Waschmaschine

  • Hallo!
    Ich habe gehört, dass man die Waschmaschine bzw. das Waschen von der Steuer absetzen kann. Dazu soll es eine Formel geben? Kennt das jemand und weiß jemand, wie man das errechnet?
    Bitte auch per Email antworten!!!

  • Das setzt voraus, dass man typische Berufskleidung trägt, z. B. Polizei, Arzt, Pflegedienst.


    Für normale bürgerliche Kleidung kann man das Waschen nicht absetzen.


    Dies sollte zuerst geklärt werden, bevor weitere Ausführungen folgen.

  • Bei diesem Punkt bin ich auch gerade. Bei mir handelt es sich definitiv um eine Uniform. Ich suche im Moment noch ältere Artikel von hier, wo dies angeblich alles erklärt wird. Konnte sie aber noch nicht finden.
    Wäre über einen Link sehr dankbar.


    Gruss
    Kawa

  • Einen Link kann ich nicht liefern, aber bei Mitteilung einer E-Mail Adresse kann ich eine Excel Datei schicken, wo nur die Kg der Wäsche und die Anzahl der Personen im Haushalt eingetragen werden müssen. Die Höhe der Reinigungskosten werden dann mit den Psch. der Verbrauerzentrale (je nach Wäscheart) und Anzahl der Waschgänge berechnet.


    Viele Grüße

  • Und noch ein kleiner Warnhinweis:
    In Hessen werden die Werte der Verbraucherzentrale von manchem FA aus unerfindlichen Gründen derzeit heftig nach unten korrigiert.

  • Zitat von "Opa"

    Na da möchte ich mal die rechtl. Grundlage wissen.


    Wollte ich auch, - deshalb ist Einspruch anhängig. Warten wir´s ab.

  • Das ist ganz einfach, weiß ich zufällig, weil ich dort jemanden kenne :lol:


    Diese Berechnungsblätter, die man per Excel erstellen kann oder die man auch vom Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei) runterladen konnte, wie >hier, werden in Hessen nicht als Nachweis angesehen.


    Um einen Nachweis zu haben, müsste man bedauerlicherweise alles aufzeichnen und dann die Waschanteile für die Uniform schätzen.


    In Hessen ist es so, dass neben der Nichtbeanstandungsgrenze für Arbeitsmittel ohne Nachweis von 110 € noch zusätzlich bei Tragen von typischer Berufskleidung (z. B. Polizist) 77 € hinzu anerkannt werden, ohne Nachweis.


    Aber, in Hessen läuft seit geraumer Zeit das Risikomanagementsystem in vollen Touren. Dort entscheidet der Großrechner, welcher Fall sogleich "durchläuft" und welcher gesondert bearbeitet wird. Wenn heute ein Polizist mit Besoldungsgruppe A 11 und 43.000 € Bruttolohn ein paar Fahrten zur Dienststelle hat und 300 € Waschkosten angibt, dann dürfte der Computer grünes Licht geben, weil dieser auch das Verhältnis Einnahmen / Werbungskosten auf Plausibilität prüft. Und bei solchen geringen Werbungskosten dürfte das keine Aussonderung geben.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Das ist ganz einfach, weiß ich zufällig, weil ich dort jemanden kenne :lol:


    Um einen Nachweis zu haben, müsste man bedauerlicherweise alles aufzeichnen und dann die Waschanteile für die Uniform schätzen.


    Wäre aber gut gewesen, mal zu schreiben, was denn aufgezeichnet werden soll. Jeder einzelne Waschgang, mit Datum, Wäschemenge, etc. ? Was erwartet das FA im Moment ? Wäre nett, wenn Sie das nochmal kurz erläutern könnten.



    Gruß,


    Eni

  • Kleine Hilfe


    BFH-Urteil vom 29.6.1993


    Die durch das Waschen von Diensthemden verursachten Aufwendungen können auf der Grundlage der Kosten des einzelnen Waschmaschinenlaufs geschätzt werden, die z. B. anhand repräsentativer Daten von Verbraucherverbänden


    BFH-Urteil vom 29.6.1993


    1. Reinigungskosten für Bekleidung sind regelmäßig nur dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn es sich bei der Bekleidung um typische Berufskleidung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG handelt.


    2. Wird die typische Berufskleidung in einer privaten Waschmaschine gereinigt, so können die hierdurch anfallenden Kosten anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt werden.


    Diese Schätzungen sind für die FA verbindlich siehe H44 LStH, falls die noch gilt.


    Reinigung von typischer Berufskleidung in privater Waschmaschine


    Werbungskosten sind neben den unmittelbaren Kosten des Waschvorgangs (Wasser- und Energiekosten, Wasch- und Spülmittel) auch die Aufwendungen in Form der Abnutzung sowie Instandhaltung und Wartung der für die Reinigung eingesetzten Waschmaschine. Die Aufwendungen können ggf. geschätzt werden (BFH vom 29. 6. 1993 - BStBl II S. 837 und 838).

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Zitat von "Oerdiz"



    Danke Oerdiz und Hans-Christian.


    Diese Quellen sind mir alle bekannt und ich "arbeite" seit mehreren Jahren mit den entsprechenden Argumentationen. Aber dieses Jahr hat mir das FA zum ersten Mal die Reinigungskosten gekürzt und die Schätzung der Verbraucherverbände aus 2002 nicht anerkannt bzw. meine Anzahl an Waschgängen bezweifelt. Detailliert begründet ist die Kürzung nicht. Ich habe die einzelnen berufl. Waschgänge mit darin befindlichen Uniformteilen detailliert in einer Tabelle aufgelistet. Dennoch erfolgte eine drastische Kürzung. Genauso geht es meinen sämtlichen Arbeitskollegen. Es scheint für 2008 eine klare Verwaltungsanweisung bei den Finanzämtern zu geben, die Reinigungskosten zu drücken, insbes. weil wir alle auf exakt den selben Betrag runtergestuft wurden, obwohl unterschiedl. FAs in unserer STadt zuständig sind. Wohne in NRW - also scheint das nicht nur in Hessen der Fall zu sein.


    Daher meine Nachfrage, was Ihr mit "genauer Aufzeichnung der Waschgänge" meint. So gesehen, habe ich meine Waschgänge ja genau aufgezeichnet. Jedes Uniformteil ist einer Waschkategorie zugeordnet; es ist aufgelistet, wieviele Teile zur Verfügung stehen und wieviele Waschgänge daraus resultieren. Werde daher auch zum ersten Mal Einspruch einlegen. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass auf einmal die Werte der Verbraucherverbände nicht mehr anerkannt werden, da - selbst wenn sie ursprünglich vielleicht mal zu hoch angesetzt waren - sie nun spätestens mehr als realistisch sind, wenn man die Teuerung bei STrom- und Wasserkosten bedenkt.

  • Von welchen Beträgen reden wir denn hier? Normaler werden bei einem "Blaumann" max. 150,-, bei schweren Uniformteilen ca. 250,- / max. 350,- anerkannt. Alles was darüber liegt, ist unrealistisch, da jede professionelle Reinigung dies dann preiswerter übernehmen würde.