Hallo, ich ärger mich gerade :x
Ich bin Alleinverdiener, meine Frau bezog 2007 Elterngeld, aber keine sonstigen Einkommen. Muss ich das Elterngeld mit angeben?
Tatsächlich (wg. Progressionsvorbehalt) steigt, wenn ich das Elterngeld angebe, meine Steuerlast derart, dass der Elterngeldsockelbetrag für einen Monat wieder ans Finanzamt geht. Das ist doch übel und sicher nicht Sinn und Zweck des Elterngeldes.
Also, kann mir jemand sagen, ob ich das Elterngeld meiner Frau als Alleinverdiener in einer Zusammenveranlagung angeben muss??
Danke und MfG