Als Polizeibeamter trage ich Uniform. Habe leider keine Belege für Reinigung aufgehoben. Kann man und in welcher Höhe eine Pauschale für die Reinigung der Hemden, Hosen, Jacken ansetzen? :roll:
Werbungskosten Pauschale für Reinigung von Uniform
- dvhorn@arcor.de
- Erledigt
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In einigen Bundesländern werden noch die Nichtbeanstandungsgrenzen für Arbeitmittel von 110 Euro und für Reinigung von Berufskleidung von 77 Euro anerkannt.
Bringt natürlich nur etwas, wenn man den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro überschreitet.
Da bei Ihnen typische Berufskleidung vorliegt, können hier 187 € gesamt berücksichtigt werden. Liegen noch andere Werbungskosten mit Nachweis vor, so eben nur die 77 Euro für Reinigung.
Diese abenteuerlichen Berechnungen, die der Bundesgrenzschutz mal rausgebracht hat, werden keinesfalls berücksichtigt, da ging man von 500 DM aus.
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Hier ein Muster, das ich benutze und in Bayern anerkannt wird
Begründung der Reinigungskosten
Die Reinigungkosten wurden wie bereits im letzten Jahr gem. BFH-Urteil vom 29.06.93, BStBl. 1993 II S. 837 und 838 geschätzt.
Nachdem ich als Polizeibeamter Uniformträger bin, entstehen mir im Jahr laufend, anfallende Reinigungskosten.
Da ich meine typische Berufskleidung zu Hause in der privaten Waschmaschine reinige, fallen folgende Kosten an:
1 Waschgang (5 kg Füllmenge)
Buntwäsche: 2,55 € (geschätzt)
für Hemden und Pullover66 Waschgänge = 168,30 €
Pflegeleichte Wäsche: 2,95 € (geschätzt)
für Hosen, Socken, Binder, Anorak20 Waschgänge = 59,00 €
gesamt: 227,30 €
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Zitat von "Oerdiz"
Diese abenteuerlichen Berechnungen, die der Bundesgrenzschutz mal rausgebracht hat, werden keinesfalls berücksichtigt, da ging man von 500 DM aus.
Stimmt nicht. Bin Soldat und habe für meine Reinigungskosten gekämpft und bin durchgekommen. Man wollte mir auch nur die 77,00€ zu gestehen. Bin dann aber nach einer Übung mit Uniform und Bekleidungsstammkarte zum FA. Nach 2 Widersprüchen hat man mir folgendes anerkannt.
Gesamt: 428,30 €
Berechnungsgrundlage ist eine von der Verbraucherzentrale Bundesverband erstellte Gesamtkostenrechnung für die Waschpflege
im privaten Haushalt für unterschiedliche Haushaltsgrössen, bezogen auf jeweils 1kg Wäsche. -
Hallo zusammen!
Wo bekomme ich denn diese Gesamtkostenrechnung her?
Hab auch mal von so nem Formular/Schreiben gehört, wo alles explizit auf Zeitsoldaten
geschrieben ist... Kann mir da jemand weiterhelfen? -
Stimmt nicht.
Bin Soldat und habe für meine Reinigungskosten gekämpft und bin durchgekommen. Man wollte mir auch nur die 77,00€ zu gestehen. Bin dann aber nach einer Übung mit Uniform und Bekleidungsstammkarte zum FA. Nach 2 Widersprüchen hat man mir folgendes anerkannt.
Gesamt: 428,30 €
Berechnungsgrundlage ist eine von der Verbraucherzentrale Bundesverband erstellte Gesamtkostenrechnung für die Waschpflege
im privaten Haushalt für unterschiedliche Haushaltsgrössen, bezogen auf jeweils 1kg Wäsche.Eben. Und es wird i.d.R. kein Bearbeiter diesen puschalen Wisch, den man auch als Gefälligkeitsbeschenigung bezeichnen kann, anerkennen.
Wo bekomme ich denn diese Gesamtkostenrechnung her?
Und genau deshalb sind diese anhand der allgemeinen Richtwerte für den Einzelfall zu ermitteln. Und diese grundsätzlichen Richtwerte gibt Dir Deine Steuersoftware mit Sicherheit vor.
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Wo bekomme ich denn diese Gesamtkostenrechnung her?
Schon mal "Reinigung von Arbeitsbekleidung (nach Verbraucherverband)" in den Suchindex Deiner Steuer-Software eingegeben? -
Guten Morgen, ich weiß der Post ist schon etwas älter, allerdings beschäftigt mich diese Frage derzeit auch, wie kann ich denn dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen das ich ca 400 € waschkosten habe?
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An dem grundsätzlichen Prozedere hat sich von damals bis heute nichts geändert.
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wie kann ich denn dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen das ich ca 400 € waschkosten habe?
Sollten Deine Kosten von ca. 400 € höher sein als sich aus der Berechnung (ist auch in der entsprechenden Programmmaske hinterlegt) ergibt (z. B. durch Nutzung Waschsalon), dann benötigst Du natürlich Nachweise dafür.