Umzug / Renovierung alte Wohnung

  • Hallo,


    ich bin aus beruflichen Gründen umgezogen. Als Umzugskosten habe ich die Renovierung der alten Wohnung bei Auszug angegeben. Dieses ist im Mietvertrag festgeschrieben.


    Das Finanzamt Wiesbaden hat diese Kosten nicht anerkannt. Begründung: diese Kosten sind Kosten der privaten Lebensführung nach §12 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz.


    Ist dem so? (im Wiso Handbuch werden diese Kosten ausdrücklich als abzugsfähig genannt. Ich kann aber keine entsprechende Rechtssprechung finden.)


    Über entsprechende Rechtssprechungen als Argumentationshilfe bin ich dankebar

    • Offizieller Beitrag

    Umzugskosten sind nur dann ansetzbar, wenn der Umzug beruflich veranlasst war.


    Sonst nicht.



    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • und die Umzugskosten an sich, sind auch nicht das Problem. Das FA setzt die Umzugskostenpauschale an. Ich will aber die tatsächlichen Kosten anerkannt haben.


    Die Frage geht also "nur" darum, ob die Renovierungskosten der ALTEN Wohnung anzuerkennen sind.