Zweitwohnung

  • Hallo Andreas,


    Sie müssen dann Ihre Fahrtkosten Wohnung - Arbeitsstätte teilen.


    Rechnen Sie zuerst aus, an wievielen Tagen Sie von Ihrer "Erstwohnung" zur Arbeitsstelle gefahren sind und dann von der Zweitwohnung.


    So wird das dann auch im WISO 2004 unter D1 eingetragen.


    z.B. Erstwohnung
    100 AT x 200 km -> ZURÜCK -> NEU ->
    Zweitwohnung
    130 AT x 7 km