Erstattung von Umzugskosten 2 Jahre später

  • Ich habe wegen Jobwechsel, Umzugskosten in den verganganen Jahren in den Steuererklärungen 2004 und 2005 geltend gemacht.
    Im vergangenen Jahr habe ich einen großen Teil vom Arbeitgeber erstattet bekommen.
    Wie und wo erkläre ich dass im Steuerprogramm?
    Negative Umzugskosten?


    Dankend im Voraus

  • Die vom Arbeitgeber gezahlten Beträge hätten schon in den Steuererklärungen berücksichtigt werden müssen, wo Sie die Werbungskosten angesetzt haben.Sie befinden sich hier schon im Bereich der Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung. Werbungskosten kürzen sich immer um vom Arbeitgeber steuerfrei oder pauschalversteuerte Ersatzleistungen.


    Dieser Umstand kann auch leicht bei einer Lohnsteueraußenprüfung bei Ihrem Arbeitgeber festgestellt werden. Dann werden sogenannte Kontrollmitteilungen erfolgen, die Ihrem Finanzamt übersandt werden.


    Es ist nun Ihnen überlassen, was Sie tun. Richtigerweise wären die alten Bescheide aufgrund neuer Tatsachen zu Ihren Ungunsten zu ändern.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Oerdiz"

    Die vom Arbeitgeber gezahlten Beträge hätten schon in den Steuererklärungen berücksichtigt werden müssen, wo Sie die Werbungskosten angesetzt haben.


    Wie das? Wenn ich richtig lese, hat er in 2006 die Leistungen des AG erhalten, also nachträglich. Er muß diese jetzt also normal angeben. Ggf. dem FA den Sachverhalt erklären.

    Zitat

    Sie befinden sich hier schon im Bereich der Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung.


    Ich glaube nicht.


    Gruß
    Dirk

  • @ billi1963


    Wo muss er die denn angeben? Beachten Sie, dass es steuerfreie Einnahmen sind, wo sind die also anzugeben?


    Kennen Sie den § 3c EStG?


    Wissen Sie auch, dass hier der § 11 nicht von Belang ist?


    Es ist immer wieder bedauernswert, wenn richtige Beiträge dann wieder als falsch dargestellt werden. Da sollten sich die Leute doch zuvor mal erkundigen und uns die Beiträge ersparen. Der Fragende wird dadurch nur verwirrt. Ihm sei gesagt, meine Antwort ist und bleibt richtig.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Oerdiz"

    Wo muss er die denn angeben? Beachten Sie, dass es steuerfreie Einnahmen sind, wo sind die also anzugeben?
    Kennen Sie den § 3c EStG?
    Wissen Sie auch, dass hier der § 11 nicht von Belang ist?
    Es ist immer wieder bedauernswert, wenn richtige Beiträge dann wieder als falsch dargestellt werden. Da sollten sich die Leute doch zuvor mal erkundigen und uns die Beiträge ersparen. Der Fragende wird dadurch nur verwirrt. Ihm sei gesagt, meine Antwort ist und bleibt richtig.


    Ich bestreite absolut nicht, daß er Ersatzleistungen in 2006 angeben muß. Sie müssen schon beachten, was ich zitiert und diskutiert habe. Noch einmal meine einfache Frage: Wie macht man sich der Steuerhinterziehung schuldig, wenn man in 2004 und 2005 Ausgaben abgesetzt hat und in der Erklärung für 2006 die in 2006 vom AG bekommenen Beträge aufführt? Oder muß man in 2004 und 2005 erahnen, was man vielleicht in 2006 bekommt?


    Gruß
    Dirk

  • Mit Verlaub, aber Ihre Ansicht ist und bleibt Unsinn.


    Erklären Sie mir doch mal, wie man diese steuerfreien Zahlungen des Arbeitgebers ansetzt in 2006?


    Wenn Sie das schaffen, haben Sie mich überzeugt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Oerdiz"

    Mit Verlaub, aber Ihre Ansicht ist und bleibt Unsinn.


    Oh weh, da ist mal wieder einer echt in seinem Expertenstolz getroffen, sonst würde er nicht so unsachlich reagieren. Tut mir leid, Euer Hoheit verletzt zu haben. :oops:

    Zitat

    Erklären Sie mir doch mal, wie man diese steuerfreien Zahlungen des Arbeitgebers ansetzt in 2006?


    Exakt das ist die Frage des Originalposters... :D

  • Sie haben ja nun indirekt zugegeben, dass Sie keine Ahnung haben.


    Dann belassen Sie künftig auch bislang richtige Beiträge und verwirrern bitte nicht die Fragenden mit Ihren falschen Ansichten.

  • Hallo Kollegen,


    Ich wollte wirklich keine hitzige Diskussion eröffnen, und ich möchte gegenüber Finanzamt sauber bleiben.
    Leider bin ich jetzt verwirrt, und weiß immer noch nicht wie und wo ich die erstatetten Kosten erklären soll.


    Im Jahr 2004 bin ich wegen Jobwechsel umgezogen in eine Wohnung die mir bereit gestellt wurde, wo ich aber Miete zahlte. Im Jahr 2005, bin ich dann in die jetztige Wohung umgezogen. 6 Monate lang hatte ich meine Möbel eingelagert. Deshalb hatte ich im Jahr 2004 und 2005 Umzugskosten abzusetzen. Zu dieser Zeit war es zwar vereinbart mit dem AG, dass die anfallenden Kosten erstattet würden, aber weil es nichts schriftliches gab, bekam ich sie nicht sofort.
    Im vergangenen Jahr, nach viel Hin und Her, habe ich dann den größten Teil erstattet bekommen. Ich habe eine Rechnung an das Unternehmen geschrieben, und das Geld überwiesen bekommen, also nicht mit dem Lohn.


    Ich hoffe damit mehr Licht in meine Frage gegeben zu haben.


    Danke nochmals

  • Tut mir leid, dass diese Diskussion entstanden ist; ich wiederhole es nochmals, es ist unsinnig, bereits richtige Beiträge durch eigenes Halb- oder Viertelwissen wieder zu verunstalten.


    Zum Thema sei gesagt, ich nannte ja bereits den § 3c des EStG, der besagt: Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.


    Sie haben nun Ausgaben angesetzt und dafür jedoch steuerfreie Erstattungen erhalten. Hier ist der § 11 (Zuflussprinzip) unbeachtlich, was der User Billi1963 hier leider nicht verstehen will oder kann.


    Es wäre auch garnicht umsetzbar, wenn man diese Erstattungen jetzt irgendwie als negative Werbungskosten (oder was auch immer) ansetzen sollte.


    Wenn Sie alles richtig machen wollen, müssten Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Die Werbungskosten könnten dann um die steuerfreien Erstattungen gemindert werden und die Bescheide gemäß § 172 AO geändert werden, soweit Sie zustimmen.


    Hier gebe ich auch zu bedenken, dass durch Lohnsteueraußenprüfungen jederzeit beim Arbeitgeber dieser Umstand festgestellt werden kann. Gerne schreiben die Prüfer sogenanntes Kontrollmaterial, z. B. dass der Arbeitnehmer (Sie) hier steuerfreie Zahlungen erhalten hat und das wird das zuständige Finanzamt dann erhalten und prüfen.


    Es ist also nicht anzuraten, diese Sachverhalte einfach zu verschweigen, aber ich sehe, dass Sie das auch garnicht wollen. :lol:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Oerdiz"

    Tut mir leid, dass diese Diskussion entstanden ist


    Diese Diskussion wäre nicht entstanden, wenn Sie sich anfangs dazu hätten aufraffen können, einfach auf den entscheidenden Punkt hinzuweisen, mit dem jeder etwas anzufangen weiß und den ich überlesen habe: "Richtigerweise wären die alten Bescheide aufgrund neuer Tatsachen zu Ihren Ungunsten zu ändern." thomasesenger anscheinend auch, sonst hätte er nicht nachfragen brauchen.
    Stattdessen bügeln Sie nur ab auf eine arrogante Art und Weise ab, die mir schon lange nicht mehr untergekommen ist und die ich Gott sei Dank vom MG-Forum z.B. nicht kenne. Dort heißt es immer noch: User helfen User und nicht wer ist der unbestrittene Platzhirsch und unfehlbar!

    Zitat

    Es ist also nicht anzuraten, diese Sachverhalte einfach zu verschweigen, aber ich sehe, dass Sie das auch garnicht wollen.


    Daran hat er schon in seinem Originalposting keinen Zweifel gelassen. Deshalb hätten Sie sich die Steuerhinterziehungskeule sparen können, die mich zum Widerspruch veranlaßt hat. Wie auch immer, ich werde mir auch zukünftig die Freiheit nehmen, nachzuhaken, wenn ich etwas anders sehe oder nicht verstehe. Sie können das gerne ignorieren oder mich eines besseren belehren. Wenn Sie das ohne Beleidgungen hinbekommen, so schonen Sie damit Ihre Nerven und wir kommen schneller zu einem gemeinsamen Nenner. Nur so als Vorschlag. :wink:

  • Achso, jetzt soll ich auch noch die Schuld an Ihrem Unverständis tragen? Ich habe mit meiner ersten Antwort bereits alles geschrieben, was zu schreiben ist und das kann man auch verstehen und weil Sie es überlesen haben, hätte ich deutlicher darauf hinweisen sollen? Was ist das denn für eine Logik?


    Sie sind es doch, der mit unsinnigen Beiträgen wie diesem:

    Zitat

    Wenn ich richtig lese, hat er in 2006 die Leistungen des AG erhalten, also nachträglich. Er muß diese jetzt also normal angeben


    den ganzen Unsinn hier veranstaltet haben.


    Dabei habe ich im Beitrag davor schon korrekt geschrieben:

    Zitat

    Richtigerweise wären die alten Bescheide aufgrund neuer Tatsachen zu Ihren Ungunsten zu ändern.


    Bitte bitte, wenn Sie keine Ahnung haben, dann halten Sie die Klappe, ich darf Ihnen da mal dies hier an die Hand geben © Nuhr.de. Besonders frech ist es, mir jetzt vorzuwerfen, ich hätte mich deutlicher ausdrücken sollen.

  • Hallo,


    um jetzt einmal Licht in die Sache zu bringen, moechte ich als Finanzbeamber sagen wie ich diese Sache gerne auf meinem Schreibtisch vorfinden wuerde: 1. Eine ganz normale Steuererklaerung 2006
    2. Eine formlose Anlage ueber die erstatteten
    Werbungskosten der frueheren Jahre


    dadurch habe ich dann die Moegleichkeit gem. Paragraph 172 oder 173AO
    die Steuerbescheide der Betreffenden Jahre zu berichtigen.


    So einfach kann das sein, selbst beim Finanzamt, denn wir koennen auch mit anderen Schriftstuechen ausser Vordrucken etwas anfangen.
    Theoretisch koennte man auch nur telephonisch entsprechendes mitteilen.


    Ich hoffe ich konnte helfen und das Thema erfolgrecih abschliessen.

  • Zitat von "Billy1963"

    :D


    Schönen Gruß an Ihr Ego :wink:


    Ich bin schon froh, wenn Sie künftig die Klappe halten, anstatt Ihren Unsinn daherzubeten. Da brauchen Sie auch jetzt nicht albern werden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Oerdiz"

    Ich bin schon froh, wenn Sie künftig die Klappe halten


    Mag sein, daß das bei Ihnen anders ist, aber ich bin stumm wie ein Fisch, wenn ich etwas eintippe.

    Zitat

    anstatt Ihren Unsinn daherzubeten. Da brauchen Sie auch jetzt nicht albern werden.


    Freut mich, zu Ihrer Erheiterung beizutragen. Da werden Sie vielleicht etwas lockerer und müssen nicht immer mit todernster Miene Nuhr zitieren (was gibt Ihnen eigentlich die Gewissheit, daß er nicht Sie meint?).

  • Bedauerlich, dass Sie noch nicht mal die Funktionen des Forums richtig bedienen können.


    Und Nuhr, warum sollte der mich meinen, ich hab ja Ahnung und verfüge über mehr als Viertelwissen wie Sie.

  • Die beruflich bedingten Umzugskosten wurden in den Steuererklärungen der Jahren 2005 und 2006 abgesetzt, und während des Jahres 2006 vom Arbeitgeber, über eine vom Arbeitnehmer geschriebenen Rechnung an den Arbeitgeber, erstattet.
    In der diesjährigen Steuererklärung (2007), wurde der Sachverhalt in einem Berichtigungsantrag der Steuerbescheide 2004 und 2005, erklärt.
    Ein Schreiben des Finanzamts liegt vor mit folgendem Inhalt:
    "Erhält der Arbeitnehmer erst in einem späteren Kalenderjahr (VZ) den Ersatz für entstandene Kosten, so ist der erstattete Betrag im VZ des Zuflusses bis zur Höhe der früher abgezogenen Werbungskosten als Einnahme aus nicht selbstständiger Arbeit anzusetzen. Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit sind nämlich insoweit auch Rückflüsse von Aufwendungen, die zuvor bei der Ermittlung der Einkünfte als Werbungskosten abgezogen worden sind. (BFH 81, 188, BStBl 1965 III, 65, 67 BFH 136, 238, BSTBl 1982 II, 755). Die insoweit im VZ 2006 ersetzten Umzugskosten erhöhen damit den Arbeitslohn 2006."


    Ich habe den Eindruck dass das FA mehr Einnahmen haben und Arbeit sparen möchte. Daher ist es leichter keinen Bescheid zu ändern, und Steuer auf eigentlich steuerfreien Erstattungen zu kassieren.


    Theoretisch wären ca. 400 Euro Nachzahlung wenn die 2 Bescheide geändert werden. Schätzungsweise werden jetzt 30% von 1800 Euro fällig, also 540 Euro.


    Kann dem Schreiben Einspruch erhoben werden? Auf welcher Basis? Lohnt sich ein "Streit"?


    Danke und Grüße

  • Nachdem ich mich nochmals informiert habe, erscheint, dass der Beitrag von billi1963, der zwar es nicht ganz verstanden hat, aber dennoch von Anfang an richtig war.


    Der BFH hat geklärt, dass meine Ansicht wohl falsch ist, denn ich dachte genau wie die, die da vor Gericht gezogen sind. Nachträgliche Erstattungen sind, wie auch bei zurückgezahltem Arbeitslosengeld (negativer Progressionsvorbehalt), als negative Werbungskosten im Jahr des Zuflusses zu versteuern.


    Sorry, dass ich hier leider falsche Auskünfte gegeben habe. Dafür ist das Forum aber auch kostenlos und die Teilnehmer müssen nicht für Falschauskünfte haften. :lol:


    Falls Billi1963 dies noch lesen sollte, so muss ich mich wohl entschuldigen, es tut mir leid; obwohl Billi1963 diese Urteile auch nicht kannte.


    Deshalb, und weil Steuerrecht recht kompliziert ist, kann es sinnvoll sein, gleiche Fragen in mehreren Foren zu stellen. Ich habe da wie folgt mal eine Liste von gut besuchten Foren erstellt:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://oerdiz.oe.funpic.de/foren/">http://oerdiz.oe.funpic.de/foren/</a><!-- m -->