Falscher Rentenbetrag im Steuerbescheid 2006

  • Hallo,


    ich habe am Wochenende bemerkt, dass ich in meiner Steuererklärung 2006 anstatt 7050 € fälschlicher Weise 7500 € Rentenbetrag von der Deutschen Rentenversicherung Bund eingetragen habe, der Bescheid ist bei mir am 24.06.2007 eingegangen.


    Kann ich noch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, insgesamt habe ich dadurch etwa 80 € an Steuer zu viel bezahlt.


    Die monatsfrist ist zwar schon abgelaufen, aber ist es eventuell möglich eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" zu beantragen? Ich hatte damals den Rentenbetrag auch noch in eine falsche Zeile eingetragen, was für mich steuerlich günstiger gewesen wäre. Das Finanzamt hat dies korrigiert, ohne davon etwas in den erläuterungen zu schreiben oder mich anzuhören.
    Ist deswegen eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" möglich, obwohl ich ja nur den Rentenbetrag korrigieren will und nicht Widerspruch dagegen einlege, weil das Finanzamt den Rentenbetrag in eine andere Zeile geschriben habe, als ich?


    Oder kann ich den in 2006 zu hoch angesetzen Betrag (450 €) von meinem Rentenbetrag 2007 abziehen?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "007"


    Kann ich noch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen,


    Nein, der eine Monat ist vorbei.


    Und ein Fehler nach § 129 AO ist es auch nicht, da der Betrag so vom FA übernommen wurde.


    Auch Wiedereinsetzung gibt es nicht, warum auch ?

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Hallo,


    hatten Sie denn Unterlagen beigefügt, so dass das FA hätte sehen können, dass ein Schreibfehler vorlag?
    Rufen Sie doch mal bei dem Sachbearbeiter an und schildern das Problem!


    Gruß Ulli

  • Ich schließe mich Petz' Antwort an. § 129 AO greift nur für die Fehler beim Erlass eines Verwaltungsakts. Also nicht bei Schreibfehlern und Eintragungsfehlern des Steuerpflichtigen. Eben genau hierfür gibt es die 1-Monatige Frist, um Einspruch einzulegen und hier ggf. eine schlichte Änderung zu beantragen, wenn man nicht das Einspruchsverfahren bemühen möchte. Doch, dafür ist es nun leider zu spät.