anteilige Kosten Arbeitszimmer

  • Hallo,
    wir haben in 2005 ein Haus erworben. Im Erdgeschoss befindet sich die Wohnung. Im Keller habe ich mir mein Arbeitszimmer eingerichtet. Die Wohnung im Erdgeschoss hat etwa 100 m², der Keller umfasst ebenfalls 100 m². Das Arbeitszimmer im Keller hat etwa 20 m². Wie berechne ich nun die anteiligen Kosten, nachdem sich das Arbeitszimmer nicht in den eigentlichen Wohnräumen, sondern im Keller befindet? 100:20? 120:20? 200:20?
    Mit freundlichen Grüßen A. Ecker