Hallo,
ich habe im Jahr 2016 mein Masterstudium abgeschlossen. Unmittelbar darauf habe ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in VZ aufgenommen und Lohnsteuer gezahlt. Ich habe bisher noch keine Steuererklärung abgegeben und möchte dies nun rückwirkend für 7 Jahre tun (die Diskussion zur Anerkennung des Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten ist mir bekannt). Die Steuererklärungen für die Jahre 2010-2015 sind bereits ausgefüllt, die Daten aus 2015 wurden in die Erklärung für 2016 übernommen.
Da ich nun erstmalig Lohnsteuer zahle und in den Vorjahren ein Verlust festgestellt bzw. eine Erstattung berechnet wurde, müsste das Programm für 2016 diesen Verlust mit der gezahlten Steuer verrechnen. Nun zeigt mir das Programm aber einen Erstattungsbetrag an, der weit unter der Summe der Beträge aus den Vorjahren liegt. Übersehe ich hier etwas? Ich habe Werbungskosten aus meinem Studium (z.B. Fachliteratur und Semesterbeitrag) zum einen unter den "Fortbildungskosten" und zum anderen direkt unter den Ausgaben (Wege zur Arbeit und Arbeitsmittel) angegeben. Werden möglicherweise nur die Angaben im Feld "Fortbildungskosten" vom Programm als Verlustvortrag berücksichtigt? Oder muss ich den festgestellten Verlust des Vorjahres gar manuell für jede darauffolgende Erklärung eintragen?
Viele Grüße
Osho