Hilfe benötigt

  • Hallo Zusammen,


    ich bin gerade dabei meine erste Lohnsteuererklärung zu erstellen und habe ein paar fragen.


    Ich mache eine nebenberufliche Fortbildung, die jeden Samstag 8 Stunden in Anspruch nimmt. Die Kosten für die Weiterbildung wurde von meinem alten Arbeitgeber übernommen, bis ich die Fa. wechselte und den betrag teilweise zurückzahlen mußte.
    Wie und wo kann ich die anteiligen Weiterbildungskosten ansetzen die mir tatsächlich entstaden sind? Unter N oder D? Ich schätze unter D, da die Weiterbildung eine beruflichen Verbindung aufweist, oder?
    Weiterhin bin ich ein wenig verwundert, warum WISO 08 die Verpflegungspauschale nur für 3 Monate zur Auswahl steht, obwohl die Weiterbildung über das gesamte Jahr dauerte.
    Ich selbst besitze kein eigenen PKW, sondern fahre mit meiner Lebensgefährtin zu der Veranstaltung und zu den Lerngruppen. Kann ich irgendwie "Fahrtkosten" für diese Veranstaltungen in die Steuererklärung einbringen, oder müssen tatsächliche Kosten entstanden sein?


    Ich hoffe, dass meine Fragen ein wenig nachvollziehbar sind und Ihr "Steuerprüfer" mir helfen könnt.


    danke