Hallo,
ich bin aus beruflichen Gründen umgezogen. Als Umzugskosten habe ich die Renovierung der alten Wohnung bei Auszug angegeben. Dieses ist im Mietvertrag festgeschrieben.
Das Finanzamt Wiesbaden hat diese Kosten nicht anerkannt. Begründung: diese Kosten sind Kosten der privaten Lebensführung nach §12 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz.
Ist dem so? (im Wiso Handbuch werden diese Kosten ausdrücklich als abzugsfähig genannt. Ich kann aber keine entsprechende Rechtssprechung finden.)
Über entsprechende Rechtssprechungen als Argumentationshilfe bin ich dankebar