Hallo zusammen,
ich habe im Jannuar 2006 mein Studium abgeschlossen und habe zum 03. April eine Anstellung gefunden.
Da ich im Jahr 2005 nur gejobt habe, sind ungefähr € 1.400 auf der Lohnsteuerkarte 2005 eingetragen worden. Meine Kosten für mein Erststudium wollte ich als Verlustvortrag in das Jahr 2006 übertragen, um so meine Steuerbelastung im Jahr 2006 zu senken.
Das Finanzamt hat mir einen Höchstbetrag in Höhe von € 4.000 bei der Steuererklärung 2005 zugesprochen. Auf der Lohnsteuerkarte waren die "Konten" ausgeglichen = 0. Einen Hinweis des Finanzamtes, dass ein Verlustvortrag vorgenommen wurde, kann ich auf dem Bescheid nicht finden.
Für mich stellt sich die Frage, ob ich die Kosten für das Erststudium nochmal ansezten oder auf die Lohnsteuererklärung 2005 mit dem Hinweis des Verlustvortrages hinweisen muss.
Für Hinweise diesgzgl. wäre ich dankbar.