Hallo!
Mein Wiso Programm hat bei der Berechnung der Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) bei der Minderung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EstG einen anderen Betrag verrechnet als das Finanzamt.
Habe schon raus bekommen, dass es an der oben genannten Richtlinie R 106 liegt. Das Finanzam wendet sie an, mein Programm nicht!
Tatsache ist, dass ich in Vollzeit beschäftigt bin und mein Ehepartner teilweise auf 400€ Basis. Bei meinem Ehepartner wurden von einem Arbeitgeber SV Leistungen abgeführt, also kein AN Anteil!
Ein Einspruch ergab erstmal nichts!
Rechnet jetzt das Programm falsch bzw. habe ich was falsches eingegeben oder wendet das Finanzamt eine Richtlinie an die bereits 2005 widerrufen wurde? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich dann noch?
Komme an der Stelle nicht weiter und wäre für Hilfe dankbar.
LG
Safada