Verständnisproblem AVEÜR - oder Fehler in WMB?

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Verständnisproblem mit den Daten aus meinem AV und wie WMB sie in der EÜR2023 ausfüllt.

    Ich habe im Dezember 2023 ein Notebook für 1289,78 EUR (netto) + Zubehör für ca. 314,36 EUR (netto) gekauft.

    Abschreiben (1603,14 EUR) möchte ich das Ganze im "Jahr der Anschaffung" (https://www.haufe.de/steuern/f…-software_164_537792.html)


    So habe ich das Ganze in WMB in mein Anlagenverzeichnis angelegt:



    Da ich das Notebook nicht über mehrere Jahre abschreibe, habe ich die Tabelle manuell angepasst:


    Für mein Verständnis müsste die AVEÜR2023 dann wie folgt ausgefüllt werden:

    Büroausstattung

    - Anschaffungskosten / Einlagewert [410] - 1603,14 EUR [UNKLAR]

    - Zugänge [412] - 314,36 EUR [UNKLAR]

    - AfA / Auflösungsbetrag - 1603,14 EUR [OK]

    - Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums [416] - 1 EUR [OK]


    WMB macht mir aus dem Notebook + Zubehör die Einträge wie folgt:



    Könnt ihr mir bitte sagen wo mein Denkfehler liegt? Oder füllt WMB das Formular falsch aus?

    Ich habe ja keine Zugänge über 1604,14 EUR wie WMB das angibt, sondern nur 314,36 EUR.


    Vielen Dank im Voraus

    Bücherwurm

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

    Einmal editiert, zuletzt von Buecherwurm ()

  • warum gehst Du über Anlagevermögen.

    Buche doch gleich alles über 4830 aus.

    ;(

    Hast du schon einmal etwas von den Vorschriften im Einkommensteuergesetz zu den besonderen Verzeichnissen gehört? Auch GWG müssen in einem gesonderten Verzeichnis geführt werden, damit die Sofortabschreibung in Anspruch genommen werden darf. Hier ist aber ein Anlagengegenstand oberhalb der GWG-Grenze angeschafft worden, also zwingend Aufnahme im Inventar und Ausweis in der Anlage AVEÜR mit allen notwendigen Daten. Die Regelung für Computerhardware sagt, sie darf wie GWG in einem Jahr abgeschrieben werden (man kann auch zeitanteilig auf ein Jahr verteilen). hebt aber die übrigen Vorschriften zu Anlagevermögen nicht auf!

  • Auch GWG müssen in einem gesonderten Verzeichnis geführt werden,

    der Laptop mit Zubehör ist kein GwG sondern eher 0490 sonstige BGA

    Dann kann dieser nebst Zubehör auf 0490 gebucht werden, und noch im gleichen Monat, da die Anschaffung ja im 12/23 erfolgte, die AfA 0490 an 4830

    Somit wäre im Jahr 23 die Aufnahme ins Bestandsverzeichnis erfolgt und mit der AfA auf 0,-- auch wieder entfernt und es erfolgt auch keine Weiterführung/Aufnahme im Folgejahr.

    Eigentlich sollte nach der Vereinfachungsregelung das nicht mehr nötig sein, weil die erforderlichen Angaben (Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage sowie Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Einlagewert) aus der Buchführung ersichtlich sind.

    - Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums [416] - 1 EUR [OK]

    warum 1,-- ?

    Wenn voll abgeschrieben wird, bleibt auch kein Restbuchwert (Erinnerungswert) von 1,-- stehen.

  • Auch GWG müssen in einem gesonderten Verzeichnis geführt werden,

    der Laptop mit Zubehör ist kein GwG sondern eher 0490 sonstige BGA

    Hier ist aber ein Anlagengegenstand oberhalb der GWG-Grenze angeschafft worden, also zwingend Aufnahme im Inventar und Ausweis in der Anlage AVEÜR mit allen notwendigen Daten. Die Regelung für Computerhardware sagt, sie darf wie GWG in einem Jahr abgeschrieben werden (man kann auch zeitanteilig auf ein Jahr verteilen). hebt aber die übrigen Vorschriften zu Anlagevermögen nicht auf!


    Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung BMF vom 22.02.2022 (BStBl I S. 187)

    Zitat

    1.2

    Auch bei einer grundsätzlich anzunehmenden Nutzungsdauer von einem Jahr gilt, dass

    • die Abschreibung im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung, mithin bei Fertigstellung, beginnt,
    • die Wirtschaftsgüter in das nach R 5.4 EStR 2012 zu führende Bestandsverzeichnis aufzunehmen sind,
    • der Steuerpflichtige von dieser Annahme auch abweichen kann,
    • die Anwendung anderer Abschreibungsmethoden grundsätzlich möglich ist.
  • Gianluca

    wenn du schon Buchungssätze hier nennst, dann doch bitte richtig! AfA wird gebucht 4830 an 490 und nicht wie du schreibst 490 an 4830.

    Im übrigen hast du meinen Beitrag völlig falsch verstanden. Ich habe nicht behauptet, dass es sich bei dem Computer um GWG handelt, sondern mit dem Wörtchen "auch" angegeben, dass selbst Anlagegüter, die unter die 800-Euro-Grenze fallen, in einem gesonderten Verzeichnis aufzuführen sind. Im nächsten Satz habe ich mich dann explizit auf die Ausnahmeregelung für Computerhardware bezogen. Außerdem ist das gesonderte Verzeichnis im Gesetz gefordert, und das Konto 4830 erfüllt die Voraussetzungen für das gesonderte Verzeichnis nicht. Möglicherweise das Konto 490, aber nicht das von dir zuerst genannte 4830.

  • Hallo zusammen,


    danke für die vielen Rückmeldungen.


    Mit der Aufnahme ins das Anlagenverzeichnis machen ich zumindest nicht falsch, wenn ich es richtig verstanden habe. Für mein Verständnis ist es wie miwe4 dargestellt hat sogar Pflicht.


    Was mir jedoch nach wie vor unklar ist im AVEÜR-Formular:

    1. Anschaffungskosten - Das Notebook (netto) ohne die Zugänge?
      Im Formular was WMB ausfüllt tauchen die Anschaffungskosten garnicht auf. In den Details jedoch schon.
    2. Zugänge - lediglich die Zugänge (netto) ohne das Notebook?
      WMB schreibt mir ja hier rein das Notebook und die Zugänge - was meiner Meinung nach falsch ist


    Es wäre super, wenn mir jemand dazu noch eine Rückmeldung geben könnte.


    Vielen Dank im Voraus.

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Warum sollte das falsch sein? Zubehör wird schon seit ich denken kann zusammen mit dem "Haupt"-anlagegut aktiviert. Lies dich einmal ein zu dem Thema selbständig nutzbar, dann wird dir klar, warum zusammen aktiviert wird.

  • Warum sollte das falsch sein? Zubehör wird schon seit ich denken kann zusammen mit dem "Haupt"-anlagegut aktiviert

    Hallo G5011


    ich stehe auf dem Schlauch.


    Aber so wie Du es schreibst ist auch meine Auffassung.

    Das deckt sich aber nicht mit dem was Wiso Mein Büro draus macht.


    Feld Anschaffungskosten:

    Mein Weg: Das Notebook (netto) ohne die Zugänge

    Wiso mein Büro: siehe Screenshot (im Feld wird es nicht angezeigt. Gehe ich aber auf die "..." am Ende der Zeile sehe ich die Anschaffungskosten.
    Meiner Meinung nach ist es ein Fehler in WMB.


    Feld Zugänge

    Mein Weg: Lediglich die Zugänge (netto) ohne das Notebook

    Wiso mein Büro: Schreibt in das Feld sowohl das Notebook als auch dessen Zugänge


    Ich hoffe meine Frag ist nun präziser formuliert und besser verständlich.


    Danke für Eure Zeit

    Bücherwurm

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Der Eintrag in das Anlagenverzeichnis ist doch ok, der Buchwert ist 1€ könnte auch 0€ sein. Hier wird doch nur das Laptop mit Zubehör in einer Bestandsliste aufgeführt, Abschreibungen finden nicht statt, da Nutzungsdauer 1 Jahr.


    Die Betriebskosten und die abziehbare Vorsteuer passiert ja in den Bankbuchungen.

  • Michael1972 wie kommst du darauf, dass keine Abschreibungen stattfinden? Eine Nutzungsdauer von einem Jahr bedeutet, dass die Abschreibung komplett in einem Jahr stattfindet, wobei dies auch pro rata temporis sein darf. Das Finanzamt akzeptiert aber auch die volle Abschreibung zum Jahresende.


    Demnach müsste der zweite Weg von Buecherwurm der Richtige sein.

  • Michael1972 wie kommst du darauf, dass keine Abschreibungen stattfinden? Eine Nutzungsdauer von einem Jahr bedeutet, dass die Abschreibung komplett in einem Jahr stattfindet, wobei dies auch pro rata temporis sein darf. Das Finanzamt akzeptiert aber auch die volle Abschreibung zum Jahresende.


    Demnach müsste der zweite Weg von Buecherwurm der Richtige sein.

    gemeint war keine Abschreibungen über mehrere Jahre. Deine lateinischen Begriffe kannst Du gern stecken lassen

  • Deine lateinischen Begriffe kannst Du gern stecken lassen ...

    Na ja, das nennt man schon so. Und nicht nur im Steuerrecht, auch beim Urlaubsanspruch etc. . Kann er doch auch nichts zu. Im Steuerrecht könnte man natürlich auch den spezifischen Begriff "zeitanteilige AfA" verwenden. Aber wenn man es nun einmal in der Ausbildung so gelernt hat, legt man das schwer ab.

  • Deine lateinischen Begriffe kannst Du gern stecken lassen ...

    Na ja, das nennt man schon so. Und nicht nur im Steuerrecht, auch beim Urlaubsanspruch etc. . Kann er doch auch nichts zu. Im Steuerrecht könnte man natürlich auch den spezifischen Begriff "zeitanteilige AfA" verwenden. Aber wenn man es nun einmal in der Ausbildung so gelernt hat, legt man das schwer ab.

    ok danke für die Erklärung, bei Haufe (finde es gerade nicht) wird das mit dem handlichen Begriff monatsgenaue Abschreibung bezeichnet.

  • ok danke für die Erklärung, bei Haufe (finde es gerade nicht) wird das mit dem handlichen Begriff monatsgenaue Abschreibung bezeichnet

    Gib auch bei denen mal zeitanteilig in die Suche ein, dann wirst Du mit diesem Begriff ebenfalls genügend Treffer finden. ;)

  • Hallo Büchwurm,


    deine Frage war von Anfang an präzise formuliert. Nachdem sich "die Anderen" erst einmal gegenseitig ausgelassen haben, komme ich mal zu deiner Frage zurück. Kurze Antwort: WISO Mein Büro füllt korrekt aus, Du liegst falsch.


    lange Antwort: Jeder ursprüngliche Wert zählt fachlich zu den Anschaffungs- und Herstellkosten (AHK). Deine Trennung in AHK und Zugänge, die alle im gleichen Monat angeschafft wurden, ist unsinnig. Von der Begrifflichkeit her, müsste alles unter den AHK stehen. Doch die Begrifflichkeit ist wohl ein Kompromiss zwischen fachlich korrekt und möglichst kurz, damit es auf's Formular passt. Gemeint mit den AHK ist "AHK, der in den Vorjahren angeschafften Güter". Die gesamten AHK 2023 stehen also ab der AVEÜR 2024 in der Spalte AHK. Also meines Erachtens dürfte das in dem Fall nicht so sein, weil der Computer da schon abgeschrieben ist, aber meine Versuche in WISO MB ergab, dass die immer weiter drin bleiben, auch wenn sie schon längst abgeschrieben sind. Keine Ahnung, wie lange die drin bleiben.

    Dafür ist mit "Zugänge" gemeint "Anschaffungen im Steuerjahr". Deshalb kommt dort alles rein, was du 2023 aktiviert hast.


    Du verwechselst hier Zuschreibungen und Zugänge. Leider verwendet auch WISO MB fälschlicherweise das Wort Zugang in der Erfassungsmaske, obwohl im zugehörigen Hilfetext Zuschreibung verwendet wird, was zur Verwirrung führt.