beruflicher Umzug, welche Werbungskosten absetzen

  • Hallo,


    ich habe folgende Fragen zum beruflichen bedingten Umzug. Folgender Sachverhalt:
    wir wohnen aktuell in einem gemieteten Haus und ziehen zum Aug. 2017 um.
    Ab Januar 2016 haben wir an neunen Ort ein Haus gekauft. Dazu folgende Fragen:


    • wie viele Fahren zur Besichtigung können abgesetzt werden?
    • Der Kauf erfolgt 2016, können diese dann mit der EKS Erklärung 2016 abgesetzt werden?
    • doppelte Haushaltsführung: können die Mietkosten für das gemietet Haus abgesetzt werden, da wir ja ab Januar 17 die zwei Häuser bezahlen müssen?
    • die Umzugskosten übernimmt mein Arbeitgeber, können trotzdem Umzugskosten als Pauschbetrag angesetzt werden?

    Vielen Dank für Eure Antworten, kann ansonsten zu unserem Fall nichts passendes finden.


    Grüße
    Aurelius

  • Hallo IamAurelius,


    wie wollt Ihr das denn für 2015 und 2016 begründen? Ihr zieht erst im August 2017 um. Solange du nicht sagst, ab wann die neue Stelle angetreten wird und warum Ihr mehr als 1,5 Jahre nicht umzieht, obwohl eine Wohnung zur Verfügung steht, kann man hier nur in der Kristallkugel nachsehen.


    Das zwei Häuser bezahlt werden müssen, ist für den Ansatz von Werbungskosten völlig irrelevant. Nur die Notwendigkeit durch den Beruf ist hier zu belegen - dann können auch Werbungskosten angesetzt werden. Wobei für die Besichtigungskosten sehe ich schwarz, denn der Erwerb und die damit zusammenhängenden Kosten von Eigentum sind keine Werbungskosten bei abhängig Beschäftigten.


    Zu den Umzugskosten: generell sind nur nachgewiesene Kosten ansetzbar, Erstattungen davon abzuziehen. https://www.buhl.de/steuernspa…sten-steuerlich-absetzen/


    Allgemein https://www.buhl.de/steuernspa…zweiten-spart-man-besser/

  • Hallo babuschka,


    vielleicht habe ich mich ganz deutlich ausgedrück.
    Ich möchte gerne unsere Situation nun etwas ausführlicher beschreiben, denn ich hätte gerne gewusst, ob und welche Kosten ich durch einen beruflich bedingten Umzug absetzten kann.
    Zunächst ist es so, dass ich zu Aug.17. den Arbeitsort auf Wunsch meines Arbeitgebers wechseln werde.
    Hierzu müssen wir natürlich im 500 km entfernten Ort ein neues Heim finden. Aus meiner Sicht sind die Besichtigungsfahrten zum
    neunen Wohnort für unser Eigenheim berufsbedingt und zählen somit zu den Werbungskosten?
    Wie viele Fahrten kann ich absetzten?
    Dies würde ich gerne mit der Steuererklärung für 2016 machen, denn ich werde das Haus auch in 2016 kaufen.
    Der Umzug findet dann im Aug. 2017 statt. In der Zwischenzeit müssen leider beide Häuser bezahlt werden.
    Kann ich für diesen Fall Doppelte Haushaltsführung geltend machen?
    Dies natürlich erst mit der Steuererklärung 2017.
    Der Umzug wird durch den Arbeitgeber bezahlt, somit kann ich lediglich die Kosten geltend machen, die nicht durch meinen Arbeitgeber
    übernommen werden.
    Ich hoffe die Situation nun etwas deutlicher beschrieben zu haben.


    Grüße
    Aurelius

  • Hallo Aurelius,


    ich habe ein Problem mit dem zeitlichen Zusammenhang. Wie willst du dem Finanzamt schlüssig begründen, dass Ihr 2016 ein Haus kauft, das Ihr erst 2017 benötigt? Das dürfte ziemlich schwierig werden. Doppelte Haushaltsführung liegt auch nur vor, wenn ein Teil am Arbeitsort wohnt und die Familie am anderen Ort. Bei Euch ist das ja aber nicht so, Ihr wohnt doch weiter dort wo Ihr jetzt seid. Vergl. hierzu einmal https://www.haufe.de/thema/dop…ppelte-haushaltsfuehrung/. Nur, wenn auch eine doppelte Haushaltsführung wie in § 9 Abs. 1 Nr. EStG vorliegt, können auch Familienheimfahrten angesetzt werden.



    Die Kosten für die Haussuche sind nicht absetzbar - hier sind die LStR recht hart (es gibt wohl auch schon BHF-Urteile hierzu). Suche einer Wohnung ja, aber nicht für ein Eigenheim, sie gehören auch nicht zur doppelten Haushaltsführung, sondern maximal zu den Umzugskosten. Da Ihr aber erst 2017 umziehen werdet, sehe ich hier auch aus Zeitgründen keine Möglichkeit. Hier solltest Du einmal einmal R 9.11 LStR lesen - habe leider keinen Link gefunden hierz, Textausgabe ist schwer zu kopieren hier (es sind mehrere Seiten Text).


    Die Umzugskosten entstehen dann auch erst, wenn Ihr an den neuen Ort zieht. Hierher gehören. Arbeitgebererstattungen sind von den Kosten abzuziehen.

  • als Ergänzung:
    http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=f95abc22648bba6d587b814e2fb2ebbf&nr=24573&pos=6&anz=16
    hier ist von doppeltem "Mietaufwand" die Rede
    http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=f95abc22648bba6d587b814e2fb2ebbf&nr=14428&pos=14&anz=16


    Dieses Urteil behandelt auch Kosten für den Verkauf und Erwerb von Wohneigentum.


    Die genauen Urteilstexte müsstest du dir besorgen - hier ist jeweils nur der Tenor aufgeführt.

    • Offizieller Beitrag

    doppelte Haushaltsführung: können die Mietkosten für das gemietet Haus abgesetzt werden, da wir ja ab Januar 17 die zwei Häuser bezahlen müssen?

    Deshalb liegt aber doch keine doppelte Haushaltsführung vor. Ein tatsächlicher eigener Haushalt besteht ja offensichtlich nur an dem bisherigen Wohn- und Arbeitsort.

    denn ich hätte gerne gewusst, ob und welche Kosten ich durch einen beruflich bedingten Umzug absetzten kann.

    Eine Steuerberatung darf das Forum nicht leisten. Vielleicht einfach mal die erweiterte Forumssuche mit entsprechenden Stichworten füttern.

    Dies würde ich gerne mit der Steuererklärung für 2016 machen, denn ich werde das Haus auch in 2016 kaufen.
    Der Umzug findet dann im Aug. 2017 statt. In der Zwischenzeit müssen leider beide Häuser bezahlt werden.

    Ich kann da ehrlich gesagt ebenfalls keinerlei Zusammenhang und somit abziehbaren Aufwand erkennen. Was passiert denn mit dem Haus in der Zeit von Januar 2016 bis August 2017? Leer stehen wird es ja sicherlich nicht.

  • vielen Dank für die vielen Hinweise, habe aber dennoch Fragen:


    - der Zusammenhang ist folgender: das neue Haus wird Dez. 16 gekauft, deshalb würde ich gerne die Fahrten zur Besichtigung in der LSE 2016 gerne absetzen. Ist das möglich? Bei Finanztip steht nur Wohnungsbesichtigung. In unserem Fall ist es aber ein Eigenheim.


    Laut Finanztip: http://www.finanztip.de/umzugskosten/
    Diese Kosten können Sie absetzen
    Für die meisten Posten Ihrer Umzugsrechnung müssen Sie Belege beibringen. Weitere werden von einer Pauschale erfasst, die Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen dürfen. Grundsätzlich können Sie geltend machen:
    Achtung
    Einrichtung und Renovierung
    Ihres neuen Heims gelten als Privatsache. Sie können daher nicht steuerlich abgesetzt werden.

    • 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen
    • Maklergebühren für Mietimmobilien, nicht für Eigentum
    • Doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate, falls Sie Ihre alte Wohnung nicht sofort kündigen können oder wollen
    • Kosten für den Transport des Hausrats
    • Reparaturen von Transportschäden

    - Bis zum Umzug bleibt es leer stehen, denn wir können aufgrund der Kids erst zum August 2017 umziehen....


    Somit entstehen doppelte Kosten. Den neuen Arbeitsvertag habe ich im Okt. 16 unterschrieben, dies wäre der Zusammenhang.

  • das neue Haus wird Dez. 16 gekauft, deshalb würde ich gerne die Fahrten zur Besichtigung in der LSE 2016 gerne absetzen. Ist das möglich? Bei Finanztip steht nur Wohnungsbesichtigung. In unserem Fall ist es aber ein Eigenheim.

    nein! Es sind Kosten zum Erwerb von Vermögen, das steuerlich unbeachtlich ist (meine Meinung anhand der hier eingestellten Links, keine Steuerberatung).


    Einrichtung und Renovierung
    Ihres neuen Heims gelten als Privatsache. Sie können daher nicht steuerlich abgesetzt werden.

    Doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate, falls Sie Ihre alte Wohnung nicht sofort kündigen können oder wollen

    denn wir können aufgrund der Kids erst zum August 2017 umziehen....

    Damit ist der Grund privat und nicht irgendwelche beruflichen Hindernisse. Keine Chance in meinen Augen. Die doppelten Kosten tragt ihr aus rein persönlichen Motiven (Kinder sollen nicht im laufenden Schuljahr aus der Klasse"gerissen" werden - hat nichts, aber auch überhaupt nichts, mit dem Beruf zu tun. Es ist eure höchstpersönliche Entscheidung.


    Ich sehe hier nur Möglichkeiten für den reinen Umzug (Transportkosten) 2017.