Hallo liebes Forum,
kann ich Forderungen die vergeblich durch den Gerichtsvollzieher eingetrieben wurden steuerlich geltend machen??
Vielen Dank
Hallo liebes Forum,
kann ich Forderungen die vergeblich durch den Gerichtsvollzieher eingetrieben wurden steuerlich geltend machen??
Vielen Dank
private nicht, gewerbliche ja
ja , danke und wie verbuche ich als freiberufler dies in der Einahme -Überschussrechnung?
vielen dank
einfach als Ausgabe
Hallo,
ich bin neu im Forum und habe über die Buisiness-Version dieses Forum gefunden. Also erstmal Grüsse an allle.
Nun zu der Frage:
Erst einmal eine Gegenfrage meinerseits:
Warum ist die offene Forderung/Rechnung in eine Überschuss-Rechnung verbucht, wenn die Einnahme nicht eingegangen ist?
Sollte eine Debitorenkonto eingerichtet sein, dann einfach die Rechnung löschen/stornieren!
Ist die Rechnung aber bereits als Einnahme verbucht worden, was tatsächlich falsch ist, dann ist sie wahrscheinlich auch bereits umsatzsteuerlich erfasst worden, dann kann man nur im nächsten Anmeldezeitraum die Rechnung stornieren und als negativen Umsatz anmelden.
Die Kosten des Gerichtsvollziehers nach Bezahlung als Betriebsausgaben verbuchen (diese sind steuerlich immer anzuerkennen).
Ich hoffe ich konnte helfen,
bis dann ffs
Vielen Dank für die detailierte Antwort.