erster Haushalt ist in B.
bis zum 31.01 bestand eine Beschäftigung mit zugehörigem doppeltem Haushalt in F. Zum 01.02. wechselste ich den Arbeitgeber (auch in F.) und bezog gleichzeitig eine neue Wohnung für den doppelten Haushalt (näher am neuen Arbeitgeber)
Ist dieser Umzug gegenüber dem Finanzamt
- eine Umzug, bei dem die volle Umzugskostenpauschale angesetzt werden kann?
- oder gilt dies quasi als Ende der doppelten Haushaltsführung zum 31.01. und Beginn einer neuen doppelten Haushaltführung zum 01.02. (mit der Konsequenz, dass keine Pauschale aber Anschaffungkosten angesetzt werden können)?