Wo trage ich die Beiträge zur Unterstützungskasse ein?

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir jemand einen Hinweis darauf geben, wo ich in der Steuererklärung die Beiträge zur Unterstützungskasse bei den Sonderausgaben erfassen muss.


    Im Rahmen einer Entgeltumwandung leiste ich seit 2005 im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge, die direkt über meine Gehaltsabrechnung abgeführt werden. Mein Arbeitgeber beteiligt sich NICHT an den Zahlungen. Ich bin mir nur nicht sicher, an welcher Stelle ich das eintragen muss...


    Bitte um Hinweise, Danke,
    Brooser

  • Meines Erachtens müssen Sie dies nirgends eintragen.


    Für den vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungsaufwand müssen Sie keine Lohnsteuer bezahlen. Der in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene steuerpflichtige Arbeitslohn wurde vermutlich um den Versorgungsaufwand gekürzt, so dass Sie einen geringeren Arbeitslohn versteuern müssen.

  • Hallo,
    ich habe auch das Problem, dass ich einen Versorgungsaufwand innerhalb des Programms geltend machen möchte und nicht weiß, wo ich es eintragen soll.
    Im letzten Jahr habe ich es nicht eingetragen. Die Steuererklärung wurde von einer weiteren Steuerberaterin überprüft, die mir wiederum sagte, man müsse diese Versorgungsaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen.
    Hat jemand vielleicht eine andere Idee?

  • Hallo Hermann,
    die Versorgungsaufwendungen von denen ich spreche sind keine gesetzlichen. Es handelt sich dabei um eine Entgeltumwandlung beim/vom Arbeitgeber.
    Ist es denn richtig, dass man es über Wiso nicht angeben kann, über Datev jedoch schon? Eigentlich sollte Wiso doch auch die Anlage AV haben oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Oh, Verzeihung! Offenbar hast Du ja einen Riestervertrag abgeschlossen, und die Beiträge dazu sind auf jeden Fall ansetzbar. Das geht natürlich auch über das Wieso-Programm.


    Das hättest Du aber gleich erwähnen müssen, denn in den Beiträgen davor ging es ja um etwas ganz anderes.


    Schreibe also mal, um welchen Vertrag es sich bei Dir genau handelt (wann abgeschlossen?), dann kann Dir geholfen werden.

  • Hallo,
    leider ist es kein Rieser-Vertrag. Es nennt sich Deferred Compensation und ist eine Einmalzahlung von 10.000 brutto. Der Betrag wurde zum ersten mal in 2007 (Laufzeit ab 2007, über wieviel Jahre weiß ich nicht) und dann wieder 2008 gezahlt, in 2009 wurde nichts bezahlt... Habe es jetzt mal unter Rürup-Rente eingetragen. Bin mir jetzt bei dem Punkt Rürup - Rente nicht so sicher, weil in den Erläuterungen dazu steht, dass es sich um Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten Rentenversicherung (? kann die mit dem Arbeitgeber geschlossen werden?) handelt.
    Danke dir schon mal sehr für deine Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Dann gebe ich Dir hiermit mal eine "kurze, tolle" Antwort:


    Versuche mal, diese Versicherung auf Seite 3 des Hauptvordrucks in die Zeile 64 einzutragen.


    Um in die richtige Eingabemaske zu gelangen, klickt man doppelt in die weißen Kästchen bei Ehemann bzw. Ehefrau (je nachdem), der Zeile 64.


    Eintragungen unter Riester- oder Rürup-Rente wäre allerdings total falsch.


    Nachweise zu dieser Versicherung an das FA nicht vergessen.

  • Danke dir sehr.
    Habe zwar nichts im Mantelbogen eintragen können, aber habe bei dem Punkt "Riester Rente" entsprechende Eintragungen gemacht, die deinem Tip nun entsprechen. :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Meinem "Tip" entspricht hier überhaupt nichts. Welchen Unsinn hast Du denn jetzt gemacht? Ich schrieb doch extra, dass die Eintragung unter "Rürup" oder "Riester" falsch ist.


    Warum hast Du das nicht im Mantelbogen (Zeile 64) eintragen können? Probleme mit dem Programm? Das geht doch einwandfrei. Da muss ich aber mal mit Dir schimpfen.


    Hoffentlich hast Du die Steuererklärung noch nicht per ELSTER abgeschickt, weil das in dem Fall nämlich gar nichts bringt.

  • Zu deiner Beruhigung... die Steuererklärung, die ich jetzt angefertigt habe, wird noch von meiner Steuerberaterin kontrolliert.


    Du sagtest Riester sei ja falsch, wie aber komme ich sonst an Eintragungen in der AV? Ich brauche diese Anlage und erhalte sie nur über Riester oder Rürup... ich werde aber mal hier Bescheid geben, wenn die Steuerberaterin drüber geschaut hat, was das letztlich nun ist.


    Wenn ich den Mantelbogen öffne und einen Doppelklick in Zeile 64 mache, verkleinert sich das Fenster und es ist keinerlei Eintragung in dem Mantelbogen selbst möglich... Es führt mich zur Eingabemaske der Rürup-Rente... nun diese sollte aber falsch sein?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du die Anlage AV ausfüllen möchtest oder willst, dann musst Du eine Riesterrente abgeschlossen haben, denn nur zu diesem Zweck dient diese Anlage AV. Jetzt schreibst Du aber, dass es sich um eine "kapitalgedeckte Rentenversicherung" handelt, und die gehört nicht in die Anlage AV, sondern in den Hauptvordruck (siehe oben).


    Frage: Wie lautet denn die genaue Bezeichnung Deines Steuerprogramms? Frage doch einfach mal die Steuerberaterin, um welche Versicherung es sich hier genau handelt, vielleicht weiß die das ja.

  • Wie gesagt, ich werde das hier mal posten, wahrscheinlich Ende der kommenden Woche. Ich bin mir ja gar nicht sicher ob das überhaupt eine Versicherung ist, die vertraglich geregelt wurde, oder ob das etwas versicherungsähnliches ist. Fakt ist Brutto wurde ein entsprechender Betrag genommen, der der Altersvorge dient. Eventuell gibt es ja was Riester-ähnliches...


    Mein Steuerprogramm ist Wiso Sparbuch, ihres Datev und sie gibt das alles über die Anlage AV an..

  • So, finally
    Ich war heute bei der Steuerberaterin. Sie sagt, da es sich um eine Gehaltsumwandlung handelt, wird es als Riester gelten. Der im Jahr verdiente Brutto-Betrag wird bei WISO - Sparbuch unter Altersvorsorge --> Riester --> Beitragspflichtige Einnahmen i.S. der Rentenversicherung 2007 eingetragen.

    • Offizieller Beitrag

    Von wegen "vinally"!


    Offenbar weißt Du selbst und auch Deine Steuerberaterin überhaupt nicht, um welchen Versicherungsvertrag es sich hier genau handelt. Dabei sollte man aber schon genau wissen, zu welchem Zweck eine Gehaltsumwandlung dienen soll; schließlich geht es ja um Deine eigene Altersvorsorge.


    Warum fragst Du nicht einfach mal Deinen Arbeitgeber dazu, der muss das doch wissen. Jedenfalls gibt es zu einem "echten" Riestervertrag keine Alternativen. Soll heißen: Wenn Du dies im Programm unter "Riester" eingibst (und es ist gar kein Riester), so wirst Du nach Zugang des Steuerbescheides sehr enttäuscht sein. Also, den Arbeitgeber fragen.


    PS: Die Gehaltsumwandlung sieht mir eher nach einer Firmenrente oder dgl. aus.

  • Weißt du, ich habe nicht gesagt, dass es ein Versicherungsvertrag ist. Fakt ist, es ist ein Vertrag. Mag sein, dass es eine Firmenrente ist, nein es ist sehr wahrscheinlich eine. Aber Fakt ist auch, dass meine Steuerberaterin es entsprechend eintragen würde, in ihrer überprüften Steuererklärung auch schon so gemacht hat und weder ich noch der, der über die Erklärung den Bescheid bekommen hat, enttäuscht waren.
    Ich fragte danach, wo es sich eintragen lässt und ich habe es herausgefunden. Klar ist auch, dass es nichts Riesterähnliches gibt, es sollte nur geltend machen werden können, das in jedem Fall und es ist wie oben angegeben geltend gemacht. Für die Steuer 2007 hat es so geklappt und ich wüsste nicht, warum es 2008 nicht auch klappen sollte.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist schon traurig, wenn man nicht einmal weiß, welche Art von Versicherungen man überhaupt abgeschlossen hat.


    @ VeraABr


    Du widersprichst Dich hier in fast jedem Deiner abgelieferten Beiträge; einmal so - und dann wieder so... Ja, wie denn nun?


    Fakt ist: Handelt es sich um eine Riester-Rente, so kann (sollte) man diese auch steuerlich geltend zu machen. Geht es aber um eine "andere" Versicherung, so kannst Du Dir die Eintragung in die Software ersparen, weil die anerkannte Obergrenze der Beiträge in ihrer Höhe längst durch "Beiträge zu sonstigen Versicherungen" (z.B. KV + PV usw.) erschöpft sind.


    PS: Natürlich kann man z.B. unter dem Punkt "Sonderausgaben" alle möglichen Versicherungen eintragen. Das ringt dem SB beim FA jedoch höchstens ein "müdes Lächeln" ab - und er braucht die Ablehnung dazu noch nicht einmal im Steuerbescheid zu begründen bzw. zu erwähnen.