Verlustvortrag für 7 Jahre

  • Hallo,


    ich habe im Jahr 2016 mein Masterstudium abgeschlossen. Unmittelbar darauf habe ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in VZ aufgenommen und Lohnsteuer gezahlt. Ich habe bisher noch keine Steuererklärung abgegeben und möchte dies nun rückwirkend für 7 Jahre tun (die Diskussion zur Anerkennung des Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten ist mir bekannt). Die Steuererklärungen für die Jahre 2010-2015 sind bereits ausgefüllt, die Daten aus 2015 wurden in die Erklärung für 2016 übernommen.


    Da ich nun erstmalig Lohnsteuer zahle und in den Vorjahren ein Verlust festgestellt bzw. eine Erstattung berechnet wurde, müsste das Programm für 2016 diesen Verlust mit der gezahlten Steuer verrechnen. Nun zeigt mir das Programm aber einen Erstattungsbetrag an, der weit unter der Summe der Beträge aus den Vorjahren liegt. Übersehe ich hier etwas? Ich habe Werbungskosten aus meinem Studium (z.B. Fachliteratur und Semesterbeitrag) zum einen unter den "Fortbildungskosten" und zum anderen direkt unter den Ausgaben (Wege zur Arbeit und Arbeitsmittel) angegeben. Werden möglicherweise nur die Angaben im Feld "Fortbildungskosten" vom Programm als Verlustvortrag berücksichtigt? Oder muss ich den festgestellten Verlust des Vorjahres gar manuell für jede darauffolgende Erklärung eintragen?


    Viele Grüße
    Osho

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich musst Du dem Programm den auf den 31.12. des Vorjahres gesondert festgestellten Verlustvortrag mitteilen. Einfach einmal diesbezüglich die Programmhilfe befragen oder einfach auch nur den Mantelbogen der ESt-Erklärung durchlesen.


    Oder auch die erweiterte Forumssuche nutzen und die vielfach erwähnte Zeile des Mantelbogens nachlesen. ;)

  • und in den Vorjahren ein Verlust festgestellt bzw. eine Erstattung berechnet wurde

    Ist der Verlust tatsächlich schon festgestellt worden, d.h. du hast einen Bescheid hierüber bekommen? Oder ist es zunächst "nur" einmal der von dir ermittelte Verlust?
    Letztendlich zählt nur der festgestellte Verlust. Aber natürlich kannst du zur Ermittlung deiner Einkommensteuerschuld zunächst die von dir erklärten Verluste ansetzen, musst dir aber im Klaren sein, dass es hier unter Umständen noch Abweichungen geben kann, wenn das Finanzamt nicht alle Kosten anerkennt.
    Die Eingaben machst du bei den sonstigen Angaben (siehe Anlage)