Solidaritätszuschlag

  • Hallo,


    aus welchem Grund kann auf der Lohnsteuerbescheinigung beim Solidaritätszhuschlag 50,48 Euro stehen und bei der Steuerberechnung in WISO eine Festsetzung von 74,74 Euro stehen ??


    Wie kann es dazu kommen ?

  • Hallo FloBo,


    daß, was auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist, spiegelt Ihre Lohn-, Gehaltszahlung wider.
    Mit der gewählten Steuerklasse bestimmen Sie u.a. die Höhe der monatlichen Lohn-, bzw. Gehaltszahlung.


    Bei der Est-Erklärung werden Ihre (wenn Sie verheiratet sind + die Einkünfte ./.Ausgaben Ihrer Ehefrau) gesamten Einkünfte des Jahres mit Ihren erklärten Ausgaben "verrechnet", d.h. für Ihr zu versteuerndes Einkommen werden LSt + Soli festgesetzt.
    Dann wird diese festgesetze LSt + Soli mit der tatsächlich (vom Lohn/Gehalt) abgeführten LSt + Soli "verglichen" und die Differenz bekommen Sie entweder von Ihrem FA erstattet oder müssen nachzahlen.


    Wenn Sie demzufolge eine LSt-Klasse mit sehr geringen Abzügen während des Veranlagungsjahres hatten (dafür hatten Sie monatlich mehr Geld in der Börse) und können nur wenige Ausgaben (Werbungskosten,usw.) in Ihrer ESt erklären, ist meist eine Nachzahlung an das FA fällig.
    Wie in Ihrem Fall - gemäß LSt-Bescheinigung = 50,48 € von Ihrem AG abgeführt, aber wenn das gesamte (Familien-)einkommen berücksichtigt wird, sind 74,74 € Soli fällig. Basis dafür ist der festgesetzte LSt-Betrag.
    Weiterhin gibt es noch mehrere Faktoren, die Einfluß auf die Festsetzung haben.