tatsächliche Zahlung aus dem Soll und nicht die Rückzahlungen im Haben!) in die Berechnung übertragen werden und diese Endeffekt zueinander addiert werden. Ob dabei das Programm eine Berechnung mit ausschließlich positiven Kontoüberträgen macht, oder sicherstellt, dass alle Kontoüberträge als negative Beträge in die Berechnung eingehen, und am Ende den Absolutwert nimmt ist funktional egal.

    Schöner wäre sicherlich wenn mit positiven Beträgen operiert würde, weil ja in das Steuerformular auch nur positive Beträge zugelassen sind.


    Was ich unter Punkt 2 in der ersten Antwort zu erklären versuchte ist eben die "Verwirrung" mit den Positiven und gleichzeitig negativen Beträgen in der Rechnung. Das Programm weis anscheinend selbst nicht was "Sinn ergibt" da es die Herkunft der Kontoübertrage bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Stattdessen addiert es einfach alle Beträge, positive wie negative, egal ob die einzelnen Überträge nun Saldi von Aktiv oder Passivkonten sind.


    Nur um Deinen Fall noch einmal von der auf abstrakteren Ebene beschriebenen Programmfunktion abzugrenzen, so kann es abweichend zu dem EÜR Feld 186 auch andere Steuerformular Felder geben, zu denen Kontoüberträge aus sowohl Aktiv als auch Passivkonten notwendig sind. Das Problem dabei ist, das die ja nach dem Prinzip der doppelten Buchführung spiegelbildlich sind. Also die Sollseite in einem Aktivkonto entspricht der Habenseite im Passivkonto. Wenn die Steuerformularzuordnung "Ausgabe" tatsächlich bei allen Konten immer den Saldo von Haben minus Soll errechnet so können in der Berechnung für ein Steuerformularfeld nicht einfach beide Überträge, also die vom Aktivkonto mit dem vom Passivkonto addiert werden denn, denn sie sind ja spiegelbildlich. Eines muss dann zusätzlich negiert werden bzw. das Programm müsste eigentlich wissen für welchen Zweck im Steuerformular es hier die Berechnung macht, und welches von welchem subtrahiert werden müsste.

    Aber so kompliziert ist es hier beim EÜR Feld 186 "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" gar nicht, weil alle drei Buchungskonten aus denen Überträge stattfinden müssen (Sondervorauszahlung, Voranmeldungen, und USt Zahlung vom letzten Jahr) alles Aktivkonten sind. Außerdem Soll in der EÜR ja grade nicht die Soll- mit der Haben-Seite eines Kontos saldiert werden. Und deswegen sind beiden Steuerformularzuordnungen "Ausgabe Soll" und "Einnahme Haben" (letztere jedoch nicht für das Feld 186 , sondern für 141) für das Konto 1781 korrekt.


    Aus diesem Grund habe ich meine Einschätzung geteilt, dass die Steuerformularzuordnung "Ausgabe" für die EÜR beim das Konto 1781 ein Konfigurationsfehler vom Buhl ist, der schon seit zig Jahren in den Kontoplänen enthalten ist. Später haben sie dann "Ausgabe-Soll" und "Einnahme-Haben" hinzugefügt. Aus mir nicht nachvollziehbarem Grund wurde jedoch die alte Steuerformularzuordnung "Ausgabe" nicht entfernt was dazu führt, dass zwei, ggf. sogar unterschiedliche Übertragungsswerte des gleichen Kontos in die Berechnung eingehen.

    Ob im Verlauf der Versionshistorie auch irgendwas in der Berechnung, das heißt an der Addition der einzelnen Übertragswerte aus den Steuerformularzuordnungen, geschraubt wurde kann ich nicht sagen. Wäre es jedoch nicht so - was recht wahrscheinlich ist- so währe bereits vor der "Korrektur" mit dem Einfügen der Steuerformularzuordnungen "Ausgabe-Soll" und "Einnahme-Haben", also nur mit der Steuerformularzuordnung "Ausgabe" allein, über Jahre hinweg in der EÜR der Gewinn zu hoch ausgewiesen worden, weil eben die Sondervorauszahlung als Negativbetrag in die Rechnung einging, was - bei entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen als vorhanden vorausgesetzt- den Betrag im Feld 186 "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" um genau zwei mal den Wert der Sondervorauszahlung zu niedrig ausgewiesen hat.


    Jedenfalls habe ich genau dieses Problem vor einem Jahr für die EÜRs der Jahre 2021 bis 2019 bei mir genau so feststellen können. Ich habe also zu viel Steuern gezahlt! Beim Finanzamt habe ich mit einigem Aufwand eine Korrektur der bereits erteilten Einkommensteuerbescheide der genannten vergangenen Jahre nach §173a AO erwirken können.

    Damals habe ich auch ein Ticket bei Buhl eröffnet. Aber selbst nach über einem Monat konnte man mir keine qualifizierte Stellungnahme zuteil werden lassen und hat sich auch in keiner anderen Art und Weise auf meinen Hinweis zu der mir dadurch entstandenen zusätzlichen Einkommensteuern kulant gezeigt. Lediglich aus aktuellem Anlass habe ich festgestellt, das mein Ticket bis dato geschlossen wurde und ich nicht einmal darüber aktiv in Kenntnis gesetzt worden bin. :thumbdown:

  • Ich habe mich jetzt nochmal mit Ihrem ersten Post befasst und diesen mit Ihrem letzten in meinem Kopf verknüpft und siehe da, es kommt etwas Licht ins Dunkel! ^^

    Das ist schon ein starkes Stück wenn das so stimmt und weiter nicht von Buhl beachtet wird. Bei mir haben die Voranmeldezeiträume die letzten Jahre regelmäßig gewechselt (monatlich/quartalsweise) weshalb ich bisher keine Routine in mit der Sondervorauszahlung und deren Buchung habe. Ich überlege die Dauerfristverlängerung zu widerrufen um mir diesen Aufwand zu ersparen.

    Ob das bei mir in den letzten Jahren bereits zu Fehlberechnungen geführt hat muss ich wohl noch prüfen.


    Vielen Dank auf jeden Fall für die sehr motivierte und Ausführliche Erklärung!

  • Ich habe lediglich im Jahr 2020 bisher eine Sondervorauszahlung geleistet und diese fälschlicherweise damals als Ust.-Vorauszahlung gebucht anstatt als Vorauszahlung 1/11. Durch meinen Fehler war die Berechnung in der EÜR allerdings korrekt. :D

  • Ich habe lediglich im Jahr 2020 bisher eine Sondervorauszahlung geleistet und diese fälschlicherweise damals als Ust.-Vorauszahlung gebucht anstatt als Vorauszahlung 1/11. Durch meinen Fehler war die Berechnung in der EÜR allerdings korrekt. :D

    Ich frage mich ob das nicht auch der beste Weg ist!? So stimmt es sowohl in der EÜR als auch in der USt.-Erkl. oder sehe ich das falsch? Zumal man den Workaround über die Formularfeld-Zuordnung für jedes Jahr extra machen muss.

  • Hi in diese Runde, ich habe dieses Problem schon im Januar 2022 hier beschrieben. Der Fehler in der EÜR traf bei mir ab 2021: 1781 Def Betrag mit + und -, sofort auf Null in der EÜR.

    Im Folge Jahr dasselbe, ich gäbe die EÜR händisch vor dem versenden korrigiert. Ich mache keine EÜR mehr, aber ich denke, das muss bei Buhl gemeldet werden.

  • Das ist falsch - eine SVA ist keine UStVA, sondern eine Kaution, die mit der letzten UStVA verrechnet wird. Allerdings gibt das keine Einnahme, sondern verringert nur den zu zahlenden Betrag im Dezember. Auf dem Konto 1781 bleibt der Betrag stehen und geht natürlich in die UStE und EÜR ein.

    In der UStE müssten die Summe aus 1780 und 1781 stehen, wobei die Dezemberzahlung durch eine Buchung 1780 an 1789 neutralisiert wird für die EÜR (da erst im Folgejahr bezahlt, am 12. ist außerhalb des 10-Tageszeitraumes).

  • Mein Betrag hat zwei Probleme enthalten. Und was hier ursprünglich gefragt wurden, dass in der EÜR in Kennziffer 186, die Sonderverauszahlung auf dem Konto 1781 mit 0,00 enthalten ist, also Betrag mit plus und gleich mit minus, obwohl es auf dem Konto 1781 korrekt einmal gebucht weurde, was falsch ist für die EÜR.

    Zusätzlich fehlte es komplett in Dezember 2021 Ustva.

  • Mein Betrag hat zwei Probleme enthalten. Und was hier ursprünglich gefragt wurden, dass in der EÜR in Kennziffer 186, die Sonderverauszahlung auf dem Konto 1781 mit 0,00 enthalten ist, also Betrag mit plus und gleich mit minus, obwohl es auf dem Konto 1781 korrekt einmal gebucht weurde, was falsch ist für die EÜR.

    Zusätzlich fehlte es komplett in Dezember 2021 Ustva.

    Es sind drei Teile wo es nicht korrekt berücksichtigt wird.

    EÜR

    USt.-VA Dez

    USt.-Erklärung

    Sowohl in der EÜR als auch in der USt.-Erklärung führt die falsche Berechnung zu einer erhöten Steuerbelastung. In der EÜR hat man einen um die Sondervorauszahlung erhöten Gewinn, in der USt.-Erklärung ist das Vorauszahlungsoll um die zweifache sondervorauszahlung reduziert. Laut der Berechnung des Formulars hätte ich die zweifache Sondervorauszahlung nachzahlen sollen obwohl das Finanzamt diese bereits selbsttätig zurückerstattet hatte. Und das obwohl sie in der USt.-VA Dez nicht angegeben war, da nicht automatisch von Mein Büro berücksichtigt.

  • Bitte, meldet es bei Buhl

    fwinter hat ja geschrieben, dass er es bereits gemeldet und Buhl diesbezüglich nichts unternommen hat. Das Ticket wurde geschlossen. Aber ja, ich denke ich werde es nochmal versuchen. Leider ist meine Erfahrung mit dem Support auch sehr ernüchtert...