Weitere Werbungskosten??????

  • Hallo, ich habe dieses Jahr zum ersten mal das WISO-Sparbuch benutzt.Mache überhaupt zum ersten mal meine Steuererklärung selbst.
    Eigentlich bin ich ganz gut zu recht gekommen. Den Steuerschieber-und tacho habe ic h noch nicht so recht verstanden.
    Aber eigentlich habe ich eine Frage zu den "Weiteren Werbungskosten".z.b. die Kontoführungsgebühren. In dem Programm sind 16,00€ schon vorgegeben. Meine tatsächlichen kosten sind aber höher. Was soll ich nun angeben?
    Auch bei anderen Zeilen sind Beträge vorgegeben.Kann ich die einfach so übernehmen,obwohl ich nicht weiß ob sie überhaupt für mich zutreffen?
    Und jetzt noch eine Frage: Die Steuerberatungskosten treten in dem Programm an zwei Stellen auf. Wo gehören sie denn nun hin?(die Höhe beträgt 70,00€).
    Ich hoffe hier Hilfe zu finden. Vielen Dank im voraus.

  • Hallo Anfänger,


    ja, es ist richtig, im WISO-Sparbuch sind bei den 'weiteren Werbungskosten' bereits Zahlen vorgegeben. Das sind 'Nichtbeanstandungs-Werte', die meist vom FA anerkannt werden können, müssen aber nicht. Jedes FA entscheidet das anders!
    Die 16 € bei den Kontoführungsgebühren stellen nur den 'beruflichen Anteil' der Kontoführungsgebühren dar und nicht Ihre tatsächlichen Kosten, die nicht anerkannt werden.
    Die anderen Nichtbeanstandungswerte beziehen sich auf Ihren Beruf. Wenn Sie einen handwerklichen Beruf oder Schmutzberuf haben sollten und Sie haben keine Lust Belege, Kassenzettel zu sammeln, könnten Sie auch die 103 € als 'Reinigung Berufsbekleidung' verwenden, aber ein Anrecht darauf haben Sie nicht. Für 'Büro-Leute' gilt das nicht (meine Erfahrung).
    Analog ist es mit 'weitere Arbeitsmittel'.
    Die Steuerberatungskosten - 70 € - (z.B. das WISO-Sparbuch, usw.) gehören zu den Werbungskosten.